Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder über Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise v. allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung untersch. Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Nachweis qualifizierter Tragwerksplaner oder Prüfingenieur für Standsicherheit oder vergleichbar gem. Pkt. III.1.1);
13) Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenz A + B gem. Pkt. III.1.3);
17) Ausbildungsnachweise Projektleiter (PL)/ stellv. PL gem. Pkt. III.1.3);
18) Berufserfahrung PL+ stellv. PL gem. Pkt. III.1.3);
19) PL + stellv. PL nicht in Personalunion erlaubt.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A) Referenzen mit 70 %, davon:
1) Mindestref. A – Tragwerksplanungsleistung (TWP) für den Neubau eines Gebäudes; 22 %, davon:
1.a) erbrachte Lph 12 %, 1.b Bauwerkskosten (BWK) (KG 300 + 400) in EUR brutto; 10 %.
2) Mindestref. B – TWP für den Neubau eines Gebäudes; 22 %, davon:
2.a) Erbrachte Lph 12 %, 2.b BWK (KG 300 + 400) in EUR brutto; 10 %
3) Ref. aus zusätzl. Referenzliste; 26 %, davon:
3.a) Ref. Z.1 – TWP für den Neubau Sporthalle o. Mehrzweckhalle 16 %;
3.b) Ref. Z.2 – TWP für den Neubau einer Bildungseinrichtung, 10 %.
B) Qualifikation Projektteam TWP mit 30 %, davon:
4) Erfahrungen des vorgesehenen PL in vergleichbarer Funktion; 15 %, davon:
4.a) Pers. Ref. PL; 10 %;
4.b) Berufserfahrung PL; 5 %.
5) Erfahrungen des vorgesehenen stellv. PL in gleicher Funktion; 15 %, davon:
5.a) Pers. Ref. stellv. PL; 10 %;
5.b) Berufserfahrung stellv. PL; 5 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.