Beschreibung der Beschaffung
Grundstück:
— Gemarkung: Flur 2, Flst. 265/2,
— Flächengröße von 6 572 m,
— Kein Bebauungsplan vorhanden § 34 BauGB,
— Bruttorauminhalt (m) Bruttogeschossfläche (m),
— Rückbauvolumen ca.1 800 ca. 600,
— Sanierungsbedarf ca. 3 000 ca. 850,
— Erweiterungsbedarf ca.1 450 ca. 400,
— Neubaubedarf ca. 6 200 ca. 1 800.
Beschreibung:
Die 2,5-zügige Grundschule soll saniert, erweitert und zum Teil rück- und neugebaut werden, um die Notwendigkeit zur Erfüllung funktionaler und schulfachlicher Anforderungen, insbesondere GTA, Mensa, Differenzierungsbereiche und Inklusion gemäß dem Standard des Kreis Groß Gerau, gerecht zu werden.
Die bisherige Grundschule besteht aus insgesamt 4 Schulgebäuden aus unterschiedlichen Baujahren und einem Doppelcontainer mit 2 zusätzlichen Räumen, welche eine Gesamtfläche von 1 725 qm Bruttogeschossfläche aufweisen.
Bauteil Baujahr Bauweise Nutzung:
— Gebäude A 1983 Massivbau Verwaltung,
— 2 Klassenräume und
— 1 Fachklasse.
Analyse Grundsubstanz erhaltenswert:
— Gebäude B 1971 Leichtbau 4 Klassenräume.
Analyse Sanierung unwirtschaftlich/Rückbau:
— Gebäude C 1991 Massivbau 4 Klassenräume.
Heizungszentrale und Hausanschlüsse Analyse Grundsubstanz erhaltenswert:
— Gebäude D 2004 Massivbau 3 Klassenräume.
Analyse Keine Sanierung erforderlich:
— Gebäude E reines Interims Doppelcontainer 2 Fachräume.
Analyse Rückbau:
— WC Gebäude 1971 Massivbau Zentrale WC Anlage.
Analyse Rückbau:
Die Schule benötigt 10 Klassenräume, 3 Fachräume und weitere Unterrichtsbereiche, in denen fachliche und Binnendifferenzierung im Unterricht stattfinden kann. Die Flächengrößen sind entsprechend zum Standard des Kreises Groß Gerau bzw. dem Raumprogramm zu dimensionieren. Des Weiteren sind offene Differenzierungsbereiche sowie dezentrale WC-Anlagen beschlossen worden. Zudem sind für den Ganztagsbereich Raumangebote zu schaffen (Küche, Mensa in Verbindung mit Aula und Pausenhallen, sowie Aufenthaltsbereiche des Ganztags mit Ruhe und Spielbereich).
Für den Nachweis des Raumprogramms der Grundschule sind somit die Bestandsbauten als auch die Neubau(ten) bzw. Anbauteile heranzuziehen.
Aufgabe der Objektplanung ist, unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, eine inhaltliche und räumlich tragfähige Planung zu entwickeln. Bei der Platzierung des Neubaus ist ein höchstmögliches Zusammenrücken bzw. eine Verbindung der Baukörper gewünscht.
Die Umsetzung des Bauvorhabens findet im laufenden Betrieb auf dem Schulgelände statt.
Des Weiteren sind die Grundsätze bzw. Bedingungen der Förderfähigkeit nach dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP macht Schule) zu beachten, die verausgabten Mittel hierfür klar darzustellen und alle notwendige Zuarbeiten zu erbringen.
Für Neubauten des Kreises Groß-Gerau gilt der Passivhausstandard.
Um Fördermittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm-„KIP macht Schule“ nutzen zu können, wird mit einer geringen Bauzeit gerechnet. Dadurch wäre eventuell der Bau in Fertigbauweise/Elementebauweise erforderlich und fließt mit in die Bewertungsmatrix Eignungskriterien (Anlage F) ein.
Die Beauftragung erfolgt Stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird bis LPH 3 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPH besteht nicht. Der Abschluss der LPH 8 ist voraussichtlich 2022.
Voraussichtliche Terminabfolgen:
— Planungsbeginn Interim, Neubauten Sanierung Abbruch 1.8.19,
— Bauantrag Interim und Abbruchantrag 15.6.20,
— Veröffentlichung Rückbau- und Interim 15.10.20,
— Fertigstellung LPH 2 15.12.19,
— Fertigstellung LPH 3 30.4.20,
— Bauantrag 30.6.20,
— Fertigstellung LPH 5 29.10.20,
— Veröffentlichung der ersten Bauleistungen 12.1.21,
— Baubeginn 1.7.21,
— Bauende 25.11.22.