Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1a) Erklärungen und Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formblatt 124 gem. § 6a EU VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft)
1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis
2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
2b) die Namen der Nachunternehmer
2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie
2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen und eine gemeinsame Haftung für die übertragene Nachunternehmerleistung übernommen wird;
3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
Die Nachweise zu den Ziffern (1) bis (5) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind.
Soweit Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise spätestens auf Verlangen vorzulegen.
Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formblatt 002 Stadt FR.