Beschreibung der Beschaffung
Organisation der Unterhaltsreinigung:
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer vor Ort unentgeltlich Putzmittel- und sonstige Räume für seine Mitarbeiter zur Verfügung. Diese Räume sind in einen Reinigungszyklus nach eigenem Ermessen regelmäßig mit einzubeziehen und ohne Berechnung zu reinigen.
Reinigungsmittel sind in geeigneter Art, Menge und Qualität vor Ort vorzuhalten. Die Anwendung bzw. Verwendung umweltfreundlicher Reinigungsmittel und Reinigungsverfahren ist abzusichern.
Eingesetzte Geräte und Arbeitsmittel sind in den Putzmittelräumen so zu lagern, dass es nicht zu Gefährdungen für Dritte kommt und keine Geruchsbelästigungen bzw. sonstige unhygienische Zustände auftreten. Benutzte textile Reinigungsutensilien sind so zu lagern, dass keine Geruchsbelästigungen oder Schimmelbildungen entstehen.
Für alle verwendeten Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer die Datensicherheitsblätter vor Ort vorzuhalten. In den zur Verfügung gestellten Putzmittelräumen ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Bestimmungen seines Berufsstandes sowie die allgemeinen Vorschriften
Des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes eingehalten werden. Es ist die Hausordnung der Klinik einzuhalten, die Forderungen der Hygienekommission sind umzusetzen.
Alle eingesetzten Reinigungskräfte müssen fachlich und körperlich jederzeit in der Lage sein, die in den Ausschreibungsunterlagen kalkulierten Leistungswerte auch tatsächlich zu erbringen.
Die Anwesenheitszeiten und die Leistungszeiten aller Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Ort sind in geeigneter Weise tagesgenau und nachprüfbar zu dokumentieren, im Objekt vorzuhalten und der
Jeweiligen Rechnung beizulegen. Die Umkleidezeit vor und nach der Reinigungstätigkeit sowie Pausenzeiten sind keine Leistungszeit und bei der Kalkulation zu beachten.
Das Hauptaugenmerk des Auftraggebers liegt auf der Qualität der zu erbringenden Leistung. Sie übernehmen mit der Abgabe Ihres Angebotes die Verpflichtung zur Erbringung aller in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Tätigkeiten zum benannten Termin. Ein entsprechend angestrebter Reinigungszustand kann des Weiteren nur durch die Einhaltung der sich laut Ihren Angaben im Preisblatt ergebenden Leistungsstunden in Verbindung mit dem Einsatz geschulter und leistungsfähiger Mitarbeiter erzielt werden.
Das die Anzahl der Leistungsstunden durch die Festschreibung im Preisblatt Vertragsbestandteil ist, wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verringerung der Leistungsstunden pro Zeiteinheit durch den benannten Vertreter des Auftraggebers genehmigt werden muss. Die Anwesenheitszeiten eines Objektleiters sind keine Leistungsstunden!
Einsatz einer Tageskraft:
Von Montag bis Freitag ist von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr für 6 Stunden eine Reinigungskraft zu stellen. Diese Reinigungskraft hat die Toilettenreinigung in ausgewiesen Bereichen kontinuierlich und eigenständig durchzuführen und anfallende Arbeiten nach Bedarf bzw. nach Aufforderung zu erledigen. Im Summenblatt ist dies gesondert zu kalkulieren.
Vertretung bei Urlaub und Krankheit
Im Klinikum sind in verschiedenen Bereichen Reinigungskräfte des Klinikums im Einsatz. Für diese Kräfte ist die Vertretung bei Urlaub oder Krankheit abzusichern. Kalkulieren Sie im Summenblatt auf Basis der angegebenen Stunden einen Stundenverrechnungssatz.
Abrechnungsgrundlage sind die tatsächlich angefallenen Leistungsstunden.
Einsatz bei möglicher Nachtarbeit
Im Klinikum kann es erforderlich werden, dass in geringem Umfang Reinigungsarbeiten in der Nacht zu erbringen sind. Kalkulieren Sie im Summenblatt auf Basis der angegebenen Stunden einen Stundenverrechnungssatz.
Abrechnungsgrundlage sind die tatsächlich angefallenen Leistungsstunden.
Objektleiter: Als Objektleiter darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Reinigung in Kliniken eingesetzt werden. Der Wechsel des Objektleiters ist dem Auftraggeber anzuzeigen. Durch den Auftragnehmer ist abzusichern, dass der Objektleiter von Montag bis Freitag täglich 4,0 Stunden vor Ort und bis 16.00 Uhr telefonisch zu erreichen ist. Diese Kosten sind im Stundenverrechnungssatz der Reinigungskräfte zu kalkulieren.
Die zeitliche Reihenfolge der Leistungserbringung ist in Absprache mit der Hauswirtschaftsleitung und dem Personal der einzelnen Stationen abzustimmen. Dazu ist es erforderlich, dass vom Auftragnehmer vor Leistungsbeginn Revierpläne (Reinigungsfläche / Räume / Zeit etc. pro Einsatztag und Mitarbeiter) zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben sind. Aus diesen Revierplänen muss der Auftraggeber erkennen können, an welchem Tag und zu welcher Zeit ein Raum gereinigt wird. Bei Mängeln in der Ausführung der Unterhaltsreinigung ist eine sofortige Nachbesserung zu koordinieren. Sofern eine sofortige Nachbesserung durch den Auftragnehmer nicht möglich ist, obliegt dem Auftraggeber das Recht auf Minderung des Rechnungsbetrages oder der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Gutschrift über die nicht erbrachten Leistungen auszustellen.
