Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2020, 6:00 Uhr bis zum 1.1.2022, 6:00 Uhr.
Das Gesamtvolumen der Ausschreibung beträgt ca. 6,8 GWh/.
Detaillierte Informationen zu den Marktlokationen sind in der Anlage 1 dargestellt. Die dort aufgeführten Prognosemengen projizieren die zu erwartende Liegenschaftsnutzung.
Der Lieferantenwechsel muss durch den zukünftigen Erdgaslieferanten bis zum 15.11.2019 gegenüber den jeweils zuständigen Netzbetreibern angezeigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gasversorgung
2053554
Produkte/Dienstleistungen: Gasförmige Brennstoffe📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2020, 6:00 Uhr bis zum 1.1.2022, 6:00 Uhr.
Das Gesamtvolumen der Ausschreibung beträgt...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2020, 6:00 Uhr bis zum 1.1.2022, 6:00 Uhr.
Das Gesamtvolumen der Ausschreibung beträgt ca. 6,8 GWh/.
Detaillierte Informationen zu den Marktlokationen sind in der Anlage 1 dargestellt. Die dort aufgeführten Prognosemengen projizieren die zu erwartende Liegenschaftsnutzung.
Der Lieferantenwechsel muss durch den zukünftigen Erdgaslieferanten bis zum 15.11.2019 gegenüber den jeweils zuständigen Netzbetreibern angezeigt werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gasförmige Brennstoffe📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Grantham-Allee 20
53757 Sankt Augustin,
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Von-Liebig-Strasse 20
53359 Rheinbach”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2020, 6:00 Uhr bis zum 1.1.2022, 6:00 Uhr.
Das Gesamtvolumen der Ausschreibung beträgt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2020, 6:00 Uhr bis zum 1.1.2022, 6:00 Uhr.
Das Gesamtvolumen der Ausschreibung beträgt ca. 6,8 GWh/.
Detaillierte Informationen zu den Marktlokationen sind in der Anlage 1 dargestellt. Die dort aufgeführten Prognosemengen projizieren die zu erwartende Liegenschaftsnutzung.
Der Lieferantenwechsel muss durch den zukünftigen Erdgaslieferanten bis zum 15.11.2019 gegenüber den jeweils zuständigen Netzbetreibern angezeigt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-01 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder Vergleichbar, nicht älter als 3 Monate.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-05
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Erneute Ausschreibung im Jahr 2021
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY59Y12B
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezrg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geprüft werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Aufraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 190-461484 (2019-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 312841.23 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Grantham-Allee 20
53757 Sankt Augustin
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Von-Liebig-Strasse 20
53359 Rheinbach”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 190-461484
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2053554
Titel: Erdgaslieferung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RheinEnergie AG
Postanschrift: Parkgürtel 24
Postort: Köln
Postleitzahl: 50823
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 691 866 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 312841.23 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY59DYFF
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleicht unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geprüft werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Aufraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 004-004594 (2020-01-06)