Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freileitungs- und LWL-Armaturen
T03-2019-0003
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung und Lieferung von Freileitungs- und LWL-Armaturen für diverse Instandhaltungs- und Neubauvorhaben im 220/380 kV-Höchstspannungsnetz.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Freileitungsarmaturen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Erwerb von Freileitungs-Armaturen per Rahmenvertrag für diverse Instandhaltungs- und Neubauvorhaben im 220-/380-kV-Höchstspannungsnetz.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 1 Jahr durch den Auftraggeber
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können. Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten 3 bis 6 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso behält er sich vor, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bis zur Höchstzahl von 8 zu erweitern, wenn es sachgerechte Gründe gibt und jedenfalls die Mindestpunktzahl erreicht wurde.
Ablauf der Prüfung der Teilnahmeanträge:
(1) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge zunächst in formaler Hinsicht:
Er behält sich vor, unvollständige, unrichtige, inhaltlich unzureichende und inhaltlich unvollständige Teilnahmeanträge auszuschließen. Er behält sich vor, Bewerbern, die derart fehlerhafte Teilnahmeanträge vorgelegt haben, eine Korrektur zu ermöglichen. Auf eine solche Korrektur besteht kein Anspruch. Wenn die Nachfrage um Korrektur erfolgt, hat der Bewerber innerhalb der vorgegebenen Frist wie nachgefragt zu korrigieren. Der Sektorenauftraggeber behält sich weiter vor, Bewerber, die nicht bzw. nicht vollständig bzw. nicht fristgemäß korrigiert haben, ggf. nochmals die Chance auf eine Korrektur zu geben. Ebenso ist es denkbar, dass der Auftraggeber bei einer misslungenen Korrektur den Ausschluss des Teilnehmers entscheidet. Es besteht kein Anspruch auf nochmalige Korrektur.
(2) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge danach inhaltlich:
Er prüft die generelle Eignung in einer Gesamtschau mit Blick auf die nachgefragten bzw. vorgelegten Eignungsnachweise. Er behält sich vor, andere als die vorgelegten Informationen für die Eignungsprüfung heranzuziehen. Das können z. B. Erkenntnisse von anderen als den genannten ehemaligen oder aktuellen Auftraggebern des Bewerbers sein oder eigene Erfahrungen, die der Sektorenauftraggeber mit dem Bewerber gesammelt hat. Insbesondere die Prüfung der vom Bewerber vorgesehenen Einbeziehung anderer Unternehmen behält sich der Sektorenauftraggeber vor; dabei wird u.a. bedeutsam sein, ob ein Bewerber kritische Aufgaben nicht selbst wird übernehmen müssen, was der Sektorenauftraggeber nach Sichtung des Teilnahmeantrags bewerten wird. Er wird gegebenenfalls weitere Erklärungen bzw. Nachweise zu verlangen, z. B. von einem Nachunternehmen. Für Nachforderungen gelten dieselben Regeln wie unter II.2.9) Ablauf der Prüfung (1).
(3) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge schließlich auf Qualifikation zur Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die Prüfung der Bewerber dahingehend, ob sie zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, richtet sich nach dem in II.2.9) der Bekanntmachung bezeichneten Verfahren.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erwerb von Freileitungs-Armaturen per Rahmenvertrag für diverse Instandhaltungs- und Neubauvorhaben im 220-/380-kV-Höchstspannungsnetz”
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: LWL-Armaturen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erwerb von LWL-Armaturen per Rahmenvertrag für diverse Instandhaltungs- und Neubauvorhaben im 220-/380-kV-Höchstspannungsnetz”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.
2) Eigenerklärung über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.
2) Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
3) Nachweis des durchschnittlichen Lagervolumens der letzten 3 Jahre.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.1) sind Mindestbedingungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Folgende Informationen sind im Bewerberfragebogen anzugeben:
— HR-Nummer,
— Liquiditätsgrad,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Folgende Informationen sind im Bewerberfragebogen anzugeben:
— HR-Nummer,
— Liquiditätsgrad,
— Bonität,
— Rentabilität,
— EBIT,
— Nettogewinn,
— Gesamtumsatz,
— Umsatz der betreffenden Sparte,
— Aufwand für F&E,
— und Fertigungsstätten sind im Bewerberfragebogen anzugeben.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.2) sind Mindestbedingungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Die Bewerber müssen bereits Aufträge für die Herstellung und Lieferung von Freileitung- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Die Bewerber müssen bereits Aufträge für die Herstellung und Lieferung von Freileitung- bzw. LWL-Armaturen in vergleichbarer Größenordnung zur Zufriedenheit der Auftraggeber erledigt haben. Hierfür sind mind. 3 nachprüfbare Referenzen der vergangenen 5 Jahre mit Angabe der Referenzadresse zu benennen.
2) Der Bewerber bestätigt, dass er eine eigene Fertigung hat und über ein eigenes leistungsfähiges technisches Büro verfügt.
3) Es wird zugesichert, dass während der gesamten Laufzeit ein fest angestellter deutschsprachiger Ansprechpartner für technische und logistische Probleme zur Verfügung steht. Dieser ist im Zuschlagsfall namentlich zu benennen.
4) Nachweis des Vorhandenseins eines Zertifikates zur Qualitätssicherung (Zertifikat nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar, wobei die Vergleichbarkeit nachzuweisen ist).
5) Der Bewerber bestätigt, dass die Fertigungen nach einschlägigen EN- bzw. DIN-Normen, einschlägigen VDE-Bestimmungen und VDE-Richtlinien, einschlägigen Regelwerken gemäß dem Stand der Technik und den kundeneigenen Vorschriften erfolgen.
6) Der Bewerber bestätigt sich an die zum Zeitpunkt der Ausschreibung zuletzt gültigen Fassung der folgenden Vorschriften zu halten:
a) DIN EN 50431;
b) DIN EN 61284;
c) Technische Lieferbedingungen und Qualitätsanforderungen für Freiteilungsarmaturen der 50 Hertz Transmission GmbH.
Sämtliche Nachweise dieser Ziffer III.1.3) sind Mindestbedingungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Gliederung des Teilnahmeantrags:
Nachweise sind nur einzureichen, wenn dies konkret gefordert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Gliederung des Teilnahmeantrags:
Nachweise sind nur einzureichen, wenn dies konkret gefordert ist. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und auch in Register aufzuteilen:
(1) Anschreiben, mit Bezug auf die Lose auf die sich die Bewerbung bezieht;
(2) Erklärungen/ Nachweise zu III.1.1) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu 1), 2) usw.;
(3) Erklärungen/ Nachweise zu Ziffer III.1.2) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu 1), 2) usw.;
(4) Erklärungen/ Nachweise zur Ziffer III.1.3) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu 1), 2) usw.;
(5) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/ Nachunternehmen (siehe unten VI.3) ) c) (5);
(6) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unten VI.3) ) c) (4);
b) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch in elektronischer Form über die Homepage der Vergabekooperation Berlin einzureichen.
Fortsetzung des Punktes III.1.4) unter Punkt VI.3).
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsverkehr in EUR
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
“Fortsetzung des Punktes III.1.4) „Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien“:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell...”
Fortsetzung des Punktes III.1.4) „Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien“:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/ Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert sind, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Vergabekammer des Landes Berlin”
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2019/S 105-257345 (2019-05-29)