Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd, Leistungen der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen. Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken. Laufzeit von 6 Monaten bis Abschluß LPH 3.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Referenznummer: 2019-0113-61-5
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Laufzeit von 6 Monaten bis Abschluß LPH 3.
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Laufzeit von 6 Monaten bis Abschluß LPH 3.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Laufzeit von 6 Monaten bis Abschluß LPH 3.
Der Auftrag soll in einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag gemäß § 12 UVgO vergeben werden. Es soll kein Planungswettbewerb stattfinden. Der Auftragswert übersteigt nicht den Schwellenwert, so dass weder GWB noch VgV einschlägig sind. Soweit gemäß Ziffer IV.1.1) ein Verhandlungsverfahren geführt werden soll, ist dies begrifflich nicht richtig und allein dem Umstand geschuldet, dass das Formular der TED-Veröffentlichung die richtige Form der Unterschwellenvergabe (Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) nicht vorsieht. Auch wenn an anderen Stellen Begrifflichkeiten einer Überschwellenvergabe verwendet werden, bedeutet dies nicht, dass die Vergabestelle sich an GWB oder VgV binden möchte. Es gilt allein die UVgO.
Der Auftrag soll in einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag gemäß § 12 UVgO vergeben werden. Es soll kein Planungswettbewerb stattfinden. Der Auftragswert übersteigt nicht den Schwellenwert, so dass weder GWB noch VgV einschlägig sind. Soweit gemäß Ziffer IV.1.1) ein Verhandlungsverfahren geführt werden soll, ist dies begrifflich nicht richtig und allein dem Umstand geschuldet, dass das Formular der TED-Veröffentlichung die richtige Form der Unterschwellenvergabe (Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) nicht vorsieht. Auch wenn an anderen Stellen Begrifflichkeiten einer Überschwellenvergabe verwendet werden, bedeutet dies nicht, dass die Vergabestelle sich an GWB oder VgV binden möchte. Es gilt allein die UVgO.
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die Verkehrsplanung nach HOAI 2013 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden. Die geschätzten Baukosten liegen bei etwa 1,3 Millionen EUR.
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die Verkehrsplanung nach HOAI 2013 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden. Die geschätzten Baukosten liegen bei etwa 1,3 Millionen EUR.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 5,6,8,9 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1),
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 5,6,8,9 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1)
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor. Sie behält sich ferner vor, aus einzelnen Leistungsphase nur Teile des jeweiligen Leistungsbilds abzurufen. Weiterhin sind besondere Leistungen zu erbringen. Ebenso behält sie sich vor, einzelne Leistungsphasen selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben. Daher sollen zunächst die Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1 und HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1 (siehe oben) durch das ausgewählte Team bearbeitet werden. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Beauftragung. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wird der Entwurf den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert und Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit zum Planentwurf zusammengetragen. Der Planungsentwurf soll noch Varianzen aufweisen, sodass die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit in die Planung einfließen können. Für die Bearbeitung der LPH 1-3 und die Integration der Anregungen aus der Öffentlichkeit ist ein Zeitraum von 3 Monaten vorgesehen, deren Ergebnis der Politik mitgeteilt wird und in die Bauleitplanung einfließt. Die Beauftragung der LPH 5,6,8,9 sowie die Umsetzung der Maßnahme erfolgen ggf. erst nach Satzungsbeschluss des aufzustellenden Bebauungsplans. Der Satzungsbeschluss ist für das Jahr 2022 geplant.
