Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung kann in diesem Formular nicht der Volltext zu den Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber angegeben werden. Unter
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Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt zu den Ziffern II.1.4, II.2.4 und III.1.3 (1), Gewichtung 40 %.
Für das Kriterium (1) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 40 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
2) Referenzprojekt öffentlicher Auftraggeber zu Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung 20 %.
Für das Kriterium (2) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3), Gewichtung: 30 %.
4) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen gem. Ziffer II.1.4 und Ziffer II.2.4. Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2, Gewichtung: 5 %. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil anzugeben.
Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
100 000-199 999 EUR = 1 Punkt;
200 000-299 999 EUR = 2 Punkte;
300 000-399 999 EUR = 3 Punkte;
Ab 400 000 = 4 Punkte.
Wird ein Netto-Umsatz > 400 000 EUR nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
5) Angaben zum aktuellen Personalstand
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren und heute, bezogen auf das unter Ziffer II.1.4 und Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk, Gewichtung: 5 %.
Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 bis 2 Mitarbeiter = 1 Punkt;
3 bis 4 Mitarbeiter = 2 Punkte;
5 bis 6 Mitarbeiter = 3 Punkte;
Ab 7 Mitarbeiter = 4 Punkte.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 7 Mitarbeitern führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien (1) — (5), ausgenommen der Bewertungskriterien (4) und (5), die eine eigene Bewertungsabstufung haben.
Die generelle Bewertung erfolgt anhand folgender Wertungsskala: Bei jedem dieser Bewertungskriterien wird eine Punktzahl zwischen 0-4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag, gemessen an dem hier zu realisierenden Projekt erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium.
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist geringfüge Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnameantrag auf;
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen.