Ersatzbeschaffung von einem Forstspezialschlepper mit 4 Rädern, Knickrahmenlenkung, heckseitig aufgebauter Doppeltrommelwinde, Rückekran und Klemmbank.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Forstspezialschlepper mit Knickrahmenlenkung, heckseitig aufgebauter Doppeltrommelwinde, Rückekran und Klemmbank
103”
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen für besondere land- oder forstwirtschaftliche Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Ersatzbeschaffung von einem Forstspezialschlepper mit 4 Rädern, Knickrahmenlenkung, heckseitig aufgebauter Doppeltrommelwinde, Rückekran und Klemmbank.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landwirtschaftliche Geh-Schlepper📦
Ort der Leistung: Emmendingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Waldkirch
Beschreibung der Beschaffung:
“Ersatzbeschaffung von einem Forstspezialschlepper mit 4 Rädern, Knickrahmenlenkung, heckseitig aufgebauter Doppeltrommelwinde, Rückekran und Klemmbank.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Ersatzbeschaffung von einem Forstspezialschlepper mit 4 Rädern, Knickrahmenlenkung, heckseitig aufgebauter Doppeltrommelwinde, Rückekran und Klemmbank.
Die detaillierte Leistungseschreibung ist in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Anlage 1 gem. § 48 VgV: für die Angebotsphase eine Eigenerklärung zur Eignung und das nichtvorliegen von Ausschlussgründen bzw. der Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Anlage 1 gem. § 48 VgV: für die Angebotsphase eine Eigenerklärung zur Eignung und das nichtvorliegen von Ausschlussgründen bzw. der Nachweis einer erfolgreichen Selbstreinigung. Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Anlage 2): § 46 (2) VgV: Erklärung über relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen.
Falls zutreffend:
2a): § 47 (1), (2), (3), (4):...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Anlage 2): § 46 (2) VgV: Erklärung über relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen.
Falls zutreffend:
2a): § 47 (1), (2), (3), (4): Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe falls zutreffend.
2b): § 47 (1) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
Als Anlage 3: Referenzen: es sind 3 Fahrzeugbesitzende mit Adresse und Telefonnummer zu nennen, die aktuell ähnliche, vom Bieter gelieferte Maschinen einsetzen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-28
12:15 📅
“Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Rückfragen (ausschließlich über die Vergabeplattform) zu den Angebotsunterlagen ist der 13.6.2019. Es...”
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Rückfragen (ausschließlich über die Vergabeplattform) zu den Angebotsunterlagen ist der 13.6.2019. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bieter bis 19.6.2019.
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen 1 bis 3. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Das Angebot (Angebotsformular mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen) ist elektronisch im Vergabeportal hochzuladen. Als verbindliche Einreichung genügt die bloße elektronische Abgabe über das Vergabeportal.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben (nicht der Firmenname). Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Angebotsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über Subreport erfolgt.
Angebote, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV). Es erfolgt keine Rückgabe der Unterlagen.
Alle Eintragungen in den Angebotsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bietenden Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe des Angebotes unverzüglich schriftlich über Subreport (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Waldkirch ist den Bewerbungsunterlagen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 102-246636 (2019-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 102-246636
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Forst
Titel: Ersatzbeschaffung Forstspezialschlepper
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Welte Fahrzeugbau GmbH
Postanschrift: Am Gansacker 8
Postort: Umkirch
Postleitzahl: 79224
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 354 800 💰
“Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Rückfragen (ausschließlich über die Vergabeplattform) zu den Angebotsunterlagen ist der 13.6.2019. Es...”
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Rückfragen (ausschließlich über die Vergabeplattform) zu den Angebotsunterlagen ist der 13.6.2019. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bieter bis 19.6.2019.
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen 1 bis 3. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Das Angebot (Angebotsformular mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen) ist elektronisch im Vergabeportal hochzuladen. Als verbindliche Einreichung genügt die bloße elektronische Abgabe über das Vergabeportal.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben (nicht der Firmenname). Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Angebotsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über Subreport erfolgt.
Angebote, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV). Es erfolgt keine Rückgabe der Unterlagen.
Alle Eintragungen in den Angebotsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bietenden Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe des Angebotes unverzüglich schriftlich über Subreport (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Waldkirch ist den Bewerbungsunterlagen
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 159-392591 (2019-08-16)