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor. Sie behält sich ferner vor, aus einzelnen Leistungsphase nur Teile des jeweiligen Leistungsbilds abzurufen. Weiterhin sind besondere Leistungen zu erbringen. Ebenso behält sie sich vor, einzelne Leistungsphasen selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben. Daher sollen zunächst die Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1 und HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1 (siehe oben) durch das ausgewählte Team bearbeitet werden. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Beauftragung. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wird der Entwurf den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert und Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit zum Planentwurf zusammengetragen. Der Planungsentwurf soll noch Varianzen aufweisen, sodass die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit in die Planung einfließen können. Für die Bearbeitung der LPH 1-3 und die Integration der Anregungen aus der Öffentlichkeit ist ein Zeitraum von 3 Monaten vorgesehen, deren Ergebnis der Politik mitgeteilt wird und in die Bauleitplanung einfließt. Die Beauftragung der LPH 5,6,8,9 sowie die Umsetzung der Maßnahme erfolgen ggf. erst nach Satzungsbeschluss des aufzustellenden Bebauungsplans. Der Satzungsbeschluss ist für das Jahr 2022 geplant.
Derzeitiger Zeitplan des Projektes bis einschließlich LPH 3:
— Bearbeitung des Lösungsvorschlags: Oktober bis Dezember,
— Auftragserteilung: März 2020,
— Bearbeitungszeit LPH 1-3 beginnend mit Auftragserteilung: 3 Monate,
— RASt06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei die Stadt Köln frei ist, ob und in welchem Umfang die jeweils nächste Stufe beauftragt wird.
Zusätzliche Informationen:
Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd, Erbringung von Leistungen der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung 50679 Köln Freira…
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die 4 Bewerbergemeinschaften werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:
Im ersten Prüfungsdurchgang wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft.
Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst, alle Interessenten - auch die Verkehrsingenieurinnen und Verkehrsingenieure - müssen die aufgeführten Kriterien erfüllen und folgende Unterlagen vorlegen:
1) Bescheinigung der Berufszulassung beziehungsweise der beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers / Geschäftsführers des/der Bewerbers/in;
2) Eigenerklärung des/der Bewerbers/in ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. (im Original unterschrieben einzureichen) (bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des/der bevollmächtigten Vertreters/in (von allen Mitgliedern/innen der Bietergemeinschaft im Original unterschrieben einzureichen) beziehungsweise Benennung des/der vorgesehenen Unterbeauftragten mit Angabe der betreffenden Leistungen (inklusive Erklärung über die Eignungsleihe gemäß § 34 UVgO im Original unterschrieben einzureichen));
2) Eigenerklärung des/der Bewerbers/in ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. (im Original unterschrieben einzureichen) (bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des/der bevollmächtigten Vertreters/in (von allen Mitgliedern/innen der Bietergemeinschaft im Original unterschrieben einzureichen) beziehungsweise Benennung des/der vorgesehenen Unterbeauftragten mit Angabe der betreffenden Leistungen (inklusive Erklärung über die Eignungsleihe gemäß § 34 UVgO im Original unterschrieben einzureichen));
3) Bei Personengesellschaften und juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der/die Bewerber/in seinen/ihren Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen);
3) Bei Personengesellschaften und juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der/die Bewerber/in seinen/ihren Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen);
4) Eigenerklärung des/der Bewerbers/in, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 und 124 GWB vorliegt und dass eine Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen besteht (im Original unterschrieben einzureichen).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit von der Bewerberin oder des Bewerbers mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch bei der Bewerberin oder beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit von der Bewerberin oder des Bewerbers mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch bei der Bewerberin oder beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Unterbeauftragte beziehungsweise Unterbeauftragter die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Unterbeauftragte beziehungsweise Unterbeauftragter die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der hier aufgeführten Unterlagen ist im Falle einer Bewerbung, bei der die Leistungen der Verkehrsplanung durch eine/n Unterbeauftragte/n erbracht werden sollen, nur durch den/die federführende/n Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektin zu erbringen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der hier aufgeführten Unterlagen ist im Falle einer Bewerbung, bei der die Leistungen der Verkehrsplanung durch eine/n Unterbeauftragte/n erbracht werden sollen, nur durch den/die federführende/n Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektin zu erbringen:
Bescheinigung in Steuersachen
Bankerklärung der Hausbank des/der Bewerbers/in gemäß §45 (4) Nummer VGV (nicht älter als 6 Monate)
Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mindestens 2 000 000 EUR. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht der/des Bewerbers/in für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass der/dem Bewerber/in im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Deckungssummen entsprechende Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mindestens 2 000 000 EUR. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht der/des Bewerbers/in für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass der/dem Bewerber/in im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Deckungssummen entsprechende Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind 2 Referenzen von der Landschaftsarchitektin/vom Landschaftsarchitekten und eine Referenz von der Verkehrsingenieurin/dem Verkehrsingenieur nachzuweisen:
1) Nachweis eines Referenzprojektes über vergleichbare Leistungen (Landschaftsarchitekt/in)
Die räumliche Neuordnung | Planung eines Freiraums mit mindestens folgenden Elementen | Teilbereichen: Öffentliche Spielflächen für Kinder und Jugendliche (keine Kleinkinderspielflächen gemäß LBO), Quartiersplatz | Begegnungsräume im Außenraum, Erschließungsflächen für angrenzende Nutzung/en, Integration von Grünelementen; Honorarzone III oder höher; Baukosten Kostengruppe 500 mindestens 0,5 Millionen EUR (netto); Leistungsphasen 2-3 und 5 gemäß HOAI § 39 [HOAI 2013]; beziehungsweise nach Art und Umfang vergleichbar; Betrachtungszeitraum (Projektbeginn) ab 2008; das Projekt muss abgeschlossen sein (Abschluss Leistungsphase 8 -mindestens zu 80 %, unter Angabe des Prozentsatzes- bis zur Submission gemäß IV.2.2); eigenverantwortlich erbracht.
Die räumliche Neuordnung | Planung eines Freiraums mit mindestens folgenden Elementen | Teilbereichen: Öffentliche Spielflächen für Kinder und Jugendliche (keine Kleinkinderspielflächen gemäß LBO), Quartiersplatz | Begegnungsräume im Außenraum, Erschließungsflächen für angrenzende Nutzung/en, Integration von Grünelementen; Honorarzone III oder höher; Baukosten Kostengruppe 500 mindestens 0,5 Millionen EUR (netto); Leistungsphasen 2-3 und 5 gemäß HOAI § 39 [HOAI 2013]; beziehungsweise nach Art und Umfang vergleichbar; Betrachtungszeitraum (Projektbeginn) ab 2008; das Projekt muss abgeschlossen sein (Abschluss Leistungsphase 8 -mindestens zu 80 %, unter Angabe des Prozentsatzes- bis zur Submission gemäß IV.2.2); eigenverantwortlich erbracht.
2) Nachweis eines Referenzprojektes über vergleichbare Leistungen (Landschaftsarchitekt/in).
Neuplanung eines Freiraums; Baukosten Kostengruppe 500 mindestens 0,5 Millionen EUR (netto); Leistungsphasen 2-3 und 5 gemäß HOAI § 39 [HOAI 2013]; beziehungsweise nach Art und Umfang vergleichbar; Betrachtungszeitraum (Projektbeginn) ab 2008; die Planung muss abgeschlossen sein (Abschluss Leistungsphase 5 bis zur Submission gemäß IV.2.2); eigenverantwortlich erbracht.
Neuplanung eines Freiraums; Baukosten Kostengruppe 500 mindestens 0,5 Millionen EUR (netto); Leistungsphasen 2-3 und 5 gemäß HOAI § 39 [HOAI 2013]; beziehungsweise nach Art und Umfang vergleichbar; Betrachtungszeitraum (Projektbeginn) ab 2008; die Planung muss abgeschlossen sein (Abschluss Leistungsphase 5 bis zur Submission gemäß IV.2.2); eigenverantwortlich erbracht.
Eines der beiden Referenzprojekte über Landschaftsarchitekturleistungen muss unter Beteiligung der Öffentlichkeit erbracht worden sein.
