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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labortische📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von labortechnischen Anlagen📦
Ort der Leistung: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Königstor 59
34119 Kassel
Beschreibung der Beschaffung:
“2 Stück Laborabzüge mit Abzugsregelung
8 Stück Gelenkarmabsaugungen
2 Stück Absaugessen
1 Stück Abgasabsaugung
2 Stück Gasflaschensicherheitsschränke
8...”
Beschreibung der Beschaffung
2 Stück Laborabzüge mit Abzugsregelung
8 Stück Gelenkarmabsaugungen
2 Stück Absaugessen
1 Stück Abgasabsaugung
2 Stück Gasflaschensicherheitsschränke
8 Stück Lösungsmittelsicherheitsschränke
41 Stück Messarbeitsplätze, teilweise mit Energiezellen, teilweise fahrbar
14 Stück Elektronikarbeitsplätze, teilweise fahrbar
9 Stück Normalarbeitsplätze mit Energiezellen
16 Stück Werkbänke
7 Stück Laborspülen
22 Stück Engiezellen, teilweise deckenhängend, teilweise höhenverstellbar
3 Stück Elektrodeckenwürfel
34 Stück Elektrowandkanäle
Ca. 400 m Reinstgasinstallation
4 Stück Doppel-Entspannungsstationen für Flaschenbündel
3 Stück Gassicherheitssysteme
2 Stück Dichtheitkontrollsysteme Sondergas
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-26 📅
Datum des Endes: 2020-10-02 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionaleEntwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 1 und §6a EU Nr. 1 VOB/A
Eintragung in das Berufsregistger – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtend)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 1 und §6a EU Nr. 1 VOB/A
Eintragung in das Berufsregistger – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtend) und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 2 und §6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 2 und §6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 3 und §6a EU Nr. 3 VOB/A
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 3 und §6a EU Nr. 3 VOB/A
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Vorlage von 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung b)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen – Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen – Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-05
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-05
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Anschrift siehe Nr. I.1).
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen).
“Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschene Vergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen...”
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschene Vergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen)erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 019-040044 (2019-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-12) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“– 2 Stück Laborabzüge mit Abzugsregelung,
– 8 Stück Gelenkarmabsaugungen,
– 2 Stück Absaugessen,
– 1 Stück Abgasabsaugung,
– 2 Stück...”
Kurze Beschreibung
– 2 Stück Laborabzüge mit Abzugsregelung,
– 8 Stück Gelenkarmabsaugungen,
– 2 Stück Absaugessen,
– 1 Stück Abgasabsaugung,
– 2 Stück Gasflaschensicherheitsschränke,
– 8 Stück Lösungsmittelsicherheitsschränke,
– 41 Stück Messarbeitsplätze, teilweise mit Energiezellen, teilweise fahrbar,
– 14 Stück Elektronikarbeitsplätze, teilweise fahrbar,
– 9 Stück Normalarbeitsplätze mit Energiezellen,
– 16 Stück Werkbänke,
– 7 Stück Laborspülen,
– 22 Stück Engiezellen, teilweise decken hängend, teilweise höhenverstellbar,
– 3 Stück Elektrodeckenwürfel,
– 34 Stück Elektrowandkanäle,
– ca. 400 m Reinstgasinstallation,
– 4 Stück Doppel-Entspannungsstationen für Flaschenbündel,
– 3 Stück Gassicherheitssysteme,
– 2 Stück Dichtheitkontrollsysteme Sondergas.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 537 187 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“– 2 Stück Laborabzüge mit Abzugsregelung,
– 8 Stück Gelenkarmabsaugungen,
– 2 Stück Absaugessen,
– 1 Stück Abgasabsaugung,
– 2 Stück...”
Beschreibung der Beschaffung
– 2 Stück Laborabzüge mit Abzugsregelung,
– 8 Stück Gelenkarmabsaugungen,
– 2 Stück Absaugessen,
– 1 Stück Abgasabsaugung,
– 2 Stück Gasflaschensicherheitsschränke,
– 8 Stück Lösungsmittelsicherheitsschränke,
– 41 Stück Messarbeitsplätze, teilweise mit Energiezellen, teilweise fahrbar,
– 14 Stück Elektronikarbeitsplätze, teilweise fahrbar,
– 9 Stück Normalarbeitsplätze mit Energiezellen,
– 16 Stück Werkbänke,
– 7 Stück Laborspülen,
– 22 Stück Engiezellen, teilweise deckenhängend, teilweise höhenverstellbar,
– 3 Stück Elektrodeckenwürfel,
– 34 Stück Elektrowandkanäle,
– ca. 400 m Reinstgasinstallation,
– 4 Stück Doppel-Entspannungsstationen für Flaschenbündel,
– 3 Stück Gassicherheitssysteme,
– 2 Stück Dichtheitkontrollsysteme Sondergas.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 019-040044
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 408076
Titel:
“Fraunhofer IWES Kassel – Neubau Institutsgebäude – V_153_755800_65_Sondergastechnik und Laboreinrichtung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Waldner Laboreinrichtungen
Postanschrift: Haidösch 1
Postort: Wangen
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ravensburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 537 187 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 135-331213 (2019-07-12)