Fuhrparkumstellung auf Elektromobilität / Beschaffung von 3 Fahrzeugen (PKW)

Stadt Emden

Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-21 Auftragsbekanntmachung
2019-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenkraftwagen
Referenznummer: 63/2019
Kurze Beschreibung: Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personenkraftwagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Emden
Postanschrift: Frickensteinplatz 2
Postleitzahl: 26721
Postort: Emden
Kontakt
Internetadresse: http://www.emden.de 🌏
E-Mail: vergabe@emden.de 📧
Telefon: +49 4921/871351 📞
Fax: +49 4921/87101351 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKYXKX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKYXKX 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-23 📅
Datum des Endes: 2020-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 162-397912
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung von 3 Fahrzeugen (PKW) im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Emden
Ringstraße 38 b
26721 Emden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL),
— Alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— besondere Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen),
— zusätzliche Vertragsbedingungen (siehe Auftragsunterlagen),
— allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Emden
Fachdienst Verwaltungsdienste (Raum 225)
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Zusätzliche Informationen: Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Verwaltungsdienste
Internetadresse: www.emden.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKYXKX/documents 🌏
Postanschrift: Ringstraße 38 b
Kontaktperson: Fachdienst Umwelt
Telefon: +49 4921/871505 📞
E-Mail: jann.gerdes@emden.de 📧
Fax: +49 4921/87101505 📠
Land: Emden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKYXKX

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestes bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 162-397912 (2019-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 69945.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 227-557024
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 162-397912
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKYUKD

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von DREI Fahrzeugen (PKW) im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Emden Ringstraße 38 b 26721 Emden

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-11 📅
Name: Autohaus Gebr. Schwarte GmbH & Co. Kg
Postanschrift: Lingener Straße 89
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪
Emsland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 83 235 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestes bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 227-557024 (2019-11-22)