Freigestellter Schülerspezialverkehr

Stadt Meerbusch

Beförderung von Schülern mit Schulbussen im Stadtgebiet von Meerbusch

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-28 Auftragsbekanntmachung
2019-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung: Beförderung von Schülern mit Schulbussen im Stadtgebiet von Meerbusch
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Meerbusch
Postanschrift: Hochstr. 1
Postleitzahl: 40670
Postort: Meerbusch
Kontakt
Internetadresse: http://www.meerbusch.de 🌏
E-Mail: vergabe@meerbusch.de 📧
Telefon: +49 2159/916114 📞
Fax: +49 2159/91639114 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E61816623 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E61816623 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-02 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 065-151808
ABl. S-Ausgabe: 65

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerspezialverkehr im gesamten Stadtgebiet der Stadt Meerbusch, ab dem ersten Tag des Schuljahres 2019/20 am 28.8.2019 für den Zeitraum von 4 Jahren bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 (1.8.2019 — 31.7.2023).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet von Meerbusch

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Hochstraße 1
40670 Meerbusch

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Elke Wehr
Internetadresse: www.meerbusch.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61816623 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Frühester ca. 03.2023

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 065-151808 (2019-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beförderung von Schülern mit Schulbussen im Stadtgebiet von Meerbusch.
Gesamtwert des Auftrags: 2 679 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 173-422608
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 065-151808
ABl. S-Ausgabe: 173

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerspezialverkehr im gesamten Stadtgebiet der Stadt Meerbusch, ab dem ersten Tag des Schuljahres 2019/20 am 28.8.2019 für den Zeitraum von 4 Jahren bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 (1.8.2019 – 31.07.2023).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-04 📅
Name: Taeter Aachen Transdev Rheinland GmbH
Postanschrift: Neuköllner Str.10
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland 🇩🇪
Städteregion Aachen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 679 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter hingewiesen.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2019/S 173-422608 (2019-09-05)