Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd, Leistungen der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/ Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen. Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-05.
Auftragsbekanntmachung (2019-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Referenznummer: 2019-0061-61-5
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/ Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/ Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/ Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/ Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Der Auftrag soll in einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag gemäß § 12 UVgO vergeben werden. Es soll kein Planungswettbewerb stattfinden. Der Auftragswert übersteigt nicht den Schwellenwert, so dass weder GWB noch VgV einschlägig sind. Soweit gemäß Ziffer IV.1.1) ein Verhandlungsverfahren geführt werden soll, ist dies begrifflich nicht richtig und allein dem Umstand geschuldet, dass das Formular der TED-Veröffentlichung die richtige Form der Unterschwellenvergabe (Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) nicht vorsieht. Auch wenn an anderen Stellen Begrifflichkeiten einer Überschwellenvergabe verwendet werden, bedeutet dies nicht, dass die Vergabestelle sich an GWB oder VgV binden möchte. Es gilt allein die UVgO.
Der Auftrag soll in einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag gemäß § 12 UVgO vergeben werden. Es soll kein Planungswettbewerb stattfinden. Der Auftragswert übersteigt nicht den Schwellenwert, so dass weder GWB noch VgV einschlägig sind. Soweit gemäß Ziffer IV.1.1) ein Verhandlungsverfahren geführt werden soll, ist dies begrifflich nicht richtig und allein dem Umstand geschuldet, dass das Formular der TED-Veröffentlichung die richtige Form der Unterschwellenvergabe (Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) nicht vorsieht. Auch wenn an anderen Stellen Begrifflichkeiten einer Überschwellenvergabe verwendet werden, bedeutet dies nicht, dass die Vergabestelle sich an GWB oder VgV binden möchte. Es gilt allein die UVgO.
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die Verkehrsplanung nach HOAI 2013 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden.
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die Verkehrsplanung nach HOAI 2013 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 5,6,8,9 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1),
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 5,6,8,9 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1).
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor. Sie behält sich ferner vor, aus einzelnen Leistungsphase nur Teile des jeweiligen Leistungsbilds abzurufen. Ebenso behält sie sich vor, einzelne Leistungsphasen selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben. Daher sollen zunächst die Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1) und HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1) (siehe oben) durch das ausgewählte Team bearbeitet werden. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Beauftragung. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wird der Entwurf den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert und Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit zum Planentwurf zusammengetragen. Der Planungsentwurf soll noch Varianzen aufweisen, sodass die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit in die Planung einfließen können. Für die Bearbeitung der Leistungsphase 1 - 3 und die Integration der Anregungen aus der Öffentlichkeit ist ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen, deren Ergebnis der Politik mitgeteilt wird und in die Bauleitplanung einfließt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5, 6, 8, 9 sowie die Umsetzung der Maßnahme erfolgen gegebenenfalls. erst nach Satzungsbeschluss des aufzustellenden Bebauungsplans.
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor. Sie behält sich ferner vor, aus einzelnen Leistungsphase nur Teile des jeweiligen Leistungsbilds abzurufen. Ebenso behält sie sich vor, einzelne Leistungsphasen selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben. Daher sollen zunächst die Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1) und HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1) (siehe oben) durch das ausgewählte Team bearbeitet werden. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Beauftragung. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wird der Entwurf den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert und Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit zum Planentwurf zusammengetragen. Der Planungsentwurf soll noch Varianzen aufweisen, sodass die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit in die Planung einfließen können. Für die Bearbeitung der Leistungsphase 1 - 3 und die Integration der Anregungen aus der Öffentlichkeit ist ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen, deren Ergebnis der Politik mitgeteilt wird und in die Bauleitplanung einfließt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5, 6, 8, 9 sowie die Umsetzung der Maßnahme erfolgen gegebenenfalls. erst nach Satzungsbeschluss des aufzustellenden Bebauungsplans.
— RASt06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen.
Die Laufzeit von 6 Monaten gilt bis bis Abschluss Leistungsphase 3.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei die Stadt Köln frei ist, ob und in welchem Umfang die jeweils nächste Stufe beauftragt wird
Zusätzliche Informationen:
Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/ Süd, Erbringung von Leistungen der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung 50679 Köln Freira...
