Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forstschlepper mit Rückewagen und Mulchgerät
333-2018-0364
Produkte/Dienstleistungen: Landwirtschaftliche Geh-Schlepper📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von einem Forstschlepper mit Mulchgerät -kopf-; einen Forstschlepper und einem Rückewagen.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Forstschlepper
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landwirtschaftliche Geh-Schlepper📦
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: 1 Stück Forstschlepper.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-13 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 1 Forstschlepper mit Mulchgerät -kopf- und 1 Rückewagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: 1 Stück Forstschlepper mit „Mulchgerät -kopf-", 1 Stück Rückewagen.
Vergabekriterien
Preis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist mit dem Angebot vorzulegen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“LOS 1 und LOS 2 Position 1:
Es sind möglichst 5 Fahrzeugbesitzer mit Adresse und Telefonnummer zu nennen, die ähnliche Maschine einsetzen.
LOS 2 Position...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
LOS 1 und LOS 2 Position 1:
Es sind möglichst 5 Fahrzeugbesitzer mit Adresse und Telefonnummer zu nennen, die ähnliche Maschine einsetzen.
LOS 2 Position 2:
Es sind möglichst 3 Fahrzeugbesitzer mit Adresse und Telefonnummer zu nennen, die ähnliche Maschine einsetzen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-11
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere...”
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck „Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber/Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe verfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
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Quelle: OJS 2019/S 045-102389 (2019-02-28)
Ergänzende Angaben (2019-04-10)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 045-102389
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-04-11 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-04-25 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 074-175248 (2019-04-10)