Gebäudeplanung Erweiterungsbau Winnenden

Rems-Murr-Kliniken gGmbH

Am Campus Klinikum Winnenden soll in einem bestehenden Baufenster ein 4-geschossiger Neubau errichtet werden. Es sind ca. 8 000 m Hauptnutzfläche zu beplanen. Diese Maßnahme wird gefördert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-17 Auftragsbekanntmachung
2019-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: Erweiterung_Wi_Gebäude_Planung
Kurze Beschreibung:
Am Campus Klinikum Winnenden soll in einem bestehenden Baufenster ein 4-geschossiger Neubau errichtet werden. Es sind ca. 8 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Postanschrift: Am Jakobsweg 1
Postleitzahl: 71364
Postort: Winnenden
Kontakt
Internetadresse: https://www.rems-murr-kliniken.de 🌏
E-Mail: info@rems-murr-kliniken.de 📧
Telefon: +49 7195591-0 📞
Fax: +49 7195591-910200 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY167/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY167 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-19 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 116-284967
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PY167

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Campus Klinikum Winnenden soll in einem bestehenden Baufenster ein 4-geschossiger Neubau für:
— EG PORT-Zentrum,
— 1. und 2. OG Pflegestation,
— 3. OG Zentrum für Psychosomatik.
Errichtet werden. Es sind ca. 8 000 m
Termine:
Planungsbeginn: sofort nach Auftragserteilung
Abgabe Förderantrag: Ende November 2019
Fertigstellung: Ende 2022.
Beschreibung der Verlängerungen: Objektbetreuung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Am Jakobsweg 1
71364 Winnenden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— es muss eine Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen von 1 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie 3 000 000,00 EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, vorliegen. Die Versicherung hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen,
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— Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss für den Gesamtumsatz ein Mindestumsatz 1 000 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben des Bewerbers über mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Neubau),
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
Mindeststandards:
— Die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter muss im Durchschnitt mindestens 6 betragen,
— Eine Referenz (Neubau) mit mind. 8 000 m
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
S. o. III.1.1).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aus den letzten 5 Kalenderjahren muss eine vergleichbare Referenz für Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflege wesen (Bettenbau, Altenpflege etc.) oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich nachgewiesen werden.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
Referenz Typ Gesundheitswesen: 1 Punkt
Referenz Typ Bauten im Pflege wesen (Bettenbau, Altenpflege etc.): 2 Punkte
Referenz Typ Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich: 3 Punkte.
Gewertet wird die beste Referenz. Für den Fall, dass Punktgleichheit vorliegt, wird der Bewerber/Bewerbergemeinschaft besser gewertet, die eine größere Anzahl an Referenzen des gewerteten Typs vorlegt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:45
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-06-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kliniken gGmbH
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY167/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
Postanschrift: Heilbronner Str. 72
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70192
Telefon: +49 711252890-0 📞
E-Mail: rmk@lutzabel.com 📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: http://www.lutzabel.com 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730 📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
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§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2019/S 116-284967 (2019-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Erweiterung_Wi_Gebäude_Stufe 2_Planung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 248-615143
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 116-284967
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDMG5

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Ablaufkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Organisation in Bezug auf die Einhaltung des Qualitäts- und Kostenmanagements und der Terminsicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-06 📅
Name: HDR GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflichtzehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
Quelle: OJS 2019/S 248-615143 (2019-12-19)