Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag soll in einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag gemäß § 12 UVgO vergeben werden. Es soll kein Planungswettbewerb stattfinden. Der Auftragswert übersteigt nicht den Schwellenwert, so dass weder GWB noch VgV einschlägig sind. Soweit gemäß Ziffer IV.1.1) ein Verhandlungsverfahren geführt werden soll, ist dies begrifflich nicht richtig und allein dem Umstand geschuldet, dass das Formular der TED-Veröffentlichung die richtige Form der Unterschwellenvergabe (Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) nicht vorsieht. Auch wenn an anderen Stellen Begrifflichkeiten einer Überschwellenvergabe verwendet werden, bedeutet dies nicht, dass die Vergabestelle sich an GWB oder VgV binden möchte. Es gilt allein die UVgO.
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die Verkehrsplanung nach HOAI 2013 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden. Die geschätzten Baukosten liegen bei etwa 1,3 Millionen EUR.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 5,6,8,9 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1),
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 5,6,8,9 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1)
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor. Sie behält sich ferner vor, aus einzelnen Leistungsphase nur Teile des jeweiligen Leistungsbilds abzurufen. Weiterhin sind besondere Leistungen zu erbringen. Ebenso behält sie sich vor, einzelne Leistungsphasen selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben. Daher sollen zunächst die Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1 und HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1 (siehe oben) durch das ausgewählte Team bearbeitet werden. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Beauftragung. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wird der Entwurf den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert und Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit zum Planentwurf zusammengetragen. Der Planungsentwurf soll noch Varianzen aufweisen, sodass die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit in die Planung einfließen können. Für die Bearbeitung der LPH 1-3 und die Integration der Anregungen aus der Öffentlichkeit ist ein Zeitraum von 3 Monaten vorgesehen, deren Ergebnis der Politik mitgeteilt wird und in die Bauleitplanung einfließt. Die Beauftragung der LPH 5,6,8,9 sowie die Umsetzung der Maßnahme erfolgen ggf. erst nach Satzungsbeschluss des aufzustellenden Bebauungsplans. Der Satzungsbeschluss ist für das Jahr 2022 geplant.
Derzeitiger Zeitplan des Projektes bis einschließlich LPH 3:
— Bearbeitung des Lösungsvorschlags: Oktober bis Dezember,
— Auftragserteilung: März 2020,
— Bearbeitungszeit LPH 1-3 beginnend mit Auftragserteilung: 3 Monate,
— Öffentlichkeitsbeteiligung: Mai/Juni 2020.
Zu beachten sind insbesondere:
Bau- und Qualitätsstandards der Stadt Köln:
— Gestaltungshandbuch – Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln 2018, einsehbar unter
https://www.stadt-koeln.de/artikel/62467/index.html
— RASt06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen.