Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude Feuerversicherung
19-0716
Produkte/Dienstleistungen: Feuerversicherungen📦
Kurze Beschreibung: Feuerversicherung für Gebäude des BA Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin Tempelhof-Schöneberg
Beschreibung der Beschaffung: Feuerversicherung für Gebäude des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Versicherungsumfang & Serviceleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,50 %
Preis (Gewichtung): 87,50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optional verlängerbar um 1 Jahr.
Es gilt die Kündigungsklausel vereinbart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften müssen den Versicherungsvertrag gemeinschaftlich zeichnen, ein Versicherer ist als geschäftsführender Vertreter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften müssen den Versicherungsvertrag gemeinschaftlich zeichnen, ein Versicherer ist als geschäftsführender Vertreter („Konsortialführer“) zu benennen,
b) Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung des Konsortialführers im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens und bei einem Zuschlag für die Dauer des Vertragsverhältnisses durch alle Mitglieder der Bieter- oder Zeichnungsgemeinschaft, die unwiderruflich beinhaltet, dass der Konsortialführer für alle Mitglieder der Bieter- oder Zeichnungsgemeinschaft Anzeigen, Willenserklärungen, Zahlungen rechtswirksam entgegennehmen kann,
c) Alle Mitglieder einer Bieter- oder Zeichnungsgemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise (siehe oben) zu erbringen,
d) Zusätzliche Erklärung, dass die an der Bieter- oder Zeichnungsgemeinschaft beteiligten Unternehmen nur Mitglied einer Bieter- oder Zeichnungsgemeinschaft im Rahmen dieser Ausschreibung sind. Gibt ein Versicherungsunternehmen im Rahmen mehrerer Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften Angebote ab, dann führt dies zwingend zum Ausschluss der Angebote der betroffenen Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften,
e) Falls ein Versicherungsvermittler für den Konsortialführer die Durchführung der Ausschreibung und im Falle einer Zuschlagserteilung den Geschäftsverkehr für die Bieter- oder Zeichnungsgemeinschaft abwickeln soll, muss der Versicherungsmakler vom Konsortialführer entsprechend rechtsverbindlich unwiderruflich für die Dauer des Vertragsverhältnisses bevollmächtigt sein,
f) Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
g) Soweit die Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit begründet werden soll, so erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden. Mit der Mitgliedschaft darf keine Nachschusspflicht verbunden sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung über die Einhaltung gesetzl. Verpflichtungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung über die Einhaltung gesetzl. Verpflichtungen und anderer Sachverhalte (Wirt 321),
— Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322),
— BVB Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge (Wirt 322),
— BVB zur Frauenförderung und Erklärung zur Frauenförderung (Wirt 359).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Zulassung bzw. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer durch das BAFIN (Eigenerklärung reicht aus),
— Nachweis ausreichenden Rückversicherungsschutzes,
— Nachweis Rating Standard & Poor's oder vergleichbarer unabhängiger Ratingagenturen,
— Beschreibung der personellen und sachlichen Ressourcen, die zur angemessenen Abwicklung von Schadensfällen zur Verfügung stehen, insbesondere Kapazitäten des Schadenaußendienstes am Ausführungsort.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Zugelassen sind nur Unternehmen, die die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland haben,
— Rating mindestens A- nach Standard & Poor's oder vergleichbarer unabhängiger Ratingagenturen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung (100 %) gewährleisten. Zeichnungsquoten sind unzulässig. Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften sind...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung (100 %) gewährleisten. Zeichnungsquoten sind unzulässig. Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften sind zugelassen. Bieter und Zeichnungsgemeinschaften müssen den Versicherungsvertrag gemeinschaftlich zeichnen, ein Versicherer ist als geschäftsführender Vertreter zu benennen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-30
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens dann zulässig, wenn der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Quelle: OJS 2019/S 147-362074 (2019-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: John-F. -Kennedy-Platz
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerversicherung – CDV-Nr. 66515100-4
19-1206
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 127444.81 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,50
Preis (Gewichtung): 87,50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 147-362074
Auftragsvergabe
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Titel: Gebäude Feuerversicherung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Büchner & Barella Versicherungsdienst GmbH
Postort: Trier
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Allianz Versicherungs AG
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG
Postort: Dortmund
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Württembergische Versicherung AG
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 127444.81 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union vergeben hat, ohne dass die aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 212-520565 (2019-10-30)