Planung und Ausführung von Bauleistungen gemäß EU VOB/A für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes und Neubau einer Einfeld-Sporthalle, sowie deren Vorfinanzierung in 3 Losen
— Los 1 Sanierung und Anbau am Schulstandort Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg,
— Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg,
— Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Funktionalausschreibung Förderprogramm „Richtlinie Schulinfrastruktur“ des Landes Sachsen-Anhalt in 3 Losen
19/14”
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Planung und Ausführung von Bauleistungen gemäß EU VOB/A für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, Sanierung eines...”
Kurze Beschreibung
Planung und Ausführung von Bauleistungen gemäß EU VOB/A für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes und Neubau einer Einfeld-Sporthalle, sowie deren Vorfinanzierung in 3 Losen
— Los 1 Sanierung und Anbau am Schulstandort Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg,
— Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg,
— Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 9 970 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Alle Lose sollen zusammengefasst an den wirtschaftlichsten und leistungsfähigsten Bieter vergeben werden.”
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 01 Sanierung und Anbau am Schulstandort Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kreditgewährung📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Los 01 Pablo-Neruda-Straße 12
39126 Magdeburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung und Ausführung von Bauleistungen für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, sowie deren Vorfinanzierung.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung und Ausführung von Bauleistungen für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, sowie deren Vorfinanzierung.
Die Planung- und Ausführung ist getrennt nach Schultyp
Teillos 01.01. Sanierung GemS G.W. Leibniz, Kosten 5 440 000 EUR Netto
Teillos 01.02. IGS R. Hildebrandt, Kosten 1 250 000 EUR Netto
An Hand der Aufgabenstellung zu planen, auszuführen und abzurechnen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 650 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-24 📅
Datum des Endes: 2021-12-10 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Auswahl der Bewerber, die das wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahl der Bewerber, die das wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind, erwarten lassen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Nebenangebot muss den Vorgaben der Fördermaßnahme „Richtlinie Schulinfrastruktur" entsprechen.
Die Errichtung eines Ersatzbaues ist ausnahmsweise...”
Beschreibung der Optionen
Nebenangebot muss den Vorgaben der Fördermaßnahme „Richtlinie Schulinfrastruktur" entsprechen.
Die Errichtung eines Ersatzbaues ist ausnahmsweise förderfähig, soweit sie im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellt und soweit der Ersatzneubau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
Es ist ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Vorgaben aus dem Förderprogramm "Richtlinie Schulinfrastruktur" mit Abgabe das Angebotes zu führen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8
39104 Magdeburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung und Ausführung von Bauleistungen für die Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes, sowie deren Vorfinanzierung.” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 080 000 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sporthallen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1
39122 Magdeburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung und Ausführung von Bauleistungen für den Neubau einer Einfeld-Sporthalle, sowie deren Vorfinanzierung.” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 240 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben die vom Auftraggeber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen in Textform einzureichen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Antrag auf Teilnahme. Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer anzugeben unter Angabe der zu präqualifizierende Stelle. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung" auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung" folgende Angaben zu machen:
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Ergänzend zu den Regelungen der EU VOB/A gelten vorliegend auch die Vorschriften des Landesvergabegesetztes von Sachsen-Anhalt (LVG LSA).
Mittelständische...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Ergänzend zu den Regelungen der EU VOB/A gelten vorliegend auch die Vorschriften des Landesvergabegesetztes von Sachsen-Anhalt (LVG LSA).
Mittelständische Interessen sind angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bietergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfange durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu berücksichtigen. Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. § 13 LVG LSA ist für den Nachunternehmereinsatz zwingend zu beachten.
Die Vorgaben den Föderprogramms „Richtlinie Schulinfrastuktur" des Landes Sachsen-Anhalt sind zwingend zu erfüllen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle-Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141536📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber: auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 135-330854 (2019-07-11)
Ergänzende Angaben (2019-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Planung und Ausführung von Bauleistungen gemäß EU VOB/A für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, Sanierung eines...”
Kurze Beschreibung
Planung und Ausführung von Bauleistungen gemäß EU VOB/A für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes und Neubau einer Einfeld-Sporthalle, sowie deren Vorfinanzierung in 3 Losen:
— Los 1 Sanierung und Anbau am Schulstandort Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg,
— Los 2 Sanierung am Schulstandort Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg,
— Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 135-330854
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2019-08-20 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-08-13 📅
Quelle: OJS 2019/S 157-386813 (2019-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 9 970 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung und Ausführung von Bauleistungen für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, sowie deren Vorfinanzierung.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung und Ausführung von Bauleistungen für die Sanierung eines Schulgebäudes vom Typ Erfurt II einschließlich Anbau, sowie deren Vorfinanzierung.
Die Planung- und Ausführung ist getrennt nach Schultyp:
— Teillos 01.01. Sanierung GemS G.W. Leibniz, Kosten 5 440 000 EUR Netto,
— Teillos 01.02. IGS R. Hildebrandt, Kosten 1 250 000 EUR Netto.
An Hand der Aufgabenstellung zu planen, auszuführen und abzurechnen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Planungszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauzeit
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Energieeffizienz
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Nebenangebot muss den Vorgaben der Fördermaßnahme „Richtlinie Schulinfrastruktur" entsprechen.
Die Errichtung eines Ersatzbaues ist ausnahmsweise...”
Beschreibung der Optionen
Nebenangebot muss den Vorgaben der Fördermaßnahme „Richtlinie Schulinfrastruktur" entsprechen.
Die Errichtung eines Ersatzbaues ist ausnahmsweise förderfähig, soweit sie im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellt und soweit der Ersatzneubau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
Es ist ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Vorgaben aus dem Förderprogramm „Richtlinie Schulinfrastruktur" mit Abgabe das Angebotes zu führen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Sanierung am Schulstandort, Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Los 2 Sanierung am Schulstandort
Brandenburger Straße 8
39104 Magdeburg
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Los 3 Neubau Einfeld-Sporthalle am Schulstandort
Zackmünder Straße 1
39122 Magdeburg”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 135-330854
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 19/14
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Los 01 Sanierung und Anbau am Schulstandort Pablo-Neruda-Straße 12, 39126 Magdeburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARGE W. Wallbrecht GmbH & Co. KG/Industriebau Wernigerode GmbH
Postanschrift: Adelheidring 17
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 11 864 300 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 14592590.66 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber: auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 031-071632 (2020-02-11)