Die Stadt Heilbronn plant den Umbau und die Sanierung der bestehenden Fritz-Ulrich-Schule. Ein Teil der Schule kann während dieser Bauzeit nicht genutzt werden. Es wird für ca. 24 Monate ein Provisorium für Unterricht, Verwaltung und Ganztagsbetreuung benötigt. Vorgesehen sind Mietcontainer in 2 -stöckiger Bauweise mit sanitären Anlagen. Die Container sind mit Rauchmeldern, die auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden, mit Weiterleitung an die Feuerwehr auszustatten. Die Gänge sind als notwendige Flure auszubilden. Die Anlage wird auf den vorhandenen Hartplatz gestellt. Die Versorgungsleitungen werden bauseits bis zur Übergabe verlegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile, modulare Containergebäude
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heilbronn plant den Umbau und die Sanierung der bestehenden Fritz-Ulrich-Schule. Ein Teil der Schule kann während dieser Bauzeit nicht genutzt werden. Es wird für ca. 24 Monate ein Provisorium für Unterricht, Verwaltung und Ganztagsbetreuung benötigt. Vorgesehen sind Mietcontainer in 2 -stöckiger Bauweise mit sanitären Anlagen. Die Container sind mit Rauchmeldern, die auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden, mit Weiterleitung an die Feuerwehr auszustatten. Die Gänge sind als notwendige Flure auszubilden. Die Anlage wird auf den vorhandenen Hartplatz gestellt. Die Versorgungsleitungen werden bauseits bis zur Übergabe verlegt.
Die Stadt Heilbronn plant den Umbau und die Sanierung der bestehenden Fritz-Ulrich-Schule. Ein Teil der Schule kann während dieser Bauzeit nicht genutzt werden. Es wird für ca. 24 Monate ein Provisorium für Unterricht, Verwaltung und Ganztagsbetreuung benötigt. Vorgesehen sind Mietcontainer in 2 -stöckiger Bauweise mit sanitären Anlagen. Die Container sind mit Rauchmeldern, die auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden, mit Weiterleitung an die Feuerwehr auszustatten. Die Gänge sind als notwendige Flure auszubilden. Die Anlage wird auf den vorhandenen Hartplatz gestellt. Die Versorgungsleitungen werden bauseits bis zur Übergabe verlegt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobile, modulare Containergebäude📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mobile, modulare Containergebäude📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-06 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 236-577950
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Öffnung entspr. § 55 VgV durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 800 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Mobiles Mietgebäude, 2-geschossig, Abmessungen ca. L x B H = 44,00 m x 14,50 m x 5,75 m, jeweils stirnseitige einläufige verzinkte Stahltreppe mit Podest zum OG.
Gebäude wird durch Flur zu den beidseitig angeordneten Unterrichtsräumen erschlossen. Wände, Dach aus verzinktem Profilblech lackiert,mit Zweikomponeten Lack nach RAL.
Innendämmung aus Mineralwolle Beplankung aus Melaminharz Holzwerkstoffplatten. Dachhaut mit Gewebeeinlage. Sonnenschutz als Außenjalousien, Bedienung elektrisch.
Außentüren aus Aluminium-Glas oder Aluminium mit Panikfunktion.RS-Türen aus Aluminium-Glas, Innentüren aus Röhrenspan, Kunststoff beschichtet dichtschließend. Fenster aus Kunstoff, DK-Beschlag U-wert 1,1-1,3, Sicherheitsverglasung. Bodenbelag aus 2 mm PVC,rutschhemmend R9, oberflächenversiegelt. Elektoinstallation, Beleuchtung mit Prismenwannenleuchten 36-58 Watt, Steckdosen, Datendosen, ELA mit Pausengong, BMZ. Heizung mit Elektro-Wandkonvektoren. Sanitäre Anlagen mit Urinalen, Tiefspülclosetts, Handwaschbecken und Schnellheizern.
Außentüren aus Aluminium-Glas oder Aluminium mit Panikfunktion.RS-Türen aus Aluminium-Glas, Innentüren aus Röhrenspan, Kunststoff beschichtet dichtschließend. Fenster aus Kunstoff, DK-Beschlag U-wert 1,1-1,3, Sicherheitsverglasung. Bodenbelag aus 2 mm PVC,rutschhemmend R9, oberflächenversiegelt. Elektoinstallation, Beleuchtung mit Prismenwannenleuchten 36-58 Watt, Steckdosen, Datendosen, ELA mit Pausengong, BMZ. Heizung mit Elektro-Wandkonvektoren. Sanitäre Anlagen mit Urinalen, Tiefspülclosetts, Handwaschbecken und Schnellheizern.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Mietzeit für die Container richtet sich nach der Fertigstellung der Fritz-Ulrich-Schule. Sollte sich die Bauzeit verlängern, wird die Mietzeit der Container entsprechend verlängert, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Die Mietzeit für die Container richtet sich nach der Fertigstellung der Fritz-Ulrich-Schule. Sollte sich die Bauzeit verlängern, wird die Mietzeit der Container entsprechend verlängert, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Karlstraße 104
74076 Heilbronn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.8 des Angebotsschreibens VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.8 des Angebotsschreibens VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.7 des Angebotsschreibens VOB 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
— tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.7 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
— tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.7 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
Mindestanforderung: mindestens 2 Leistungen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 17 Abs. 2 VOB/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 5 % der Auftragssumme (brutto) einschl. aller Nachträge für die Vertragserfüllung.
Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 17 Abs. 2 VOB/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 5 % der Auftragssumme (brutto) einschl. aller Nachträge für die Vertragserfüllung.
Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, stattdessen Sicherheit durch Einbehalt gem. § 17 Abs. 6 VOB/B zu leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch einen Einbehalt ersetzen und umgekehrt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E12827236 einzureichen.
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspr. § 55 VgV durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn – Rechtsamt
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Telefon: +49 7131561241📞
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de📧
Fax: +49 713156161241 📠
Internetadresse: https://www.heilbronn.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 236-577950 (2019-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heilbronn plant den Umbau und die Sanierung der bestehenden Fritz-Ulrich-Schule. Ein Teil der Schule kann während dieser Bauzeit nicht genutzt werden. Es wird für ca. 24 Monate ein Provisorium für Unterricht, Verwaltung und Ganztagsbetreuung benötigt. Vorgesehen sind Mietcontainer in 2 – stöckiger Bauweise mit sanitären Anlagen. Die Container sind mit Rauchmeldern, die auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden, mit Weiterleitung an die Feuerwehr auszustatten. Die Gänge sind als notwendige Flure auszubilden. Die Anlage wird auf den vorhandenen Hartplatz gestellt. Die Versorgungsleitungen werden bauseits bis zur Übergabe verlegt.
Die Stadt Heilbronn plant den Umbau und die Sanierung der bestehenden Fritz-Ulrich-Schule. Ein Teil der Schule kann während dieser Bauzeit nicht genutzt werden. Es wird für ca. 24 Monate ein Provisorium für Unterricht, Verwaltung und Ganztagsbetreuung benötigt. Vorgesehen sind Mietcontainer in 2 – stöckiger Bauweise mit sanitären Anlagen. Die Container sind mit Rauchmeldern, die auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden, mit Weiterleitung an die Feuerwehr auszustatten. Die Gänge sind als notwendige Flure auszubilden. Die Anlage wird auf den vorhandenen Hartplatz gestellt. Die Versorgungsleitungen werden bauseits bis zur Übergabe verlegt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.