3) Nachweis eines Referenzprojektes über vergleichbare Leistungen (Verkehrsingenieur/in)
Planung einer Erschließungsanlage für angrenzende Nutzung/en mit mindestens einem der folgenden Elemente | Teilbereiche: Quartiersplatz | Begegnungsräume im Außenraum | Integration von Grünelementen; Honorarzone III oder höher; Baukosten Kostengruppe 200 mindestens 0,5 Millionen EUR (netto); Leistungsphasen 2-3 und 5 gemäß HOAI § 47 [HOAI 2013]; beziehungsweise nach Art und Umfang vergleichbar; Betrachtungszeitraum (Projektbeginn) ab 2008; die Planung muss abgeschlossen sein (Abschluss Leistungsphase 5 bis zur Submission gemäß IV.2.2); eigenverantwortlich erbracht.
Planung einer Erschließungsanlage für angrenzende Nutzung/en mit mindestens einem der folgenden Elemente | Teilbereiche: Quartiersplatz | Begegnungsräume im Außenraum | Integration von Grünelementen; Honorarzone III oder höher; Baukosten Kostengruppe 200 mindestens 0,5 Millionen EUR (netto); Leistungsphasen 2-3 und 5 gemäß HOAI § 47 [HOAI 2013]; beziehungsweise nach Art und Umfang vergleichbar; Betrachtungszeitraum (Projektbeginn) ab 2008; die Planung muss abgeschlossen sein (Abschluss Leistungsphase 5 bis zur Submission gemäß IV.2.2); eigenverantwortlich erbracht.
Verbleiben nach dem ersten und zweiten Prüfungsdurchgang mehr als 4 geeignete Bewerber/innen, erfolgt beim dritten Prüfungsdurchgang die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber/innen werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer/innen am Teilnahmewettbewerb anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren 3 Referenzen erfolgen wird. Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden gemäß II.2.9 vergeben. Damit wird gesichert, dass der/die Bewerber/innen die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
Die Bewerber/innen werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer/innen am Teilnahmewettbewerb anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren 3 Referenzen erfolgen wird. Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden gemäß II.2.9 vergeben. Damit wird gesichert, dass der/die Bewerber/innen die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
Ein/e Bewerber/in muss nach oben Gesagtem 3 vergleichbare Referenzen (2 Freiraumplanung, 1 Verkehrsplanung) einreichen.
Der Nachweis der Referenzprojekte erfolgt zwingend durch die Darstellung auf einem DIN A3 großen Blatt (Querformat), einseitig bedruckt, gemäß Anlage 3. Es sollten hinsichtlich der an das Referenzprojekt gestellten Auswahlkriterien aussagekräftige Pläne, Perspektiven, Fotos und ein Lageplan sowie ein kurzer Erläuterungstext dargestellt werden. Die Einsendung muss als Scan (DIN A3 Querformat) erfolgen.
Der Nachweis der Referenzprojekte erfolgt zwingend durch die Darstellung auf einem DIN A3 großen Blatt (Querformat), einseitig bedruckt, gemäß Anlage 3. Es sollten hinsichtlich der an das Referenzprojekt gestellten Auswahlkriterien aussagekräftige Pläne, Perspektiven, Fotos und ein Lageplan sowie ein kurzer Erläuterungstext dargestellt werden. Die Einsendung muss als Scan (DIN A3 Querformat) erfolgen.
