Neugestaltung des Obertorplatzes in Hechingen:
Der Obertorplatz in Hechingen mit seinen angrenzenden Verkehrsanlagen soll neu gestaltet werden. Er soll auch ohne die umgebenden Fassaden als geschlossener Platz wahrnehmbar sein.
Der Platz soll in Veranstaltungsfläche, Aktivitätszone und Ruhe- /Grünfläche aufgeteilt werden und eine Barrierefreiheit gewährleistet sein. Auch soll eine Wegeverbindung entstehen.
Auf dem Platz selbst sollen keine Parkplätze angesiedelt und die Straße als verkehrsberuhigter Bereich eingestuft werden. Für Jugendliche soll ein Aktivbereich angedacht werden.
Die Gesamtbaukosten (KG 200+500+700) betragen ca. 5,3 Mio. EUR netto.
Baubeginn soll noch im Jahr 2019 stattfinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
“Neugestaltung des Obertorplatzes in Hechingen:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Zollernalbkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-08 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 129-316675
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
“Das Angebot nebst Anlagen ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters sowie der Name des Erklärenden in...”
Das Angebot nebst Anlagen ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagen angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an den entsprechenden Stellen der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2019/S 129-316675 (2019-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 393 276 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge