Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzprojekten sind in die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (Planunterlagen, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzl. Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (3-1) bis (3-4):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben,
— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 gem. § 39 HOAI im Zeitraum von 01/2014 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.
Es dürfen grundsätzlich mehr Ref. als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenz zu den unter (3-1) bis (3-4) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung mit ein. Eine Ref., die z. B. für Kriterium (3-1) benannt wird, kann auch für einzelne oder alle Kriterien (3-2) bis (3-4) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
(3-1) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen für Freianlagenplanungen mit einer Mindestgesamtinvestitionssumme von 800 000 EUR netto (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Ref. zu a) oder alternativ zu b) ist zu benennen. Hinweis: Ref. zu b) müssen nicht benannt werden. Sie können dann genannt werden, wenn ansonsten keine wertbaren Ref. zu a) vorhanden sind). Als vergleichbar gelten:
a) Freianlagenplanung für die Platzgestaltung im öffentlichen Bereich/ Repräsentative öffentliche Platz-/Straßenräume mit erhöhtem Publikumsverkehr und mit Aufenthaltsfunktion und -qualität (z. B. Fußgängerzonen, Bahnhofsvorplätze, Marktplätze, Stadt-/Dorfplätze, Promenaden). (Fuß- und Radwege mit reiner Verbindungsfunktion gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden). Je gewertete Ref. zu a) 20 Punkte möglich;
Oder b) Halböffentliche Außenräume und Freianlagen mit besonderer Aufenthaltsfunktion und -qualität, gemeint sind auf konkrete Nutzungen oder Gebäude bezogene Freiflächen mit hohem Publikumsaufkommen, z. B. Museumshöfe, Freiflächen von Besucherzentren, Parkanlagen von Krankenhäusern oder Klinikanlagen, Freiflächen auf Universitätsgeländen, u. ä.; (die Planung von privaten Vorgärten oder Hausgärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Sportplätzen/-anlagen, u. ä. gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden). Je gewertete Ref. zu b) 10 Punkte möglich.
Gewertet werden zu (3-1) insges. max. 3 Ref. zu a) oder/und b).
Zusatzpunkte: Wenn es sich bei den Ref. zu (3-1) um wertbare Referenzen handelt, bei denen „shared space" oder ein nachweislich vergleichbares System geplant und umgesetzt wurde, so können für diese Referenz jeweils 5 Zusatzpunkte erreicht werden. Dies ist nachvollziehbar in Textform darzulegen.
Wertung zu (3-1), einschließlich Zusatzpunkte, max. 75 Punkte.
(3-2) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Gewertet werden max. 2 Ref. mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-2) max. 4 Punkte;
(3-3) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (kfW, Städtebauförderung, etc.). Wertbar sind Referenzen, die die oben formulierten grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen und bei denen eindeutig dargestellt wurde, dass die Baumaßnahme aus Fördermitteln finanziert wurde. Gewertet werden max. 2 Ref. mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-3) max. 4 Punkte;
(3-4) Nachweis des Bewerbers über eine Auszeichnung/einen Preis für eine realisierte Maßnahme. Gewertet werden max. 2 Ref. mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-4) max. 4 Punkte.
Insgesamt können 87 Punkte erreicht werden.