Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistung nach §§ 38 ff HOAI 2013 Objektplanung Freianlagen im Bereich des Baugebiets Kleinescholz Freiburg i. Br. zzgl. besonderen Leistungen, genaue Beschreibung siehe II.1.4.
Freiburg ist durch eine akute Wohnungs- und Flächenknappheit geprägt. Die Innenentwicklung mit dem Bau neuer Wohnungen soll einen wichtigen Beitrag leisten, um dem entgegenzuwirken.
Im Stadtteil Stühlinger sollen im Gebiet Kleineschholz zwischen Lehener Straße, Fehrenbachallee, Wannerstraße (Stadtbahntrasse) und Güterbahnlinie auf einer heute überwiegend von Kleingärten geprägten Fläche ca. 550 neue Wohneinheiten entstehen, ergänzt durch ca. 560 kleine Wohneinheiten der Uniklinik nördlich der Lehener Straße (Abb. 1 bis 6). Im Bereich zwischen den genannten Straßen und der Güterbahnlinie befinden sich die Agentur für Arbeit sowie das Rathaus im Stühlinger, in dem in Zukunft eine Konzentration der städtischen Verwaltung erfolgen soll. Einer von drei geplanten Baukörpern des Rathauses wurde bereits realisiert.
Mit dem Bau des neuen Quartiers soll ein Stadtteilpark mit einer Größe von ca. 3 Hektar angelegt werden. Er dient der Erholung der künftigen und heutigen AnwohnerInnen, der Vernetzung innerhalb des Freiburger Grünflächensystems und soll darüber hinaus ökologische Funktionen übernehmen.
2018/19 wurde ein städtebaulicher Wettbewerb für das Baugebiet Kleineschholz durchgeführt. Im Siegerentwurf (Abb. 4 bis 6) findet sich Wohnbebauung schwerpunktmäßig im Westen des Gebietes, zwischen Güterbahn und Agentur für Arbeit, sowie, in geringerem Umfang, im Nordosten, nördlich des geplanten Verwaltungszentrums.
Das Zentrum des Plangebietes wird zu einem großen Stadtteilpark mit Spiel- und Freizeitangeboten für alle Generationen. Eine zum Grundstück der Agentur für Arbeit gehörende Freifläche wird in die Gestaltung des Stadtteilparks mit einbezogen und überplant. Die heute das Gebiet durchquerende Sundgauallee wird für den motorisierten Verkehr gesperrt und zu einer Fuß- und Radwegverbindung innerhalb der neuen Parkanlage umgestaltet. Der motorisierte Verkehr wird auf einer neuen Straße durch das Baugebiet geleitet. Im Baugebiet ist die Anlage eines Quartiersplatzes geplant.
Im ersten Schritt sollen die Bebauung im Westen des Gebietes und der Stadtteilpark realisiert werden. Für diesen Teilbereich wird ein Bebauungsplan erstellt.
Folgende Fragestellungen sind zu untersuchen und bei der Planung zu berücksichtigen:
— Freiraumplanerische Leitidee für den Raum,
— Identitätsstiftende Orte,
— Freizeitwegenetz und -qualitäten,
— Erholungs- und Freizeitnutzungen,
— Verwendung von Materialien, Oberflächengestaltung,
— Verwendung von Pflanzen, auch im Hinblick auf den Klimawandel,
— Topographie und Umgang mit Höhenunterschieden,
— Umgang mit Lärm- und Luftschadstoffimmissionen,
— Nutzungskonflikte, Sicherheit und Gewaltprävention,
— Barrierefreiheit und Inklusion,
— Maßnahmen zur Anpassung an das Stadtklima,
— (Gewässer-) Ökologie und Wasserwirtschaft,
— Umgang mit / Integration von Bestand, insbesondere auch von Bestandsbäumen,
— Umgestaltung der Sundgauallee zu einem Fuß- und Radweg,
— Integration von Habitatansprüchen von Tierarten (insb. Mauereidechsen).
Grundleistungen nach §§ 38 ff HOAI:
1. Neuer Stadtteilpark
Planung des Stadtteilparks (Lph 1 (teilw.), 2-3, 5-6, 7 (teilw.), 8 und 9 nach §§ 38 ff HOAI);
2. Neuer Quartiersplatz
Planung des Quartiersplatzes (Lph 1 (teilw.), 2-3 und 5-7 nach §§ 38 ff HOAI)
Zzgl. besondere Leistungen.