Die Stadt Ibbenbüren plant die Erweiterung der Johannes-Bosco-Schule, verbunden mit der Sanierung der bestehenden Sporthalle.
Grundlage des Verfahrens ist eine Machbarkeitsstudie. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie sollen die Bereiche Mensa, Schulverwaltung sowie offener Ganztag und Schüler-WC im Erweiterungsbau realisiert werden. Im Bestand sind einige Räume wieder als Klassen- oder Differenzierungsräume herzurichten.
Im Nachgang zur Machbarkeitsstudie wurde festgelegt einen weiteren Raum in Form eines Selbstlernzentrums im Erweiterungsbau zu realisieren.
Der Baubeginn ist derzeit für Herbst 2020 vorgesehen.
Die Baukosten (KG 200-600) der Maßnahme werden derzeit mit maximal 2,5 Mio. EUR/netto angesetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 133/2019
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Ibbenbüren plant die Erweiterung der Johannes-Bosco-Schule, verbunden mit der Sanierung der bestehenden Sporthalle.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-04 📅
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 192-466448
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
“a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt...”
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
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Quelle: OJS 2019/S 192-466448 (2019-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 266914.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge