Beschreibung der Beschaffung
Restaurant:
Das Restaurant soll offen für alle Gesellschaftskreise betrieben werden. Eine ansprechende Gestaltung ist wichtig, da wir das Restaurant auch als „Visitenkarte“ des Theaters nach außen verstehen.
Der Pächter muss die gesamte Innen- und Außeneinrichtung des Gastraums stellen (Tische, Stühle, Tresen etc.).
Die Verpächterin stellt keine Kücheneinrichtung und keine Kühltechnik. Diese muss vollständig vom Pächter eingebracht werden.
Es werden Lagerräume, ein Müllraum, ein Außenfahrstuhl, ein Technikraum, 2 Umkleideräume und Toiletten für das Personal bereitgestellt.
Der Pächter muss den Gastraum des Restaurants renovieren (Boden, Wände, Decken). Einbauten können nach vorheriger Zustimmung der Verpächterin erfolgen.
Der Betrieb des Restaurants ist von der Theatersaison unabhängig.
Kantine:
Die Kantine ist zugleich Sozialraum des Theaters und vereinzelt auch Veranstaltungsort. Sie muss die Versorgung der Mitarbeiter*innen mit Speisen und Getränken sicherstellen. Hierbei ist ausschlaggebend, dass das Theater an allen Tagen der Woche ganztägig arbeitet.
Die Verpächterin stellt die grundlegende Infrastruktur (insbes. Lüftung, Fettabscheider).
Weiterhin werden gestellt:
— Kombidämpfer und Geschirrspülmaschine,
— Sanitäranlagen (1 WC, 1 Dusche),
— Lagerraum (ca. 12 qm),
— Weitere Räume (Garderobe etc.),
— Vorraum zur Küche (ca. 14 qm),
— Büro (ca. 6 qm),
— 1 Parkplatz.
Zuschauergastronomie:
Die Qualität der Zuschauerbewirtung wird unmittelbar mit dem Theater in Verbindung gebracht und hat direkte Auswirkungen auf die Zufriedenheit der Zuschauer mit ihrem Theaterbesuch. Sie kann auch eine Auswirkung haben auf die Entscheidung, das Theater erneut zu besuchen oder nicht.
Daher muss das Angebot (Getränke und Speisen) auf die Anforderungen der Zuschauer zugeschnitten sein. In den Pausen muss gewährleistet sein, dass Getränke innerhalb einer sehr kurzen Zeitphase ausgegeben werden.
Für die Zuschauergastronomie besteht keine eigene Küche und kein Lagerraum
Es besteht bei Sonderveranstaltungen kein Exklusivrecht des Pächters für die Gastronomie, z. B. in den Foyers bei Empfängen oder bei Sonderveranstaltungen auf den Bühnen.