Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Schifferstadt

Stadt Schifferstadt

Verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-12 Auftragsbekanntmachung
2020-03-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 981
Kurze Beschreibung:
Verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Schulen 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Pfalz-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schifferstadt
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 67105
Postort: Schifferstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.schifferstadt.de 🌏
E-Mail: katrin.ebli@schifferstadt.de 📧
Telefon: +49 623544-233 📞
Fax: +49 623544-197 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YB4DRSB/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YB4DRSB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-16 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 178-433941
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Alle Bieter müssen vor Abgabe ihres Angebots einen Objektbesichtigungstermin wahrnehmen (Termine sind vorgesehen für den 20.11.2019). Bieter ohne Teilnahme werden ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist die Objektbesichtigung noch nicht erforderlich. In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen. Wird für mindestens ein Objekt ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4DRSB
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Unterhalts-/Grundreinigung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Unterhalts-/Grundreinigung in 4 Objekten (ca. 1,6 Mio. m
Beschreibung der Verlängerungen: Max. einmal um 1 Jahr
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Unterhalts-/Grundreinigung in 5 Objekten (ca. 900 000 m
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung in 20 Objekten (ca. 7 100 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schifferstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2016-2018) im Bereich Gebäudereinigung (Eigenerklärung)
Mindeststandards:
Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2016-2018) jeweils mindestens folgende Umsätze im Bereich Gebäudereinigung erzielt haben: Lose 1-2: 140 000 EUR netto/Los 3: 14 000 EUR netto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen vergleichbarer Aufträge (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche, Ausführungsbeginn.
Alternativ zu den Referenzen kann der Auftraggeber auch die eigenen Erfahrungen mit dem Bewerber werten – ein Anspruch darauf besteht nicht.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss mindestens 2 aktuelle Referenzen vergleichbarer Aufträge benennen, die alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Dabei sind nur Referenzen zulässig, die von der gleichen Niederlassung betreut werden, die laut Teilnahmeantrag für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags vorgesehen ist. Aktuell ist eine Referenz, deren Vertragszeitraum zum Abgabezeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht beendet ist. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Auftraggeber = Öffentlicher Auftraggeber mit vergleichbaren Gebäuden (Schulen, Sporthallen u. a. kommunale Einrichtungen), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Lose 1-2)/Glasreinigung (Los 3), Jahresauftragswert (netto) = 70 000 EUR (Lose 1-2)/7 000 EUR (Los 3), Jahresreinigungsfläche = 850 000 m
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 6
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Vorhandene Infrastruktur für diesen Auftrag (Qualifikation des Führungspersonals und dessen Reaktionszeiten)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-06 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Grundstücksverwaltung
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YB4DRSB/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Bieter müssen vor Abgabe ihres Angebots einen Objektbesichtigungstermin wahrnehmen (Termine sind vorgesehen für den 20.11.2019). Bieter ohne Teilnahme werden ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist die Objektbesichtigung noch nicht erforderlich.
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In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
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Wird für mindestens ein Objekt ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4DRSB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 613116-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 178-433941 (2019-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 981b
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 051-121414
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 178-433941
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4DC79

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchschnittlicher Leistungswert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 43
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeit für Objekt-Betreuung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Objektorganisation
Preis (Gewichtung): 43

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-20 📅
Name: Prior & Peußner GmbH u. Co. KG
Postanschrift: Dammstraße 16-20
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland 🇩🇪
Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Hauck Hygiene GmbH
Postanschrift: Mecklenburger Straße 1
Postort: Ketsch
Postleitzahl: 68775
Land: Rhein-Neckar-Kreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
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— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Mehr anzeigen
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 051-121414 (2020-03-09)