Freianlagenplanung Hellwinkel Terrassen

Stadt Wolfsburg

Die Stadt Wolfsburg sucht für ein neues Stadtquartier, die Hellwinkel Terrassen, einen Auftragnehmer bzw. eine Arbeitsgemeinschaft für die Planungsleistungen der Freianlagenplanung (§39 HOAI)
— gem. § 39 HOAI, Lph. 2 anteilig, 3 und 5, optional Lph. 6-9
Weiterführende Informationen zum Baugebiet Hellwinkel finden Sie unter www.wolfsburg.de/hellwinkel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-02 Auftragsbekanntmachung
2019-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 19-0129 Freianlagenplanung Baugebiet Hellwinkel
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wolfsburg sucht für ein neues Stadtquartier, die Hellwinkel Terrassen, einen Auftragnehmer bzw. eine Arbeitsgemeinschaft für die Planungsleistungen der Freianlagenplanung (§39 HOAI) — gem. § 39 HOAI, Lph. 2 anteilig, 3 und 5, optional Lph. 6-9 Weiterführende Informationen zum Baugebiet Hellwinkel finden Sie unter www.wolfsburg.de/hellwinkel.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wolfsburg
Postanschrift: Porschestr. 49
Postleitzahl: 38440
Postort: Wolfsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wolfsburg.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de 📧
Fax: +49 536128-2057 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YD2Y83S/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YD2Y83S 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 068-160008
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Auf denTeilnahmewettbewerb folgt ein Verhandlungsverfahren. Im Verhandlungsverfahren fordert der Auftraggeber Lösungsansätze zu verschiedenen Fragestellungen, die mit 5 000 EUR brutto vergütet werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wolfsburg sucht für ein neues Stadtquartier, die Hellwinkel Terrassen, einen Auftragnehmer bzw. eine Arbeitsgemeinschaft für die Planungsleistungen der Freianlagenplanung (§39 HOAI)
— gem. § 39 HOAI, Lph. 2 anteilig, 3 und 5, optional Lph. 6-9
Weiterführende Informationen zum Baugebiet Hellwinkel finden Sie unter www.wolfsburg.de/hellwinkel.
Die Hellwinkel Terrassen sind ein neues Stadtquartier in Wolfsburg, 11,4 ha groß, innenstadtnah gelegen. Es bietet spannende und außergewöhnliche Eigenschaften, die durch das Planungskonzept unterstrichen werden sollen: Es liegt trotz der Nähe zur Straße und Innenstadt sehr ruhig, bietet eine imposante Waldkante im Süden des Plangebietes und eine leichte Topographie, die einen Ausblick in Richtung Allersee erlaubt.
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Die Quartiersentwicklungsplanung von 2014 legt den Fokus auf ein zukunftsfähiges, nachhaltig und mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität gebautes, verdichtetes Wohnquartier.
Die Machbarkeitsstudie und der städtebauliche Entwurf lieferten die Grundlage für den Bebauungsplan. Der 1. BA ist erschlossen, das erste zentrale Regenwasserrückhaltebauwerk ist im Bau. Die ersten Baufelder sind in der Fertigstellung.
Der Mix aus städtebaulichen Typologien soll möglichst vielen unterschiedlichen Nutzern Wohnraum bieten. Daraus formuliert sich ein besonderer Anspruch an die Qualität der Freianlagen.
Der Wohnungs- und städtebauliche Typologien-Mix braucht einen entsprechenden Freiraum, der gleichzeitig hohe Aufenthaltsqualität, Identität und Vielfalt für die Nachbarschaft bieten soll, gleichzeitig das Quartier fassen und mit seinen Verbindungen und Durchquerungen einer besonderen Orientierung dienen.
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Die ansteigende Topographie, der angrenzende Wald und das Regenwassermanagement sollen erlebbar werden, das Quartier soll eine eigene, hochwertige Gestalt bekommen.
Der teils massiv wirkendende Hochbau braucht einen starken, kreativen Außenraum, der die Hellwinkel Terrassen zu einem besonderen Wohnerlebnis werden lässt und das Quartier als Ganzes in die Innenstadt einfügt.
Es sind die Leistungen der Freianlagenplanung
Des § 39 HOAI, Lph. 2 anteilig, 3 und 5, optional Lph. 6-9 für folgende Freianlagen zu übernehmen:
1. Promenade - geschätzte Bausumme 1,49 Mio. EUR
2. Quartiersplatz - geschätzte Bausumme 220 T EUR
3. Oberste Wiesenterrasse - geschätzte Bausumme 150 T EUR
4. Quartiersgärten - geschätzte Bausumme 90 T EUR
5. Nebenwege - geschätzte Bausumme 250 T EUR
6. öffentl. Grün an Nebenwegen - geschätzte Bausumme 25 T EUR
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen kann der Auftrag um weitere 24 Monate verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
Auf denTeilnahmewettbewerb folgt ein Verhandlungsverfahren.
Im Verhandlungsverfahren fordert der Auftraggeber Lösungsansätze zu verschiedenen Fragestellungen, die mit 5 000 EUR brutto vergütet werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Wolfsburg
Porschestr. 49
38440 Wolfsburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist auf einem Formular des Auftraggebers zu erstellen und elektronisch über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Das Formular enthält Vorlagen für die erforderlichen Erklärungen, darunter die Integritätserklärung sowie die Erklärungen gemäß III.1.2 und III.1.3.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mindestens 2 500 000 EUR, sonstige Schäden mindestens 1 000 000 EUR);
2) Teamstärke: mindestens 10 feste Mitarbeiter
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der/die Bewerber/Bietergemeinschaft ist verantwortlich
Für die Planung von
— 2 städtebauliche Projekte, Grundhonorar mindestens 221 000 EUR netto für LPH 1-5 § 39 HOAI
Für die Realisierung von
— 1 realisiertes Projekt, Bausumme von 750 000 EUR netto für LPH 6-8 § 39 HOAI
2. Das Projektteam setzt sich mindestens aus Projektleitung (fließend deutschsprachige Projektleitung, Dipl.-Ing./M./B. Landschaftsarchitektur, mind.5 Jahre Berufserfahrung) und zwei weiteren Personen mit aufgabenbezogener beruflicher Qualifikation zusammen (Name, Werdegang und Qualifikation, mind. 1 Pers. Dipl.-Ing./M./B. Landschaftsarchitektur)
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3. Eigenerklärung zur Qualifikation der Fachkräfte des/der Bewerbers/Bietergemeinschaft gemäß III.2.1
4. Darstellung der Methoden, um Konzepte, Lösungen dreidimensional zu visualisieren (Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite)
5. Darstellung wie eine Präsenz vor Ort, innerhalb von 1,5 Std., sichergestellt/gewährleistet wird (Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite)
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in (oder vergleichbar) zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungen von Freianlagen gem. HOAI Teil 3 Abs. 2 ausgerichte ist (mind. 80 % der Aufträge).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Teilnehmer, die die Eignungskriterien erfüllen, sind für das Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei mehr als 5 geeigneten Teilnehmern entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YD2Y83S/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über www.DTVP.de / Kommunikation zu stellen.
Soweit dennoch Auskünfte von anderen Stellen oder mündlich erteilt werden, sind diese nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2Y83S

