Gebäudeplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, LPH 3-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Für die weitere Planung sind die Ergebnisse der vorliegenden Vorplanung zwingend zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gebäudeplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule mit Kindergarten und Krippe in Neudenau-Siglingen”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gebäudeplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, LPH 3-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf...”
Kurze Beschreibung
Gebäudeplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, LPH 3-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Für die weitere Planung sind die Ergebnisse der vorliegenden Vorplanung zwingend zu berücksichtigen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 550 000 💰
Die Stadt Neudenau plant den vorhandenen Grundschul- und Kindergarten-Standort umzubauen und zu erweitern.
Das Bestandsgebäude an der Heilbronner Straße soll erhalten bleiben und durch einen Anbau so erweitert werden, dass das erforderliche Raumprogramm realisiert werden kann. Grundlegend für das Raumprogrammwaren die Vorgaben des Kultusministeriums in Abstimmung mit den Empfehlungen für einen zeitgemäßen Schulhausbau, die Vorgaben des KVJS sowie die Vorgaben durch den Bauherrn. Alle weiteren auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und Gebäudeteile sind aufgrund der Wirtschaftlichkeit und der Optimalen Ausnutzung des Grundstückes nicht zu erhalten.
Der zu modernisierende Bestand beinhaltet ca. 690 m Nutzfläche. Für die Erweiterung sind ca. 1 700 m Nutzfläche (ohne Terrassen und überdachte Freibereiche) angesetzt. Es steht die vorhandene Grundstücksfläche mit ca. 3 250 m zur Verfügung. Die notwendigen Außenbereiche für den Schul- sowie Kindergarten- und Krippenbetrieb sind ebenso auf diesem Grundstück zu berücksichtigen. Des Weiteren sind 20 PKW-Stellplätze und die erforderlichen Fahrradstellplätze auf dem Grundstück herzustellen.
Mit dem Umbau und der Erweiterung der Grundschule und des Kindergartens soll der Standort zeitgemäß modernisiert und als kinderfreundlicher, innovativer und somit ein ansprechender Schulstandort mit Ganztagesbetreuung geschaffen werden.
Ein weiteres Ziel der Aufgabe ist es Synergieeffekte zwischen Schule und Kindergarten/-krippe zu schaffen –insbesondere in Sachen Barrierefreiheit, technischer Anlagen und Gemeinschaftsbereiche.
Die vom Gemeinderat beschlossene Kostenobergrenze für die Realisierung des Bauvorhabens beträgt 7,14 Mio. EUR brutto (KG 200-700). Am 18.9.2018 hat der Gemeinderat der Stadt Neudenau über die Vergabe der Planungsleistungen (Gebäude- und Freiraumplanung) für die Gesamtmaßnahme den Beschluss gefasst.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrautenPersonals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation: Bürostruktur/Büroorgsanisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation: Abwicklung des Projekts/Erfassung der Aufgabenstellung und derProjektanforderungen sowie Darstellung der vorgesehenen Abwicklung des Projekts”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 10
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 550 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-16 📅
Datum des Endes: 2022-05-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Nach der Erteilung des Baubeschlusses...”
Beschreibung der Optionen
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Nach der Erteilung des Baubeschlusses und der erteilten Baugenehmigung ist beabsichtigt die LPH 5-7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisses wird die LPH 8 beauftragt.
Die LPH 9 wird nach Abnahme der LPH 8 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Führung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau“ gemäß §75 Abs. 1VgV berechtigt ist.
Auf Verlangen der Vergabe stelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV mindestens eines Inhabers oder einer Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Hinweis: Für Bieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
“Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 5 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden...”
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 5 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1 Referenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei dem die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 unter Beachtung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1 Referenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei dem die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit des Referenzprojekts zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
— Jahr der Inbetriebnahme...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit des Referenzprojekts zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
— Jahr der Inbetriebnahme (ohne LP 9) ab dem 1.1.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Angebots,
— Gebäudetyp sonstiges Hochbaugebäude, eingeordnet >= Honorarzone III gemäß HOAI 2013,
— Gesamtbaukosten netto, KG 200 – 700 >= 5,0 Mio. EUR,
— öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB,
— Umsetzung des Projekts unter laufendem Betrieb,
— LPH 3-8 wurden erbracht.
Für das Referenzprojekt ist eine Projektdarstellung einzureichen, welche die o. g. genannten Mindestbedingungen zum Referenzprojekt enthält. Zusätzlich sind die Projektbezeichnung/-titel und der Auftraggeber mit Kontaktdaten anzugeben sowie Pläne und Bilder des Objekts einzureichen.
Sind die Projektmerkmale nicht explizit in der Projektdarstellung genannt, kann der Eignungsnachweis nicht gewertet werden. Das Angebot ist dann von der weiteren Wertung auszuschließen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Architekt, Fachrichtung Hochbau gemäß § 75 Abs. 1 VgV
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“g) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
g) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Angebot sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen;
h) § 73 Abs. 3 VgV und § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen und Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten;
i) Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie Name(n) des/der Erklärenden sind in Druckbuchstaben an der gekennzeichneten Stellen anzugeben.
Die Kriterien g)-i) sind Ausschlusskriterien.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-21
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-21
11:00 📅
“Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB...”
Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der/die Name(n) des/der Erklärenden in Druckbuchstaben an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagen angegeben sein muss.
Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der/die Name(n) des/der Erklärenden wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Angebot abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS.
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Ein Angebot einer Bietergemeinschaft schließt ein Angebot als Einzelbieter aus und umgekehrt.
Ein Angebot als Einzelbieter oder in einer Bietergemeinschaft schließt ein zusätzliches Angebot als Subunternehmer aus.
Mehrangebote als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbietern bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 183-445727 (2019-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 670 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 183-445727
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Gebäudeplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung Grundschule mit Kindergarten und Krippe in Neudenau‐Sipplingen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Huber Architekten PartGmbB
Postanschrift: Sandweg 2/2
Postort: Mosbach
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 670 000 💰
“Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB...”
Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der/die Name(n) des/der Erklärenden in Druckbuchstaben an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagen angegeben sein muss.
Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der/die Name(n) des/der Erklärenden wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Angebot abgeben“ der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS.
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Ein Angebot einer Bietergemeinschaft schließt ein Angebot als Einzelbieter aus und umgekehrt.
Ein Angebot als Einzelbieter oder in einer Bietergemeinschaft schließt ein zusätzliches Angebot als Subunternehmer aus.
Mehrangebote als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbietern bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 243-598056 (2019-12-13)