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die 4 Bewerbergemeinschaften werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:
Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft.
Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst, die Interessenten müssen alle Kriterien erfüllen und folgende Unterlagen vorlegen:
1) Bescheinigung der Berufszulassung beziehungsweise der beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers/ Geschäftsführers des/der Bewerbers/in,
2) Eigenerklärung des/der Bewerbers/in ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. (im Original unterschrieben einzureichen) (bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des/der bevollmächtigten Vertreters/in (von allen Mitgliedern/innen der Bietergemeinschaft im Original unterschrieben einzureichen) beziehungsweise Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmers/in mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen (inklusive Nachunternehmererklärung im Original unterschrieben einzureichen)),
2) Eigenerklärung des/der Bewerbers/in ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. (im Original unterschrieben einzureichen) (bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des/der bevollmächtigten Vertreters/in (von allen Mitgliedern/innen der Bietergemeinschaft im Original unterschrieben einzureichen) beziehungsweise Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmers/in mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen (inklusive Nachunternehmererklärung im Original unterschrieben einzureichen)),
3) Bei Personengesellschaften und juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der/die Bewerber/in seinen/ihren Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen),
3) Bei Personengesellschaften und juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der/die Bewerber/in seinen/ihren Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen),
4) Eigenerklärung des/der Bewerbers/in, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 und 124 GWB vorliegt und dass eine Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen besteht (im Original unterschrieben einzureichen),
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit von der Bewerberin oder des Bewerbers mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch bei der Bewerberin oder beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit von der Bewerberin oder des Bewerbers mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch bei der Bewerberin oder beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung in Steuersachen
Bankerklärung der Hausbank des/ der Bewerbers/in gemäß §45 (4) Nummer 1 VGV (nicht älter als 6 Monate)
Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden mindestens 1 500 000,00 EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mindestens 2 000 000,00 EUR. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht der/des Bewerbers/in für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass der/dem Bewerber/in im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Deckungssummen entsprechende Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden mindestens 1 500 000,00 EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mindestens 2 000 000,00 EUR. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht der/des Bewerbers/in für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass der/dem Bewerber/in im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Deckungssummen entsprechende Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind 2 Referenzen von der Landschaftsarchitektin / vom Landschaftsarchitekten und eine Referenz von der Verkehrsingenieurin/ dem Verkehrsingenieur nachzuweisen:
1) Nachweis eines Referenzprojektes über vergleichbare Leistungen (Landschaftsarchitekt/in):
— Die räumliche Neuordnung,
— Planung eines Freiraums mit mindestens folgenden Elementen,
— Teilbereichen: Öffentliche Spielflächen für Kinder und Jugendliche (keine Kleinkinderspielflächen gemäß LBO), Quartiersplatz,
— Begegnungsräume im Außenraum, Erschließungsflächen für angrenzende Nutzung/en, Integration von Grünelementen,
— Honorarzone III oder höher,
— Baukosten Kostengruppe 500 mindestens 1,5 Millionen EUR und maximal 3 Millionen EUR (netto),
— beziehungsweise nach Art und Umfang vergleichbar;
— Betrachtungszeitraum (Projektbeginn) ab 2009;
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als 4 geeignete Bewerber/innen, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
— Die Bewerber/innen werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer/innen am Teilnahmewettbewerb anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren drei Referenzen erfolgen wird. Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird gesichert, dass der/die Bewerber/innen die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
— Die Bewerber/innen werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer/innen am Teilnahmewettbewerb anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren drei Referenzen erfolgen wird. Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird gesichert, dass der/die Bewerber/innen die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
— Ein/e Bewerber/in muss nach oben Gesagtem drei (3) vergleichbare Referenzen (2 Freiraumplanung, 1 Verkehrsplanung) einreichen.
