Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freigestellter Schülerspezialverkehr
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung: Beförderung von Schülern mit Schulbussen im Stadtgebiet von Meerbusch
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet von Meerbusch
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerspezialverkehr im gesamten Stadtgebiet der Stadt Meerbusch, ab dem ersten Tag des Schuljahres 2019/20 am...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerspezialverkehr im gesamten Stadtgebiet der Stadt Meerbusch, ab dem ersten Tag des Schuljahres 2019/20 am 28.8.2019 für den Zeitraum von 4 Jahren bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 (1.8.2019 — 31.7.2023).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hochstraße 1
40670 Meerbusch
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Frühester ca. 03.2023
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 065-151808 (2019-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beförderung von Schülern mit Schulbussen im Stadtgebiet von Meerbusch.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 679 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerspezialverkehr im gesamten Stadtgebiet der Stadt Meerbusch, ab dem ersten Tag des Schuljahres 2019/20 am...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerspezialverkehr im gesamten Stadtgebiet der Stadt Meerbusch, ab dem ersten Tag des Schuljahres 2019/20 am 28.8.2019 für den Zeitraum von 4 Jahren bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 (1.8.2019 – 31.07.2023).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 065-151808
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 6727
Titel: Freigestellter Schülerspezialverkehr in Meerbusch
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Taeter Aachen Transdev Rheinland GmbH
Postanschrift: Neuköllner Str.10
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 679 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 173-422608 (2019-09-05)