Weiter unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“
Mindeststandards:
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars zu verwenden. Zusätzlich ist je ein Referenzblatt gemäß Anlage 3 für die 3 Referenzprojekte auszufüllen. Nachweise und Erklärungen, die gemäß Bewerbungsbogen (Anlage 2) aufgeführt sind, sind formlos zu erbringen. Es werden keine Vordrucke zur Verfügung gestellt. Lediglich der Bewerbungsbogen sowie die Vorlage für die Referenzblätter sind Teil der Angebotsunterlagen, welche der/die Bieter/in herunterladen muss.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars zu verwenden. Zusätzlich ist je ein Referenzblatt gemäß Anlage 3 für die 3 Referenzprojekte auszufüllen. Nachweise und Erklärungen, die gemäß Bewerbungsbogen (Anlage 2) aufgeführt sind, sind formlos zu erbringen. Es werden keine Vordrucke zur Verfügung gestellt. Lediglich der Bewerbungsbogen sowie die Vorlage für die Referenzblätter sind Teil der Angebotsunterlagen, welche der/die Bieter/in herunterladen muss.
Um die Zulassung zur Teilnahme zu erlangen, ist es zwingend erforderlich, dass das von der Vergabestelle vorgegebene Bewerbungsformular ausgefüllt wird und die Referenzprojekte auf den dafür vorgesehenen Vorlagen beigefügt sind. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind formlos einzureichen. Der/die Absender/in der Bewerbung muss in Textform kenntlich gemacht und eindeutig identifizierbar sein. Eine Signatur wird nicht benötigt, es genügt allgemein die Textform. Unrichtige Angaben führen gleichwohl zum Ausschluss der Bewerber/innen vom weiteren Verfahren.
Um die Zulassung zur Teilnahme zu erlangen, ist es zwingend erforderlich, dass das von der Vergabestelle vorgegebene Bewerbungsformular ausgefüllt wird und die Referenzprojekte auf den dafür vorgesehenen Vorlagen beigefügt sind. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind formlos einzureichen. Der/die Absender/in der Bewerbung muss in Textform kenntlich gemacht und eindeutig identifizierbar sein. Eine Signatur wird nicht benötigt, es genügt allgemein die Textform. Unrichtige Angaben führen gleichwohl zum Ausschluss der Bewerber/innen vom weiteren Verfahren.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekten/innen berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist; Verkehrsingenieure/innen sind nur in Bewerbergemeinschaft oder als Unterbeauftragte mit teilnahmeberechtigten Landschaftsarchitekten/innen teilnahmeberechtigt;
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekten/innen berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist; Verkehrsingenieure/innen sind nur in Bewerbergemeinschaft oder als Unterbeauftragte mit teilnahmeberechtigten Landschaftsarchitekten/innen teilnahmeberechtigt;
b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern eine/r der Gesellschafter/innen oder der/die bevollmächtigten Vertreter/innen der juristischen Person und der/die verantwortliche Projektbearbeiter/in die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern eine/r der Gesellschafter/innen oder der/die bevollmächtigten Vertreter/innen der juristischen Person und der/die verantwortliche Projektbearbeiter/in die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
c) Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
c) Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung gesucht, die an dem Teilnahmewettbewerb mit Lösungsvorschlag teilnehmen möchten. Die Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sind federführend. Es werden 4 Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Lösungsverschlages zugelassen. Der derzeitige Zeitplan sieht eine Bearbeitungszeit von Mitte Oktober bis Mitte Dezember für den Lösungsvorschlag vor.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung gesucht, die an dem Teilnahmewettbewerb mit Lösungsvorschlag teilnehmen möchten. Die Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sind federführend. Es werden 4 Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Lösungsverschlages zugelassen. Der derzeitige Zeitplan sieht eine Bearbeitungszeit von Mitte Oktober bis Mitte Dezember für den Lösungsvorschlag vor.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand von maximal 3 Prüfungsdurchgängen.
Im ersten Prüfungsdurchgang werden die geforderten Erklärungen und Nachweise, die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführt sind, auf Vollständigkeit geprüft.
Soweit beim ersten Prüfungsdurchgang kein Ausschluss der/des jeweiligen Bewerbers/in erfolgt, wird beim zweiten Prüfungsdurchgang anhand der vorgelegten Referenzen, deren Anforderungen unter III.1.3 aufgeführt sind, geprüft, ob die/der jeweilige Bewerber/in die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird die/der Bewerber/in in diesem Durchgang ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Soweit beim ersten Prüfungsdurchgang kein Ausschluss der/des jeweiligen Bewerbers/in erfolgt, wird beim zweiten Prüfungsdurchgang anhand der vorgelegten Referenzen, deren Anforderungen unter III.1.3 aufgeführt sind, geprüft, ob die/der jeweilige Bewerber/in die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird die/der Bewerber/in in diesem Durchgang ausgeschlossen.
Sollten mehr als 4 geeignete Bewerbungen eingehen, die die Anforderungen des ersten und zweiten Durchgangs erfüllen, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, die anhand der im Folgenden beschriebenen Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr als 4 geeignete Bewerbungen eingehen, die die Anforderungen des ersten und zweiten Durchgangs erfüllen, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, die anhand der im Folgenden beschriebenen Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen.
Die nachfolgend formulierten Eigenschaften von Referenzen, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist (vergleiche III.1.3), werden herangezogen um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die nachfolgend formulierten Eigenschaften von Referenzen, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist (vergleiche III.1.3), werden herangezogen um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Die Punkteverteilung (maximal 30 Punkte) ergibt sich aus folgender Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber/innen:
Erstellung der Maßnahme mit Öffentlichkeitsbeteiligung Nein = 0 Punkte
Öffentlichkeitsbeteiligung = 2 Punkte
Vom Bewerberteam (Landschaftsarchitekt und Verkehrsplaner) gemeinsam erbracht Nein = 0 Punkte
Ja = 4 Punkte
Für einen öffentlichen Auftraggeber erstellt/von einem öffentlichen Auftraggeber beauftragt Nein = 0 Punkte
Öffentlicher Auftraggeber = 2 Punkte
Leistungsphasen 6, 8 oder 6, 9 nach HOAI (oder vergleichbar) im Projekt ebenfalls erbracht Nein = 0 Punkte
Ja = 2 Punkte
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 4 Bewerberinnen und Bewerber…
… zuzulassen sein, weil alle diese Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerberinnen und Bewerber zur Teilnahme zugelassen werden.
… zur Teilnahme zugelassen sein, weil auf dem zweiten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerberinnen und Bewerber bzw. dritten Rang 3 oder mehr gleichrangige Bewerberinnen und Bewerber usw. stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerberinnen und Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zugelassen werden.
Die gegebenenfalls erforderliche Auslosung erfolgt unter juristischer Aufsicht.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Die Vergabestelle führt ein EU-weites Vergabeverfahren freiwillig durch, obwohl der relevante Schwellenwert nicht erreicht oder überschritten wird. Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein/e Bieter/in oder Bewerber/in kann sich gegebenenfalls nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen europaweiten Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben, für welchen der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einschlägig wäre. Bieter/innen oder Bewerber/innen können daher aus dem 4. Teil des GWB keine Rechte ableiten, da dieser gemäß § 106 Absatz 1 GWB für das vorliegende Vergabeverfahren nicht gilt. Die Vergabestelle bindet sich auch nicht an die Regelungen des GWB. Aus diesem Grunde wäre unter anderem eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die gegebenenfalls durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte gegebenenfalls der/die Bieter/in oder Bewerber/in zu tragen. Die Vergabestelle bindet sich auch nicht an die Regelungen der VgV. Allein maßgebliche Regelungen ergeben sich aus der UVgO.
