Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. § 123 und § 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt;
b) Erklärung, dass das Unternehmen in den vorangegangenen beiden Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG
gem. § 21 Abs. 1 AEntG oder
gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
c) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
d) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist;
f) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
g) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
h) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
Mit dem Angebot ist der vorläufige Nachweis entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung – EU“ (Formblatt L 124 EU) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erbringen.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
d) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
e) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.