Nachfolgend werden insofern Eigenschaften von Referenzen formuliert, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Nachfolgend werden insofern Eigenschaften von Referenzen formuliert, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Die Punkteverteilung (maximal 30 Punkte) ergibt sich aus folgender Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber/innen:
— Erstellung der Maßnahme mit Öffentlichkeitsbeteiligung: Ja = 2 Punkte / Nein = 0 Punkte,
— Vom Bewerberteam (Landschaftsarchitekt und Verkehrsplaner) gemeinsam erbracht: Nein = 0 Punkte / Ja = 4 Punkte,
— Für einen öffentlichen Auftraggeber erstellt / von einem öffentlichen Auftraggeber beauftragt: Ja = 2 Punkte / Nein = 0 Punkte,
— Leistungsphasen 6-8 oder 6-9 nach HOAI (oder vergleichbar) im Projekt ebenfalls erbracht: Nein = 0 Punkte / Ja = 2 Punkte.
Fortsetzung siehe Mindeststandards.
Mindeststandards:
Der Nachweis der Referenzprojekte erfolgt durch die Darstellung auf einem DIN A3 großen Blatt (Querformat), einseitig bedruckt gemäß Anlage 3. Es sollten hinsichtlich der an das Referenzprojekt gestellten Auswahlkriterien aussagekräftige Pläne, Perspektiven, Fotos und ein Lageplan sowie ein kurzer Erläuterungstext dargestellt werden. Die Einsendung muss als Scan (DIN A3 Querformat) erfolgen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Der Nachweis der Referenzprojekte erfolgt durch die Darstellung auf einem DIN A3 großen Blatt (Querformat), einseitig bedruckt gemäß Anlage 3. Es sollten hinsichtlich der an das Referenzprojekt gestellten Auswahlkriterien aussagekräftige Pläne, Perspektiven, Fotos und ein Lageplan sowie ein kurzer Erläuterungstext dargestellt werden. Die Einsendung muss als Scan (DIN A3 Querformat) erfolgen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars zu verwenden. Zusätzlich ist je ein Referenzblatt gemäß Anlage 3 für die 3 Referenzprojekte auszufüllen. Der Vordruck des Formulars sowie die Vorlage für das Referenzblatt sind Teil der Angebotsunterlagen, welche der/die Bieter/in herunterladen muss.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars zu verwenden. Zusätzlich ist je ein Referenzblatt gemäß Anlage 3 für die 3 Referenzprojekte auszufüllen. Der Vordruck des Formulars sowie die Vorlage für das Referenzblatt sind Teil der Angebotsunterlagen, welche der/die Bieter/in herunterladen muss.
Um die Zulassung zur Teilnahme zu erlangen, ist es zwingend erforderlich, dass das von der Vergabestelle vorgegebene Bewerbungsformular ausgefüllt wird und die Referenzprojekte und mögliche Nachweise auf den dafür vorgesehenen Vordrucken beigefügt sind. Der/die Absender/in der Bewerbung muss in Textform kenntlich gemacht und eindeutig identifizierbar sein. Eine Signatur wird nicht benötigt, es genügt allgemein die Textform. Unrichtige Angaben führen gleichwohl zum Ausschluss der Bewerber/innen vom weiteren Verfahren.
Um die Zulassung zur Teilnahme zu erlangen, ist es zwingend erforderlich, dass das von der Vergabestelle vorgegebene Bewerbungsformular ausgefüllt wird und die Referenzprojekte und mögliche Nachweise auf den dafür vorgesehenen Vordrucken beigefügt sind. Der/die Absender/in der Bewerbung muss in Textform kenntlich gemacht und eindeutig identifizierbar sein. Eine Signatur wird nicht benötigt, es genügt allgemein die Textform. Unrichtige Angaben führen gleichwohl zum Ausschluss der Bewerber/innen vom weiteren Verfahren.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekten/innen berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist; Verkehrsingenieure/innen sind nur in Bewerbergemeinschaft mit teilnahmeberechtigten Landschaftsarchitekten/innen teilnahmeberechtigt;
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekten/innen berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist; Verkehrsingenieure/innen sind nur in Bewerbergemeinschaft mit teilnahmeberechtigten Landschaftsarchitekten/innen teilnahmeberechtigt;
b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern eine/r der Gesellschafter/innen oder der/die bevollmächtigten Vertreter/innen der juristischen Person und der/die verantwortliche Projektbearbeiter/in die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern eine/r der Gesellschafter/innen oder der/die bevollmächtigten Vertreter/innen der juristischen Person und der/die verantwortliche Projektbearbeiter/in die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
c) Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
c) Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung gesucht, die an dem Teilnahmewettbewerb mit Lösungsvorschlag teilnehmen möchten. Die Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sind federführend. Es werden 4 Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Lösungsverschlages zugelassen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung gesucht, die an dem Teilnahmewettbewerb mit Lösungsvorschlag teilnehmen möchten. Die Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sind federführend. Es werden 4 Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Lösungsverschlages zugelassen.