Die Vergabestelle führt ein EU-weites Vergabeverfahren freiwillig durch, obwohl der relevante Schwellenwert nicht erreicht oder überschritten wird. Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein/e Bieter/in oder Bewerber/in kann sich gegebenenfalls nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen europaweiten Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben, für welchen der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einschlägig wäre. Bieter/innen oder Bewerber/innen können daher aus dem 4. Teil des GWB keine Rechte ableiten, da dieser gemäß § 106 Absatz 1 GWB für das vorliegende Vergabeverfahren nicht gilt. Die Vergabestelle bindet sich auch nicht an die Regelungen des GWB. Aus diesem Grunde wäre unter anderem eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die gegebenenfalls durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte gegebenenfalls der/die Bieter/in oder Bewerber/in zu tragen. Die Vergabestelle bindet sich auch nicht an die Regelungen der VgV. Allein maßgebliche Regelungen ergeben sich aus der UVgO.
Die die Ausschreibungs- und Auftragsbekanntmachung ergänzende Anlage 1 inklusive Bewertungsmatrix und Zuschlagskriterien sowie der Bewerberbogen (Anlage 2) liegen auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit und können vor Abgabe des Teilnahmeantrags runtergeladen werden.
Die die Ausschreibungs- und Auftragsbekanntmachung ergänzende Anlage 1 inklusive Bewertungsmatrix und Zuschlagskriterien sowie der Bewerberbogen (Anlage 2) liegen auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit und können vor Abgabe des Teilnahmeantrags runtergeladen werden.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRY40X
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügepflicht:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Da der 4. Teil des GWB nicht greift, finden folgende Regelungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens keine Anwendung:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: OJS 2019/S 159-392833 (2019-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019-0113-61
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Gesamtwert des Auftrags: 180933.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftrag soll in einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag gemäß § 12 UVgO vergeben werden. Es soll kein Planungswettbewerb stattfinden. Der Auftragswert übersteigt nicht den Schwellenwert, so dass weder GWB noch VgV einschlägig sind. Soweit gem. Ziffer IV.1.1. ein Verhandlungsverfahren geführt werden soll, ist dies begrifflich nicht richtig und allein dem Umstand geschuldet, dass das Formular der TED-Veröffentlichung die richtige Form der Unterschwellenvergabe (Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) nicht vorsieht. Auch wenn an anderen Stellen Begrifflichkeiten einer Überschwellenvergabe verwendet werden, bedeutet dies nicht, dass die Vergabestelle sich an GWB oder VgV binden möchte. Es gilt allein die UVgO.
Der Auftrag soll in einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag gemäß § 12 UVgO vergeben werden. Es soll kein Planungswettbewerb stattfinden. Der Auftragswert übersteigt nicht den Schwellenwert, so dass weder GWB noch VgV einschlägig sind. Soweit gem. Ziffer IV.1.1. ein Verhandlungsverfahren geführt werden soll, ist dies begrifflich nicht richtig und allein dem Umstand geschuldet, dass das Formular der TED-Veröffentlichung die richtige Form der Unterschwellenvergabe (Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) nicht vorsieht. Auch wenn an anderen Stellen Begrifflichkeiten einer Überschwellenvergabe verwendet werden, bedeutet dies nicht, dass die Vergabestelle sich an GWB oder VgV binden möchte. Es gilt allein die UVgO.
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die Verkehrsplanung nach HOAI 2013 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden. Die geschätzten Baukosten liegen bei etwa 1,3 Mio. EUR.
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die Verkehrsplanung nach HOAI 2013 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden. Die geschätzten Baukosten liegen bei etwa 1,3 Mio. EUR.
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet;
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet;
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 5,6,8,9 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1);
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet;
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet;
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 5,6,8,9 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1).
— Bearbeitung des Lösungsvorschlags: Oktober bis Dezember;
— Auftragserteilung: März 2020;
— Bearbeitungszeit LPH 1-3 beginnend mit Auftragserteilung: 3 Monate;
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungsvorschlag zur Gestaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Honorarvertrag
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-06 📅
Name: urbanegestalt PartGmbH mit BPR Künne und Partner
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 180933.06 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfungsstelle für behauptete Vergabeverstöße
Quelle: OJS 2020/S 078-184797 (2020-04-17)