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wolfsburg
Postanschrift: Porschestr. 49
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de 📧
Fax: +49 536128-2057 📠
Internetadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen 🌏
Quelle: OJS 2019/S 068-160008 (2019-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 19-0129 Stufe 2 Verhandlungsverfahren Freianlagenplanung Baugebiet Hellwinkel
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wolfsburg sucht für ein neues Stadtquartier, die Hellwinkel Terrassen, einen Auftragnehmer bzw. eine Arbeitsgemeinschaft für die Planungsleistungen der Freianlagenplanung (§39 HOAI) — gem. § 39 HOAI, Lph. 2 anteilig, 3 und 5, optional Lph. 6-9. Weiterführende Informationen zum Baugebiet Hellwinkel finden Sie unter www.wolfsburg.de/hellwinkel.
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Gesamtwert des Auftrags: 357161.02 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 234-574276
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 068-160008
ABl. S-Ausgabe: 234

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— gem. § 39 HOAI, Lph. 2 anteilig, 3 und 5, optional Lph. 6-9.
Es sind die Leistungen der Freianlagenplanung des § 39 HOAI, Lph. 2 anteilig, 3 und 5, optional Lph. 6-9 für folgende Freianlagen zu übernehmen:
1) Promenade – geschätzte Bausumme 1,49 Mio. EUR;
2) Quartiersplatz – geschätzte Bausumme 220 T EUR;
3) Oberste Wiesenterrasse – geschätzte Bausumme 150 T EUR;
4) Quartiersgärten – geschätzte Bausumme 90 T EUR;
5) Nebenwege – geschätzte Bausumme 250 T EUR;
6) Öffentl. Grün an Nebenwegen – geschätzte Bausumme 25 T EUR.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Idee
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teamvorstellung und Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-29 📅
Name: Levin Monsigny Landschaftsarchitekten GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 357161.02 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2DH87

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 234-574276 (2019-12-02)