Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf
www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
— elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei „Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften/unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Als Preis geht in die Bewertung der Wertungspreis auf dem Preisblatt ein.
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe:
— der anfallenden Kosten für die Jahre 2020 und 2021 (mit entsprechender Gewichtung) bei einer theoretischen Zuschlagerteilung am 18.6.2019 und
— die Dienstleistungsgebühren für 2022 und 2023 (mit entsprechender Gewichtung) und
— der Dienstleistungsgebühr für den Gashandel.
Dabei werden die folgenden Referenzmengen zugrunde gelegt:
18,55 GWh für 2020 und 2021 und
20,5 Gwh für 2022 und 2023.
Die Gewichtung der Jahre 2020-2023 lautet:
2020: 30 %
2021: 30 %
2022: 20 %
2023: 20 %
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel „Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen", die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.4.2015 – VK 1-12/15).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDJY