Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von 3 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein viergeschossiges Institutsgebäude und einer TGAZentrale
Im 3.OG. Die lufttechnischen Anlagen umfassen jeweils die Zentralgeräte,
Verteilnetze einschließlich sämtlicher Einbauten (BSK, Schalldämpfer,
Volumenstromregler, etc.) bis hin zu den Luftauslässen (Gitter, Schlitzauslässe, Quellluftkästen, etc.).
Im Wesentlichen sind folgende Hauptkomponenten bzw. Hauptnetze zu erstellen:
— 1 St. Teilklimaanlage Labore Zuluft max. 7 500 m/h/Abluft 7 000 m/h,
— 1 St. Teilklimaanlage Versuchshalle u. Werkstätten Zuluft max. 19 500 m/h/Abluft 17 600 m/h,
— 1 St. Teilklimaanlage Aufenthalt und Nebenräume Zuluft max. 11 500 m/h/Abluft 10 500 m/h,
— 1 St. Abluftanlage 24h Abluft Labore 590 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Sonderabluft VH Putzen/Aluminium 3 000 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Sonderabluft VH Schmelzöfen 5 200 m/h,
— 1 St. Abluftanlage WC-Kern Ost 800 m/h,
— 1 St. A.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IGCV Garching – Neubau Technikum – V_147_750344_18_Lufttechnische Anlagen
IGCV - V_147_750344_18_Lufttechnische Anlagen”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von 3 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein viergeschossiges Institutsgebäude und einer...”
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von 3 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein viergeschossiges Institutsgebäude und einer TGAZentrale
Im 3.OG. Die lufttechnischen Anlagen umfassen jeweils die Zentralgeräte,
Verteilnetze einschließlich sämtlicher Einbauten (BSK, Schalldämpfer,
Volumenstromregler, etc.) bis hin zu den Luftauslässen (Gitter, Schlitzauslässe, Quellluftkästen, etc.).
Im Wesentlichen sind folgende Hauptkomponenten bzw. Hauptnetze zu erstellen:
— 1 St. Teilklimaanlage Labore Zuluft max. 7 500 m/h/Abluft 7 000 m/h,
— 1 St. Teilklimaanlage Versuchshalle u. Werkstätten Zuluft max. 19 500 m/h/Abluft 17 600 m/h,
— 1 St. Teilklimaanlage Aufenthalt und Nebenräume Zuluft max. 11 500 m/h/Abluft 10 500 m/h,
— 1 St. Abluftanlage 24h Abluft Labore 590 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Sonderabluft VH Putzen/Aluminium 3 000 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Sonderabluft VH Schmelzöfen 5 200 m/h,
— 1 St. Abluftanlage WC-Kern Ost 800 m/h,
— 1 St. A.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Teilklimaanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer IGCV, Lichtenbergstr.
Freisinger Landstr.
85748 Garching
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von 3 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein viergeschossiges Institutsgebäude und einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von 3 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein viergeschossiges Institutsgebäude und einer TGAZentrale
Im 3.OG. Die lufttechnischen Anlagen umfassen jeweils die Zentralgeräte,
Verteilnetze einschließlich sämtlicher Einbauten (BSK, Schalldämpfer,
Volumenstromregler, etc.) bis hin zu den Luftauslässen (Gitter, Schlitzauslässe, Quellluftkästen, etc.).
