Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) (2) zu (2) der EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen) der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Schlüsselfertige Bauleistung“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planung Gebäude und Innenräume“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ und „Planung Gebäude und Innenräume“ ist nicht erwünscht.
Dabei wird die priorisierte Referenz „Schlüsselfertige Bauleistung“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“
Inbetriebnahme vor dem 1.1.2014 – 1 Punkt
Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2014 bis 31.12.2015 – 2 Punkte
Inbetriebnahme ab 1.1.2016 – 3 Punkte
Kriterium „Bauvolumen“
Unter 12 Mio. EUR brutto (KG 200-600 nach DIN 276) Bauvolumen – 1 Punkt
12 EUR bis 24 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) – 2 Punkte
Über 24 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-600 nach DIN 276) – 3 Punkte
Kriterium „Gebäudeart“
Hochbau allgemein – 1 Punkt
Wohngebäude – 3 Punkt
Weiterhin wird die priorisierte Referenz „Planung Gebäude und Innenräume“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
Unter 6 Mio. EUR brutto – 1 Punkt
6 EUR bis 12 Mio. EUR brutto – 2 Punkte
Über 12 Mio. EUR brutto – 3 Punkte
Kriterium „Gebäudeart“
Hochbau Allgemein – 1 Punkt
Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise – 3 Punkte
Die Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ werden jeweils mit 50 %, „die Referenzen Planung Gebäude und Innenräume“ werden jeweils mit 50 % gewichtet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.