Die Gemeinde Hülben plant den Neubau einer 8-gruppigen Kita bestehend aus 6 Gruppen für über und 2 Gruppen für unter 3-jähriger Kinder. Auf Grund des Raum -und Flächenprogrammes wurde eine Nutzfläche von rund 1 250 qm ermittelt. Das Architekturbüro Ott aus Laichingen hat die LPH 1 + 2 erbracht. Die Ergebnisse des Vorentwurfs sind zwingende Grundlage der weiteren Planung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Hülben plant den Neubau einer 8-gruppigen Kita bestehend aus 6 Gruppen für über und 2 Gruppen für unter 3-jähriger Kinder. Auf Grund des Raum...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Hülben plant den Neubau einer 8-gruppigen Kita bestehend aus 6 Gruppen für über und 2 Gruppen für unter 3-jähriger Kinder. Auf Grund des Raum -und Flächenprogrammes wurde eine Nutzfläche von rund 1 250 qm ermittelt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-08 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 216-530204
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
“Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).”
Quelle: OJS 2019/S 216-530204 (2019-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 442 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB...”
Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft in Druckbuchstaben an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagen angegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2020/S 034-080992 (2020-02-17)