1️⃣
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des Aggerverbandes
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Aggerverband (mit Sitz in Gummersbach) kümmert sich im Verbandsgebiet (vgl. dazu: https://www.aggerverband.de/heute/aktuelle-daten/verbandsgebietskarte)...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Aggerverband (mit Sitz in Gummersbach) kümmert sich im Verbandsgebiet (vgl. dazu: https://www.aggerverband.de/heute/aktuelle-daten/verbandsgebietskarte) um die Unterhaltung der Fließgewässer, den Hochwasserschutz, die Reinigung des Abwassers sowie um die Trinkwasseraufbereitung und -versorgung.
Zur Ausführung seiner Aufgaben unterhält der Aggerverband einen gemischten Fuhrpark mit derzeit insgesamt ca. 230 angemeldeten Fahrzeugen (PKW). Die Fahrzeuge sind über das 1 100 qm große Verbandsgebiet des Aggerverbands verteilt, der Schwerpunkt der Flotte befindet sich dauerhaft im Umkreis von 10 km um Gummersbach.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind standardisierte Wartungsleistungen, die gesetzlich geforderten Prüfungen sowie während der Vertragslaufzeit anfallende Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Reparatur von Unfallfahrzeugen ist nicht Gegenstand dieses Auftrags.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Drei Verlängerungsoptionen, jeweils ein Jahr
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Rahmenvertrag mit Laufzeit von einem Jahr und drei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister), vorlegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-18
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-18
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 51645 Gummerbach
Sonnenstraße 40
Raum 130
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2023
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 056-129566 (2019-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Der Aggerverband - KöR
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 352 661 💰
Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Rahmenvertrag mit Laufzeit von einem Jahr und 3 Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 056-129566
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 8.007.001
Titel: Fuhrparkdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Auto Sapp
Postanschrift: Eckenhagener Str. 16
Postort: Reichshof - Allenbach
Postleitzahl: 51580
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberbergischer Kreis🏙️
URL: www.auto-sapp.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 352 661 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 116-285274 (2019-06-17)