Fuhrparkdienstleistungen

Der Aggerverband – KöR

Wartungs- und Reparaturarbeiten für den Fuhrpark des Aggerverbandes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-15 Auftragsbekanntmachung
2019-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen
Kurze Beschreibung: Wartungs- und Reparaturarbeiten für den Fuhrpark des Aggerverbandes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Aggerverband – KöR
Postanschrift: Sonnenstr. 40
Postleitzahl: 51645
Postort: Gummersbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.aggerverband.de 🌏
E-Mail: pfao@aggerverband.de 📧
Telefon: +49 2261/36-1185 📞
Fax: +49 2261 / 36-81185 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E44579682 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E44579682 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 056-129566
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Aggerverband (mit Sitz in Gummersbach) kümmert sich im Verbandsgebiet (vgl. dazu: https://www.aggerverband.de/heute/aktuelle-daten/verbandsgebietskarte) um die Unterhaltung der Fließgewässer, den Hochwasserschutz, die Reinigung des Abwassers sowie um die Trinkwasseraufbereitung und -versorgung.
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Zur Ausführung seiner Aufgaben unterhält der Aggerverband einen gemischten Fuhrpark mit derzeit insgesamt ca. 230 angemeldeten Fahrzeugen (PKW). Die Fahrzeuge sind über das 1 100 qm
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind standardisierte Wartungsleistungen, die gesetzlich geforderten Prüfungen sowie während der Vertragslaufzeit anfallende Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Reparatur von Unfallfahrzeugen ist nicht Gegenstand dieses Auftrags.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Drei Verlängerungsoptionen, jeweils ein Jahr
Beschreibung der Optionen:
Rahmenvertrag mit Laufzeit von einem Jahr und drei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des Aggerverbandes

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister), vorlegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ort des Eröffnungstermins: 51645 Gummerbach
Sonnenstraße 40
Raum 130
Zusätzliche Informationen: Keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 122537802
Kontakt
Kontaktperson: Ute Kriegeskorte
Internetadresse: www.aggerverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E44579682 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2023

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 056-129566 (2019-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 352 661 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Aggerverband - KöR

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 116-285274
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 056-129566
ABl. S-Ausgabe: 116

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Rahmenvertrag mit Laufzeit von einem Jahr und 3 Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-29 📅
Name: Auto Sapp
Postanschrift: Eckenhagener Str. 16
Postort: Reichshof - Allenbach
Postleitzahl: 51580
Land: Deutschland 🇩🇪
Oberbergischer Kreis 🏙️
Internetadresse: www.auto-sapp.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 352 661 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 116-285274 (2019-06-17)