Sollten mehr als 4 geeignete Bewerbungen eingehen, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, die anhand der im Folgenden beschriebenen Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als vier Bewerberinnen und Bewerber…
… zuzulassen sein, weil alle diese Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerberinnen und Bewerber zur Teilnahme zugelassen werden.
… zur Teilnahme zugelassen sein, weil auf dem zweiten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerberinnen und Bewerber beziehungsweise dritten Rang drei oder mehr gleichrangige Bewerberinnen und Bewerber usw. stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerberinnen und Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zugelassen werden.
Die gegebenenfalls erforderliche Auslosung erfolgt unter juristischer Aufsicht.
Die erste Stufe umfasst die Prüfung der geforderten Erklärungen und Unterlagen auf Vollständigkeit.
Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss der/des jeweiligen Bewerbers/in erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob die/der jeweilige Bewerber/in die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird die/der Bewerber/in auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss der/des jeweiligen Bewerbers/in erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob die/der jeweilige Bewerber/in die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird die/der Bewerber/in auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Die Vergabestelle führt ein EU-weites Vergabeverfahren freiwillig durch, obwohl der relevante Schwellenwert nicht erreicht oder überschritten wird. Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein/e Bieter/in oder Bewerber/in kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen europaweiten Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben, für welchen der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einschlägig wäre. Bieter/innen oder Bewerber/innen können daher aus dem 4. Teil des GWB keine Rechte ableiten, da dieser gemäß § 106 Absatz 1 GWB für das vorliegende Vergabeverfahren nicht gilt. Die Vergabestelle bindet sich auch nicht an die Regelungen des GWB. Aus diesem Grunde wäre unter anderem eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die gegebenenfalls durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte gegebenenfalls der/die Bieter/in oder Bewerber/in zu tragen. Die Vergabestelle bindet sich auch nicht an die Regelungen der VgV. Allein maßgebliche Regelungen ergeben sich aus der UVgO.
Die Vergabestelle führt ein EU-weites Vergabeverfahren freiwillig durch, obwohl der relevante Schwellenwert nicht erreicht oder überschritten wird. Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein/e Bieter/in oder Bewerber/in kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen europaweiten Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben, für welchen der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einschlägig wäre. Bieter/innen oder Bewerber/innen können daher aus dem 4. Teil des GWB keine Rechte ableiten, da dieser gemäß § 106 Absatz 1 GWB für das vorliegende Vergabeverfahren nicht gilt. Die Vergabestelle bindet sich auch nicht an die Regelungen des GWB. Aus diesem Grunde wäre unter anderem eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die gegebenenfalls durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte gegebenenfalls der/die Bieter/in oder Bewerber/in zu tragen. Die Vergabestelle bindet sich auch nicht an die Regelungen der VgV. Allein maßgebliche Regelungen ergeben sich aus der UVgO.
Die die Ausschreibungs- und Auftragsbekanntmachung ergänzende Anlage 1 inklusive Bewertungsmatrix und Zuschlagskriterien sowie der Bewerberbogen (Anlage 2) liegen auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit und können vor Abgabe des Teilnahmeantrags runtergeladen werden.
