Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FZR Werdenfels DB Regio
19FEA39965
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Transportmitteln📦
Kurze Beschreibung:
“Fahrzeugreinigung und sonstige Dienstleistungen im Werdenfelser Land für DB Regio Bayern.”
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Fahrzeugreinigung Eisenbahn.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Q. gem. Scoring
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-14 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option 3 mal 1 Jahr
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option 3 mal 1 Jahr Verlängerung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Eintragung in Berufs oder Handelsregister oder Entsprechendes;
(2) Freistellungsbescheinigung der Finanzbehörde oder Entsprechendes;
(3) Bescheinigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Eintragung in Berufs oder Handelsregister oder Entsprechendes;
(2) Freistellungsbescheinigung der Finanzbehörde oder Entsprechendes;
(3) Bescheinigung über die Eintragung in Handwerksrolle. das Berufsregister oder das Register der Industrie und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder Entsprechendes;
(4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sozialversicherungsbeiträge oder Entsprechendes;
(5) Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Entsprechen-des bzw. des zuständigen Versicherungsträgers bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland;
(6) Gewerbezentralregisterauszug oder Entsprechendes;
(7) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Pflichtkrankenkasse oder Entsprechendes;
(8) Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Entsprechendes.
Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen.
(10) Bietereigenerklärung 208.1220V04;
(11) Anerkenntniserklärung;
(12) Verhaltenskodex.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(16) Anerkennung der EVB Unfallverhütung, der AVB Beratungs- und Dienstleistungen, der EVB Mindestlohn und des DB Verhaltenskodex;
(17) Gewährleistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(16) Anerkennung der EVB Unfallverhütung, der AVB Beratungs- und Dienstleistungen, der EVB Mindestlohn und des DB Verhaltenskodex;
(17) Gewährleistung kurzer Reaktionszeiten;
(18) Bereitschaft zur Anerkennung von Leistungsschwankungen (Veränderung der Leistungsmengen) liegt seitens des Bieters vor;
(19) Bereitschaft zur Anerkennung von vertraglichen Mengenanpassungsklauseln;
(20) der Einsatz von Subunternehmern ist nicht gestattet.
(21) Rechtzeitig vor Leistungsbeginn sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechende Einweisungen erforderlich. Die Teilnahme daran ist durch den Bieter zu gewährleisten.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-08
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-07-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 111-273804 (2019-06-07)
Ergänzende Angaben (2019-06-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Regio AG (Bukr 12)
Postanschrift: Stephensonstr. 1
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 111-273804
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text:
“DB Services GmbH (Bukr 2L)
Elisabeth – Schwarzhaupt-Platz 1
Berlin
10115
DE
Mutschke, Dieter
+49 89130823405
dieter.mutschke@deutschebahn.com
+49...”
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Text:
“DB Regio AG (Bukr 12)
Stephensonstr. 1
Frankfurt Main
60326
DE
Mutschke, Dieter
+49 89130823405
dieter.mutschke@deutschebahn.com
+49...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
FEA4 – Beschaffung Facilitymanagement
Richelstraße 3
München
80634
DE
Mutschke, Dieter
+49...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
FEA4 – Beschaffung Facilitymanagement
Kleyerstraße 25
Frankfurt am Main
60326
DE
Stengel, Stephan
+49...”
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Quelle: OJS 2019/S 112-276072 (2019-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Elisabeth – Schwarzhaupt- Platz 1
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 111-273804
Auftragsvergabe
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Titel: FZR Werdenfels DB Regio
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-06 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 007-012609 (2020-01-08)