Neugestaltung des Obertorplatzes in Hechingen:
Der Obertorplatz in Hechingen mit seinen angrenzenden Verkehrsanlagen soll neu gestaltet werden. Er soll auch ohne die umgebenden Fassaden als geschlossener Platz wahrnehmbar sein.
Der Platz soll in Veranstaltungsfläche, Aktivitätszone und Ruhe- /Grünfläche aufgeteilt werden und eine Barrierefreiheit gewährleistet sein. Auch soll eine Wegeverbindung entstehen.
Auf dem Platz selbst sollen keine Parkplätze angesiedelt und die Straße als verkehrsberuhigter Bereich eingestuft werden. Für Jugendliche soll ein Aktivbereich angedacht werden.
Die Gesamtbaukosten (KG 200+500+700) betragen ca. 5,3 Mio. EUR netto.
Baubeginn soll noch im Jahr 2019 stattfinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Freianlagenplanung gemäß § 40 HOAI LPH 5-9 stufenweise + Verkehrsanlagenplanung gemäß § 48 HOAI, LPH 5-9, stufennweise”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Neugestaltung des Obertorplatzes in Hechingen:
Der Obertorplatz in Hechingen mit seinen angrenzenden Verkehrsanlagen soll neu gestaltet werden. Er soll auch...”
Kurze Beschreibung
Neugestaltung des Obertorplatzes in Hechingen:
Der Obertorplatz in Hechingen mit seinen angrenzenden Verkehrsanlagen soll neu gestaltet werden. Er soll auch ohne die umgebenden Fassaden als geschlossener Platz wahrnehmbar sein.
Der Platz soll in Veranstaltungsfläche, Aktivitätszone und Ruhe- /Grünfläche aufgeteilt werden und eine Barrierefreiheit gewährleistet sein. Auch soll eine Wegeverbindung entstehen.
Auf dem Platz selbst sollen keine Parkplätze angesiedelt und die Straße als verkehrsberuhigter Bereich eingestuft werden. Für Jugendliche soll ein Aktivbereich angedacht werden.
Die Gesamtbaukosten (KG 200+500+700) betragen ca. 5,3 Mio. EUR netto.
Baubeginn soll noch im Jahr 2019 stattfinden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 300 000 💰
Freianlagenplanung gemäß § 40 HOAI LPH 5-9, stufenweise + Verkehrsanlagenplanung gemäß § 48 HOAI, LPH 5-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals und Abwicklung des Projekts”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation: Bürostruktur/Büroorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 15
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a.1) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV für Freianlagenplanung: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a.1) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV für Freianlagenplanung: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt ist.
a.2) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV für Verkehrsanlagenplanung: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt ist (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV für Freianlagenplanung und der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV für Verkehrsanlagenplanung mindestens eines Inhabers oder einer Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung(Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung(Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
“Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1 500 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden...”
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1 500 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
f.1 – Freianlagenplanung: 1 Referenzprojekt im Freianlagenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
f.1 – Freianlagenplanung: 1 Referenzprojekt im Freianlagenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei denen die Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
f.2 – Verkehrsanlagenplanung: 1 Referenzprojekt im Verkehrsanlagenbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei denen die Verkehrsanlagenplanung gemäß § 47 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Für die Referenzprojekte ist jeweils eine Projektdarstellung einzureichen, welche die in den Anlagen G genannten Mindestbedingungen zum Referenzprojekt...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Für die Referenzprojekte ist jeweils eine Projektdarstellung einzureichen, welche die in den Anlagen G genannten Mindestbedingungen zum Referenzprojekt enthält bzw. nachvollziehbar beschreibt. Zusätzlich sind die Projektbezeichnung /-titel und der Auftraggeber mit Kontaktdaten anzugeben sowie Pläne und Bilder des Objekts einzureichen.
Sind die Projektmerkmale nicht genannt bzw. nachvollziehbar beschrieben, kann der Eignungsnachweis nicht gewertet werden. Der Bieter ist dann vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“— Freianlagenplanung: Landschaftsarchitekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV,
— Verkehrsanlagenplanung: Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“g) § 43 Abs. 2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
g) § 43 Abs. 2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
i) Die für das Angebot erarbeitete Vergabeunterlage ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie Name des Erklärenden sind in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bieter“ anzugeben. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Kriterien g) – i) sind Ausschlusskriterien.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-23
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-23
11:00 📅
“Das Angebot nebst Anlagen ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters sowie der Name des Erklärenden in...”
Das Angebot nebst Anlagen ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagen angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an den entsprechenden Stellen der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise, die Angebotsunterlagen, die zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über Subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbieter oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbietern bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 129-316675 (2019-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Freianlagenplanung gemäß § 40 HOAI LPH 5-9 stufenweise + Verkehrsanlagenplanung gemäß § 48 HOAI, LPH 5-9, Stufennweise”
Kurze Beschreibung:
“Neugestaltung des Obertorplatzes in Hechingen:
Der Obertorplatz in Hechingen mit seinen angrenzenden Verkehrsanlagen soll neu gestaltet werden. Er soll auch...”
Kurze Beschreibung
Neugestaltung des Obertorplatzes in Hechingen:
Der Obertorplatz in Hechingen mit seinen angrenzenden Verkehrsanlagen soll neu gestaltet werden. Er soll auch ohne die umgebenden Fassaden als geschlossener Platz wahrnehmbar sein.
Der Platz soll in Veranstaltungsfläche, Aktivitätszone und Ruhe-/Grünfläche aufgeteilt werden und eine Barrierefreiheit gewährleistet sein. Auch soll eine Wegeverbindung entstehen.
Auf dem Platz selbst sollen keine Parkplätze angesiedelt und die Straße als verkehrsberuhigter Bereich eingestuft werden. Für Jugendliche soll ein Aktivbereich angedacht werden.
Die Gesamtbaukosten (KG 200+500+700) betragen ca. 5,3 Mio. EUR netto.
Baubeginn soll noch im Jahr 2019 stattfinden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 393 276 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 129-316675
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung für die Gestaltung des Obertorplatzes in Hechingen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planstatt Senner
Postanschrift: Breitlestraße 21
Postort: Überlingen
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bodenseekreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Ingenieurbüro Gaisser
Postanschrift: Forststraße 13
Postort: Baiersbronn
Postleitzahl: 72270
Region: Freudenstadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 393 276 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 188-457831 (2019-09-26)