Die die Ausschreibungs- und Auftragsbekanntmachung ergänzende Anlage 1 inklusive Bewertungsmatrix und Zuschlagskriterien sowie der Bewerberbogen (Anlage 2) liegen auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit und können vor Abgabe des Teilnahmeantrags runtergeladen werden.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRY4RR
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügepflicht:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung:
—— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
—— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Da der 4. Teil des GWB nicht greift, finden folgende Regelungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens keine Anwendung:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: OJS 2019/S 109-265913 (2019-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019-0061-61-5 (Aufhebung)
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Aufgabe besteht darin, in einem ganzheitlichen Entwurfsansatz die Erschließung sowie die Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit attraktiven Grünelementen zu gestalten und zugleich sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Straßen Trierer Straße und Moselstraße herzustellen. Maßgabe soll dabei sein, die Dimension der Verkehrsflächen zugunsten von großzügigen und gut nutzbaren Aufenthaltsbereichen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
Die Stadt Köln beabsichtigt, für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen mit dem Ziel, verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch ansprechend unterzubringen. Künftig sollen auf der Fläche Aufenthalts- und Spielbereiche sowie Grün- und Verkehrsflächen entstehen.
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1). Unter Berücksichtigung von § 38 (2) HOAI 2013 werden der Unter- und der Oberbau separat betrachtet und dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zugeordnet,
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor. Sie behält sich ferner vor, aus einzelnen Leistungsphase nur Teile des jeweiligen Leistungsbilds abzurufen. Ebenso behält sie sich vor, einzelne Leistungsphasen selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben. Daher sollen zunächst die Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1 und HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1 (siehe oben) durch das ausgewählte Team bearbeitet werden. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Beauftragung. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wird der Entwurf den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert und Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit zum Planentwurf zusammengetragen. Der Planungsentwurf soll noch Varianzen aufweisen, sodass die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit in die Planung einfließen können. Für die Bearbeitung der Leistungsphase 1-3 und die Integration der Anregungen aus der Öffentlichkeit ist ein Zeitraum von 3 Monaten vorgesehen, deren Ergebnis der Politik mitgeteilt wird und in die Bauleitplanung einfließt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5, 6, 8, 9 sowie die Umsetzung der Maßnahme erfolgen gegebenenfalls. erst nach Satzungsbeschluss des aufzustellenden Bebauungsplans.
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor. Sie behält sich ferner vor, aus einzelnen Leistungsphase nur Teile des jeweiligen Leistungsbilds abzurufen. Ebenso behält sie sich vor, einzelne Leistungsphasen selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben. Daher sollen zunächst die Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1 und HOAI 2013 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1 (siehe oben) durch das ausgewählte Team bearbeitet werden. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Beauftragung. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wird der Entwurf den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert und Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit zum Planentwurf zusammengetragen. Der Planungsentwurf soll noch Varianzen aufweisen, sodass die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit in die Planung einfließen können. Für die Bearbeitung der Leistungsphase 1-3 und die Integration der Anregungen aus der Öffentlichkeit ist ein Zeitraum von 3 Monaten vorgesehen, deren Ergebnis der Politik mitgeteilt wird und in die Bauleitplanung einfließt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5, 6, 8, 9 sowie die Umsetzung der Maßnahme erfolgen gegebenenfalls. erst nach Satzungsbeschluss des aufzustellenden Bebauungsplans.
Die Laufzeit von 6 Monaten gilt bis Abschluss Leistungsphase 3.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei die Stadt Köln frei ist, ob und in welchem Umfang die jeweils nächste Stufe beauftragt wird.
Zusätzliche Informationen:
Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd, Erbringung von Leistungen der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung 50679 Köln Freira ...
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungs- und Auftragsbekanntmachung ergänzende Anlage 1 inklusive Bewertungsmatrix und Zuschlagskriterien sowie der Bewerberbogen (Anlage 2) liegen auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit und können vor Abgabe des Teilnahmeantrags runtergeladen werden.
Die Ausschreibungs- und Auftragsbekanntmachung ergänzende Anlage 1 inklusive Bewertungsmatrix und Zuschlagskriterien sowie der Bewerberbogen (Anlage 2) liegen auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit und können vor Abgabe des Teilnahmeantrags runtergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRY40K
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
— im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.