Im Wesentlichen sind folgende Hauptkomponenten bzw. Hauptnetze zu erstellen:
— 1 St. Teilklimaanlage Labore Zuluft max. 7 500 m/h/Abluft 7 000 m/h,
— 1 St. Teilklimaanlage Versuchshalle u. Werkstätten Zuluft max. 19 500 m/h/Abluft 17 600 m/h,
— 1 St. Teilklimaanlage Aufenthalt und Nebenräume Zuluft max. 11 500 m/h/Abluft 10 500 m/h,
— 1 St. Abluftanlage 24 h Abluft Labore 590 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Sonderabluft VH Putzen/Aluminium 3 000 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Sonderabluft VH Schmelzöfen 5 200 m/h,
— 1 St. Abluftanlage WC-Kern Ost 800 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Drucklufterzeugung 2 600 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Kältemaschine Havarie 1 500 m/h.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-04 📅
Datum des Endes: 2021-06-01 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Finanzierung BMBF
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise gem. § 6 EU Abs. 2 Nr. 1 und § 6a EU Nr. 1 VOB/A
Eintragung in das Berufsregistger – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweise gem. § 6 EU Abs. 2 Nr. 1 und § 6a EU Nr. 1 VOB/A
Eintragung in das Berufsregistger – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtend) und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gem. § 6 EU Abs. 2 Nr. 2 und § 6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gem. § 6 EU Abs. 2 Nr. 2 und § 6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gem. § 6 EU Abs. 2 Nr. 3 und § 6a EU Nr. 3 VOB/A
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gem. § 6 EU Abs. 2 Nr. 3 und § 6a EU Nr. 3 VOB/A
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Vorlage von 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen – Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 038-084413
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-05
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-05
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift siehe Nr. I.1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
“Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe...”
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 136-334265 (2019-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von 3 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein viergeschossiges Institutsgebäude und einer...”
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von 3 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein viergeschossiges Institutsgebäude und einer TGAZentrale im 3.OG. Die lufttechnischen Anlagen umfassen jeweils die Zentralgeräte, Verteilnetze einschließlich sämtlicher Einbauten (BSK, Schalldämpfer, Volumenstromregler, etc.) bis hin zu den Luftauslässen (Gitter, Schlitzauslässe, Quellluftkästen, etc.).
Im Wesentlichen sind folgende Hauptkomponenten bzw. Hauptnetze zu erstellen:
— 1 St. Teilklimaanlage Labore Zuluft max. 7 500 m/h/Abluft 7 000 m/h
— 1 St. Teilklimaanlage Versuchshalle u. Werkstätten Zuluft max. 19 500 m/h/Abluft 17 600 m/h,
— 1 St. Teilklimaanlage Aufenthalt und Nebenräume Zuluft max. 11 500 m/h/Abluft 10 500 m/h,
— 1 St. Abluftanlage 24h Abluft Labore 590 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Sonderabluft VH Putzen/Aluminium 3 000 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Sonderabluft VH Schmelzöfen 5. 200 m/h,
— 1 St. Abluftanlage WC-Kern Ost 800 m/h
— 1 St. A
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 773908.89 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer IGCV
Lichtenbergstr./Freisinger Landstr.
85748 Garching
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von 3 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein viergeschossiges Institutsgebäude und einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von 3 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein viergeschossiges Institutsgebäude und einer TGAZentrale im 3.OG. Die lufttechnischen Anlagen umfassen jeweils die Zentralgeräte, Verteilnetze einschließlich sämtlicher Einbauten (BSK, Schalldämpfer, Volumenstromregler, etc.) bis hin zu den Luftauslässen (Gitter, Schlitzauslässe, Quellluftkästen, etc.).
Im Wesentlichen sind folgende Hauptkomponenten bzw. Hauptnetze zu erstellen:
— 1 St. Teilklimaanlage Labore Zuluft max. 7 500 m/h/Abluft 7 000 m/h,
— 1 St. Teilklimaanlage Versuchshalle u. Werkstätten Zuluft max. 19 500 m/h/Abluft 17 600 m/h,
— 1 St. Teilklimaanlage Aufenthalt und Nebenräume Zuluft max. 11 500 m/h/Abluft 10 500 m/h,
— 1 St. Abluftanlage 24h Abluft Labore 590 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Sonderabluft VH Putzen/Aluminium 3.000 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Sonderabluft VH Schmelzöfen 5.200 m/h,
— 1 St. Abluftanlage WC-Kern Ost 800 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Drucklufterzeugung 2 600 m/h,
— 1 St. Abluftanlage Kältemaschine Havarie 1 500 m/h.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 136-334265
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Fraunhofer IGCV Garching – Neubau Technikum – V_147_750344_18_Lufttechnische Anlagen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schenk & Plomer GmbH
Postort: Altheim
Postleitzahl: 84051
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landshut, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 773908.89 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 206-501313 (2019-10-23)