Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24500000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern. Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone: III, Honorsatz: Mindestsatz Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Der Umbauzuschlag beträgt 20 % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: gemäß AHO Schriftenreihe „HOAI – Planen und Bauen im Bestand“ in der aktuellsten Fassung Vergütung für besondere Lei.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Referenznummer: IPMS CNT - V_048_750638_F_Fachplanung Tragwerksplanung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24500000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone: III, Honorsatz: Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt 20 % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: gemäß AHO Schriftenreihe „HOAI – Planen und Bauen im Bestand“ in der aktuellsten Fassung
Vergütung für besondere Lei.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24500000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone: III, Honorsatz: Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt 20 % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: gemäß AHO Schriftenreihe „HOAI – Planen und Bauen im Bestand“ in der aktuellsten Fassung
Vergütung für besondere Lei.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-23 📅
Datum des Beginns: 2020-03-06 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 247-609592
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI werden nur für den Neubau des Bürogebäudes erforderlich. Es sind keine nennenswerten Eingriffe in das Tragwerk der Bestandsgebäude geplant. Ggf. erforderliche Planungsleistungen für den Bestand werden auf Nachweis vergütet.
Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI werden nur für den Neubau des Bürogebäudes erforderlich. Es sind keine nennenswerten Eingriffe in das Tragwerk der Bestandsgebäude geplant. Ggf. erforderliche Planungsleistungen für den Bestand werden auf Nachweis vergütet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24500000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24500000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone: III, Honorsatz: Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt 20 % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: gemäß AHO Schriftenreihe „HOAI – Planen und Bauen im Bestand“ in der aktuellsten Fassung
Vergütung für besondere Leistungen: gemäß AHO Schriftenreihe „HOAI – Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung“ in der aktuellsten Fassung.
Umbau des Bestandsreinraums und Umbau und Erweiterung des bestehenden Bürogebäudse am Standort an der Bartlake 5, Dresden (ehem. Firma Plastic Logic), für das Center Nanoelectronic Technologies (CNT) des Fraunhofer-Institutus IPMS. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes. Planungsleistungen im Bereich des Gebäudebestandes werden bei Erfordernis zusätzlich beauftragt.
Umbau des Bestandsreinraums und Umbau und Erweiterung des bestehenden Bürogebäudse am Standort an der Bartlake 5, Dresden (ehem. Firma Plastic Logic), für das Center Nanoelectronic Technologies (CNT) des Fraunhofer-Institutus IPMS. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes. Planungsleistungen im Bereich des Gebäudebestandes werden bei Erfordernis zusätzlich beauftragt.
Das vorhandene, funktionsfähige Gebäude soll in der Umzugsphase durch die Mitarbeiter des CNT weiter genutzt werden. Der Erweiterungsbau soll modular und flexibel aufgebaut sein um Erweiterungsmöglichkeiten für weitere Wachstumsschritte des Standorts zu bieten. Es sind in der Vorentwurfsphase mehrere Varianten zur horizontalen und vertikalen Erweiterbarkeit zu untersuchen. Bei der Entwicklung der Varianten ist auch die Verwendung unterschiedlicher Materialien zu untersuchen und zu bewerten. Um die Bauzeit nach Nutzungsaufnahme des Reinraums möglichst kurz zu halten, sind Möglichkeiten zur Reduzierung der Bauzeit zu untersuchen und zu bewerten.
Das vorhandene, funktionsfähige Gebäude soll in der Umzugsphase durch die Mitarbeiter des CNT weiter genutzt werden. Der Erweiterungsbau soll modular und flexibel aufgebaut sein um Erweiterungsmöglichkeiten für weitere Wachstumsschritte des Standorts zu bieten. Es sind in der Vorentwurfsphase mehrere Varianten zur horizontalen und vertikalen Erweiterbarkeit zu untersuchen. Bei der Entwicklung der Varianten ist auch die Verwendung unterschiedlicher Materialien zu untersuchen und zu bewerten. Um die Bauzeit nach Nutzungsaufnahme des Reinraums möglichst kurz zu halten, sind Möglichkeiten zur Reduzierung der Bauzeit zu untersuchen und zu bewerten.
— Stellen-und Nutzflächenbedarf (NF1-6, DIN 277) Umbau und Erweiterung:
106 Arbeitsplätze, NF1: ca. 50 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 120 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor: Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
Zusätzliche Informationen:
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI werden nur für den Neubau des Bürogebäudes erforderlich. Es sind keine nennenswerten Eingriffe in das Tragwerk der Bestandsgebäude geplant. Ggf. erforderliche Planungsleistungen für den Bestand werden auf Nachweis vergütet.
Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI werden nur für den Neubau des Bürogebäudes erforderlich. Es sind keine nennenswerten Eingriffe in das Tragwerk der Bestandsgebäude geplant. Ggf. erforderliche Planungsleistungen für den Bestand werden auf Nachweis vergütet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
An der Bartlake 5
01109 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV,
— Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV,
— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Mindeststandards: Siehe Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV,
— Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV,
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Mindeststandards: Siehe Auftragsunterlagen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV (Projektorganisation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung des Bewerbers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV
Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Festpreisvertrag gem. RBBau
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2019/S 247-609592 (2019-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24 500 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
— Honorarzone: III, Honorsatz: Mindestsatz
— Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt 20 % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: gemäß AHO Schriftenreihe „HOAI – Planen und Bauen im Bestand“ in der aktuellsten Fassung Vergütung für besondere Lei.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24 500 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
— Honorarzone: III, Honorsatz: Mindestsatz
— Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt 20 % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: gemäß AHO Schriftenreihe „HOAI – Planen und Bauen im Bestand“ in der aktuellsten Fassung Vergütung für besondere Lei.
Gesamtwert des Auftrags: 120 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI werden nur für den Neubau des Bürogebäudes erforderlich. Es sind keine nennenswerten Eingriffe in das Tragwerk der Bestandsgebäude geplant. Ggf. erforderliche Planungsleistungen für den Bestand werden auf Nachweis vergütet.
Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI werden nur für den Neubau des Bürogebäudes erforderlich. Es sind keine nennenswerten Eingriffe in das Tragwerk der Bestandsgebäude geplant. Ggf. erforderliche Planungsleistungen für den Bestand werden auf Nachweis vergütet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24 500 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24 500 000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
— Honorarzone: III, Honorsatz: Mindestsatz
— Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt 20 % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: gemäß AHO Schriftenreihe „HOAI – Planen und Bauen im Bestand“ in der aktuellsten Fassung Vergütung für besondere Lei.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24500000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung), max. 24500000 netto (ohne Mehrwertssteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
—— 106 Arbeitsplätze;
—— NF1: ca. 50 m
—— NF2: ca. 1370 m
—— NF3: ca. 130 m
—— NF4: ca. 330 m
—— NF5 + 6: ca. 160 m
—— Summe NF 1-6: ca. 2 040 m
Zusätzliche Informationen: Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-09 📅
Name: Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 120 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e. V.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).