— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen, — Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's, — Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer, — Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung. Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher. — Druckluftanlage bestehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Sanitäreinrichtungen
Referenznummer: CML Hamburg - V_157_750263_40a_Sanitär, Wandhydrandten, Gasanlagen, Druckluft
Kurze Beschreibung:
— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen,
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's,
— Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer,
— Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung.
Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher.
— Druckluftanlage bestehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen
— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen,
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's,
— Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer,
— Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung.
Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher.
— Druckluftanlage bestehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-24 📅
Datum des Beginns: 2020-07-27 📅
Datum des Endes: 2021-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 248-611565
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen,
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's,
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's,
— Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer,
— Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung.
Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher.
— Druckluftanlage bestehend aus einem mobilen Kompressor ohne…
… Rohrleitungen
… Rohrleitungen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kanalplatz/Blohmstrasse
21079 Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 1 und §6a EU Nr. 1 VOB/A|
Eintragung in das Berufsregister – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern Verpflichtend) und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 2 und §6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte
Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 3 und §6a EU Nr. 3 VOB/A
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Vorlage von 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Vorlage von 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen – Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen – Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2019/S 248-611565 (2019-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen;
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's;
— Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer;
— Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung. Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher;
— Druckluftanlage betehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen.
— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen;
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's;
— Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer;
— Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung. Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher;
— Druckluftanlage betehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen.
Gesamtwert des Auftrags: 461396.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen;
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's;
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's;
— Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer;
— Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung. Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher;
— Druckluftanlage betehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-09 📅
Name: Horst Jeske Sanitär- und Heizungsbau GmbH
Postort: Warin
Postleitzahl: 19417
Land: Deutschland 🇩🇪 Nordwestmecklenburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 461396.32 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 056-131730 (2020-03-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 461396.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-05 📅
Datum des Beginns: 2019-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 127-335914
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 056-131730
ABl. S-Ausgabe: 127
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE-21079 Hamburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 127-335914 (2021-06-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 461396.32 EUR 💰
— Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 141-372302 (2021-07-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 461396.32 EUR 💰
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's.,
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's.,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 143-379511 (2021-07-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 461396.32 EUR 💰
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kanalplatz/Blohmstrasse, DE-21079 Hamburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 146-385304 (2021-07-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 461396.32 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-17 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 245-643527
ABl. S-Ausgabe: 245
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen
- Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer
Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14
Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z.B.
Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's.
- Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m
Rohrleitung aus Kupfer
- Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung,
einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher.
- Druckluftanlage betehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 245-643527 (2021-12-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 461396.32 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fraunhofer CML Hamburg - Neubau - Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen - V_157_750263_40a_Sanitär, Wandhydrandten, Gasanlagen, Druckluft
Referenznummer: CML Hamburg - V_157_750263_40a_Sanitär, Wandhydrandten, Gasanlagen, Druckluft
Kurze Beschreibung:
— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen;
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's;
— Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer;
— Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung. Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher;
— Druckluftanlage betehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen.
— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen;
— Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's;
— Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer;
— Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung. Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher;
— Druckluftanlage betehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 523967.68 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 70-00001-3570-40a_4100044818_NV06+07
Titel: CML Hamburg - V_157_750263_40a_Sanitär, Wandhydrandten, Gasanlagen, Druckluft
Beschreibung der Beschaffung:
- Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen - Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z.B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's. - Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer - Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung, einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher. - Druckluftanlage betehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen
- Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen - Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z.B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's. - Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer - Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung, einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher. - Druckluftanlage betehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Postanschrift: Kanalplatz/Blohmstrasse
Postleitzahl: 21079
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-07 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 410249/4100044818_NV06+07
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-09 📅
Titel: CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_40a_Sanitär, Wandhydrandten, Gasanlagen, Druckluft
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 461396.32 EUR 💰
Kennung des Angebots: LV
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: eNotice
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Horst Jeske Sanitär- und Heizungsbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE198847897
Postleitzahl: 19417
Postort: Warin
Region: Nordwestmecklenburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Nationale Registrierungsnummer: DE129515865
Abteilung: B10 Forschungsbau
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Telefon: +49 891205-3299📞
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich. Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist. Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich. Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist. Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991123451234506
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TPA-0001 Neuer Wert
Text: Löschwassereinspeisung/Feuerwehranschluss
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2022-05-23 📅
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der Forderung des Sachverständigen Feuerwehr Hamburg, ist eine zusätzliche Löschwassereinspeisung erforderlich. Gleichzeitig wurde die architektonische Anforderung berücksichtigt.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 162463-2022
Quelle: OJS 2024/S 166-513920 (2024-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fraunhofer CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_40a_Sanitär, Wandhydrandten, Gasanlagen, Druckluft
Kurze Beschreibung:
— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen; — Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's; — Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer; — Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung. Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher; — Druckluftanlage betehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen.
