Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmen (auch innerhalb einer anzugebenden Bietergemeinschaft) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung Eignung) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und Erklärungen.
Hierin sind folgende Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit enthalten:
— Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
— Erklärung, dass vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre ausgeführt wurden.
Unternehmen, die in die engere Wahl gelangen haben:
— Bzgl. der Erklärung zu Arbeitskräften: Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben,
— Bzgl. der Erklärung über vergleichbare Leistungen: 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
Eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Unternehmen legen mit dem Angebot als auftragsspezifischen Einzelnachweis bzw. Erklärung vor:
— Erklärung, dass die komplette Vertragsabwicklung und die Dokumentation in deutscher Sprache erfolgt (Formblatt: Erklärung Abwicklung in dt. Sprache),
— Nachweis über Zertifikate und Bestätigungen durch Vorlage einer Kopie oder Bestätigung der zuständigen Stelle:
a) Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz,
b) Zertifikat über den Eigennachweis entsprechend Muster-Hersteller und Anwender Verordnung (MHAVO) – Beton ÜK 2 und 3,
c) „Gütezeichen Beton" der Gemeinschaft für Überwachung im Bauwesen e. V.,
Oder gleichwertige Nachweise aus dem Herkunftsstaat des Bieters, falls solche erteilt werden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und Erklärungen sowie die Verpflichtungserklärung der Unternehmen.