Die Stadt Rheinbach beabsichtigt, die Gebäudereinigung für ihre Liegenschaften durch Ausschreibung im offenen Verfahren in 2 Losen für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 mit der Option der Verlängerung an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude- und Glasreinigung
41-2019
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Rheinbach beabsichtigt, die Gebäudereinigung für ihre Liegenschaften durch Ausschreibung im offenen Verfahren in 2 Losen für den Zeitraum vom...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Rheinbach beabsichtigt, die Gebäudereinigung für ihre Liegenschaften durch Ausschreibung im offenen Verfahren in 2 Losen für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 mit der Option der Verlängerung an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Rheinbach
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
Die Liegenschaften der Stadt Rheinbach befinden sich auch innerhalb der 9 zugehörigen Ortschaften im...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadt Rheinbach
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
Die Liegenschaften der Stadt Rheinbach befinden sich auch innerhalb der 9 zugehörigen Ortschaften im Rheinbacher Stadtgebiet. Siehe Liste der Objekt…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 59 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 5 457 000 m und einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 59 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 5 457 000 m und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 54 400 m sowie Abrufleistungen in 4 Vertreterrevieren mit einer Reinigungsfläche von ca. 1 560 m.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option der Verlängerung
Zusätzliche Informationen:
“Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während...”
Zusätzliche Informationen
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Glas- und Rahmenreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Glas- und Rahmenreinigung in 56 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 25 500 m sowie Abrufleistungen in 4 Vertreterrevieren mit einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Glas- und Rahmenreinigung in 56 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 25 500 m sowie Abrufleistungen in 4 Vertreterrevieren mit einer Glasfläche von ca. 80 m.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen
— Eigenerklärungen, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird und über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird,
— im Falle einer Bietergemeinschaft hat diese eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,dass die Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch handelt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter genannt wird
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, Angabe der ausgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, Angabe der ausgeführten Leistung und des Auftragswertes so wie der Leistungszeit (Mittel der Eignungsprüfung, Referenzen sind keine Mindestbedingung),
— Eigenerklärung über die technische Ausrüstung, die Anzahl der Mitarbeiter und die Maßnahmen des Bieters zur Sicherstellung des Personaleinsatzes,
— Eigenerklärung des Bieters über die berufliche Qualifikation und die berufliche Befähigung der vorgesehenen technischen Leitung.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Gebäudereiniger-Handwerk, gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerber, die gemäß den...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Gebäudereiniger-Handwerk, gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerber, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-26
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Rheinbach
Zentrale Vergabestelle
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind zur Öffnung der Angebote keine Personen zugelassen.
“Fragen zur Ausschreibung, gleich ob vergaberechtlicher, technischer oder kaufmännischer Art, sind ausschließlich als elektronische Nachricht an die Zentrale...”
Fragen zur Ausschreibung, gleich ob vergaberechtlicher, technischer oder kaufmännischer Art, sind ausschließlich als elektronische Nachricht an die Zentrale Vergabestelle im Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Die Fragen der Bewerber und die Antworten der Vergabestelle werden hier veröffentlicht. Zusätzliche Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Direkte Kontaktaufnahmen mit der Fachabteilung oder dem beauftragten Beratungsunternehmen sind nicht erlaubt.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
— Erklärung über Bietergemeinschaft (nur für Bietergemeinschaften),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote, die unter Zuhilfenahme des Bietertools über das Vergabeportal eingereicht werden, zugelassen.
Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß nachstehenden Mindestbedingungen:
Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten, dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben.
Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen.
Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft.
Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen:
Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 (in der Glasreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6) des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zuzüglich der aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn.
Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen nach o. g. Prüfungsparametern im Verhältnis zum hierzu angegebenen Wert.
Bezuschlagt wird das preisgünstigste Angebot/Los. Sofern mehrere Bieter preisgleiche Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung durch Losentscheid herbeigeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD9YQGV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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Quelle: OJS 2019/S 161-396564 (2019-08-20)
Ergänzende Angaben (2019-09-25)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 161-396564
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-09-26 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-09-27 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
Fristverlängerung
Quelle: OJS 2019/S 187-455902 (2019-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude- und Glasreinigung
41_1/2019
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 535 630 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Rheinbach
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
Die Liegenschaften der Stadt Rheinbach befinden sich auch innerhalb der 9 zugehörigen Ortschaften im...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadt Rheinbach
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
Die Liegenschaften der Stadt Rheinbach befinden sich auch innerhalb der 9 zugehörigen Ortschaften im Rheinbacher Stadtgebiet. Siehe Liste der Objekt...
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 161-396564
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Gebäudereinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadt Rheinbach
Postanschrift: Schweigelstr. 23
Postort: Rheinbach
Postleitzahl: 53359
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2226917214📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-rheinbach.de📧
Fax: +49 222691777453 📠
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
URL: www.rheinbach.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 514 630 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 521039.75 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Glasreinigung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 30 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 29084.85 💰
“Fragen zur Ausschreibung, gleich ob vergaberechtlicher, technischer oder kaufmännischer Art, sind ausschließlich als elektronische Nachricht an die Zentrale...”
Fragen zur Ausschreibung, gleich ob vergaberechtlicher, technischer oder kaufmännischer Art, sind ausschließlich als elektronische Nachricht an die Zentrale Vergabestelle im Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Die Fragen der Bewerber und die Antworten der Vergabestelle werden hier veröffentlicht. Zusätzliche Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Direkte Kontaktaufnahmen mit der Fachabteilung oder dem beauftragten Beratungsunternehmen sind nicht erlaubt.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
— Erklärung über Bietergemeinschaft (nur für Bietergemeinschaften),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote, die unter Zuhilfenahme des Bietertools über das Vergabeportal eingereicht werden, zugelassen.
Die fach technische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß nachstehenden Mindestbedingungen:
Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten, dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben.
Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen.
Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft.
Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen:
Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 (in der Glasreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6) des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zuzüglich der aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn.
Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen nach o. g. Prüfungsparametern im Verhältnis zum hierzu angegebenen Wert.
Bezuschlagt wird das preisgünstigste Angebot/Los. Sofern mehrere Bieter preisgleiche Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung durch Losentscheid herbeigeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD9Y8R2
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2241-130📞
E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de📧
Fax: +49 2241-132179 📠
URL: www.rhein-sieg-kreis.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 225-552378 (2019-11-19)