— Abwasseranlagen mit ca. 300 m Abwasserleitung aus Gusseisen; — Wasseranlagen mit ca. 500 m Rohrleitung aus nichtrostendem Stahlrohr, einer Druckerhöhungsanlage, 27 Durchlauferhitzern, 22 WC's, 9 Urinale, 20 Waschbecken, 2 barierefreien WC's, 3 Ausgussbecken für Putzmittelräume, 14 Armaturen für Teeküchen und einer Dusche. Die Sanitärausstattung wie z. B. Papierspende rund Abfallbehälter ist ebenfalls teil des LV's; — Gasanlagen zur Versorgung eines Kessels und eines BHKW mit ca. 100 m Rohrleitung aus Kupfer; — Feuerlöschanlagen mit ca. 50 m Rohrleitung aus Stahl, einer Druckerhöhung. Einer Trennstation und 8 Wandhydranten. Außerdem ca. 200 Feuerlöscher; — Druckluftanlage betehend aus einem mobilen Kompressor ohne Rohrleitungen.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 554756.44 EUR 💰
Beschreibung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Kanalplatz/Blohmstrasse, 21079 Hamburg
Dauer
Datum des Endes: 2022-12-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Vertragsnummer: 410249/4100044818_NV08
Titel: Fraunhofer CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_40a_Sanitär, Wandhydrandten, Gasanlagen, Druckluft
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 461396.32 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Kontaktperson: B10 Forschungsbau
E-Mail: ivonne.meienburg@zv.fraunhofer.de📧
Telefon: +49 89 1205 3306📞
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 80686
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NV08 i. H. v. 770,88 Euro; Zusätzliche frostsichere Außenzapfstellen: In der Ausführungsplanung wurden 3x Außenzapfstellen vorgesehen, jedoch nicht im Haupt-LV ausgeschrieben/berücksichtigt. Im Zuge der Bauphase Ponton und nach dem Wunsch des Bauherren, ist eine zusätzliche (4-te) Außenzapfstelle für die Versorgung Ponton gefordert.
I NV09 i. H. v. 1.860,00 Euro; zus. Durchlauferhitzer: Im Zuge der Ausführung ergaben sich folgende Änderungen:
- 3x Durchlauferhitzer müssen Schuko-Anschluss 3,5 kW ausgeführt werden
- 2x Durchlauferhitzer im EG sind Kundenwunsch
I NV10 i. H. v. 26.880,00 Euro; Bauzeitenverlängerung
I NV11 i. H. v. 1.277,88 Euro; Verschneidearmatur f. d. Dampfbefeuchter: Im Zuge der Inbetriebnahme des Dampfbefeuchters durch den Werkskundendienst Fa. Condair wurde der Einbau einer Verschneidearmatur zw. Dampfbefeuchter und Enthärtungsanlage zum Schutz des Dampfbefeuchters gefordert.
NV08 i. H. v. 770,88 Euro; Zusätzliche frostsichere Außenzapfstellen: In der Ausführungsplanung wurden 3x Außenzapfstellen vorgesehen, jedoch nicht im Haupt-LV ausgeschrieben/berücksichtigt. Im Zuge der Bauphase Ponton und nach dem Wunsch des Bauherren, ist eine zusätzliche (4-te) Außenzapfstelle für die Versorgung Ponton gefordert.
I NV09 i. H. v. 1.860,00 Euro; zus. Durchlauferhitzer: Im Zuge der Ausführung ergaben sich folgende Änderungen:
- 3x Durchlauferhitzer müssen Schuko-Anschluss 3,5 kW ausgeführt werden
- 2x Durchlauferhitzer im EG sind Kundenwunsch
I NV10 i. H. v. 26.880,00 Euro; Bauzeitenverlängerung
I NV11 i. H. v. 1.277,88 Euro; Verschneidearmatur f. d. Dampfbefeuchter: Im Zuge der Inbetriebnahme des Dampfbefeuchters durch den Werkskundendienst Fa. Condair wurde der Einbau einer Verschneidearmatur zw. Dampfbefeuchter und Enthärtungsanlage zum Schutz des Dampfbefeuchters gefordert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 131730-2020
Quelle: OJS 2024/S 167-514593 (2024-08-26)