Im mehrfachen Wiederholungsfall bzw. im Fall der Nichterbringung von erforderlichen sofortigen Nachbesserungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, eine Ersatzvornahme (Erbringung der geschuldeten Leistung durch einen anderen Dienstleister auf Kosten des Auftragnehmers) vorzunehmen. Die Entscheidungshoheit über das Erfordernis einer sofortigen Nachbesserung obliegt alleinig dem Auftraggeber.
Täglich sind durch den Objektleiter zwei bis drei verschiedene Bereiche zu begehen und deren Reinigungsqualität zu bewerten. Diese Bewertungen müssen dokumentiert, mittels Diagramm vergleichbar dargestellt und der monatlichen Rechnung beigelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, an diesen Begehungen teilzunehmen.
Arbeitsorganisation: Für die Durchführung aller Tätigkeiten gelten insbesondere die allgemeinen Vertragsbedingungen nach VOL/B! Die Sammlung von Abfällen hat getrennt nach Materialien in den entsprechenden Behältern jeweils vor Ort zu erfolgen. Für den Bereich aller Räumlichkeiten ist eine Oberflächenansicht ohne Unregelmäßigkeiten zu erzeugen und in allen Räumen die Bearbeitung der Fußböden mit den Mitteln und Methoden, die entsprechend der Nutzung und den Bedingungen vor Ort jeweils dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Jede Reinigung hat so zu erfolgen, dass es weder zu runden Ecken noch zu sonstigen Ablagerungen kommt. Im Bereich aller Eingangstüren, der Innenglasflächen, aller Glastüren, der Schranktüren und Türen allgemein sowie an Türklinken, Lichtschaltern und an bzw. um Fenstergriffen sind Griffspuren und alle sonstige Verschmutzungen im Rahmen der Unterhaltsreinigung im angegebenen Turnus immer mit zu entfernen.
Beachten Sie alle hygienischen und sonstigen Forderungen zur Reinigung in Krankenhäusern.
Es ist in jedem Fall so zu reinigen, dass eine Keimverschleppung vermieden wird. Während der Reinigungsarbeiten sind nach jedem Raumwechsel Hygienemaßnahmen erforderlich.
Desinfektionen sind in Absprache mit dem Klinikpersonal / der Hygienekommission durchzuführen und im vorgegebenen Turnus sowie mit entsprechender Dosierung anzuwenden.
Eine Einweisung zu diesen Punkten sowie zum jeweiligen aktuellen Stand der Reinigungsqualität, des Reinigungsablaufes sowie zu sonstigen Problemen im Rahmen der Reinigung erhalten alle Reinigungsmitarbeiter im Rahmen einer jährlichen Unterweisung durch das Klinikpersonal.
Die Anwesenheitszeit jedes Reinigungsmitarbeiters (ca. 0,5 Std. pro Jahr) zur Unterweisung ist
Im Stundenverrechnungssatz der Reinigungsmitarbeiter einzukalkulieren.
Der Tag der Unterweisung wird mit 4 Wochen Vorlauf bekannt gegeben. Durch den Auftragnehmer
Ist abzusichern, dass alle eingesetzten Reinigungsmitarbeiter an dieser Unterweisung nachweislich
Teilnehmen. Fehlende Mitarbeiter sind durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach zu schulen, die Terminabsprache hierfür liegt beim Auftragnehmer. Reinigungskräfte ohne diese
Unterweisung dürfen nicht eingesetzt werden.
Durchführung einer Grundreinigung: Die Grundreinigung verschiedener Flächen, Teilflächen oder Bereiche des Objektes ist auf der Basis der im Summenblatt angegebenen Anzahl an Leistungsstunden nach Absprache mit der Hauswirtschaftsleitung durchzuführen.
Zur Grundreinigung stellen Sie Mitarbeiter ab, die die benannten Tätigkeiten fachlich und körperlich durchführen können. Sie stellen diesen Mitarbeitern die technischen Voraussetzungen (Maschinen, Leitern) und die nötigen Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung. Alle Reinigungs- und Pflegearbeiten sind entsprechend dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Bei den Tätigkeiten zur Grundreinigung handelt es sich in der Regel um:
Balkonreinigung in ausgewiesenen Zimmern (witterungsabhängig)
Aus- und Einräumen von Tischen, Stühlen und Kleinmöbeln etc. und deren Reinigung,
Entfernung von alten Beschichtungen ohne Zerstörung der Oberflächenansicht,
Neu- oder Nachbeschichtungen / Versiegelungen / Kristallisation von Fußböden mit geeigneten Mitteln und anschließende Bearbeitung entsprechend dem jeweils aktuellen
Stand der Technik unter Einsatz von Reinigungsmaschinen zur Herstellung einer entsprechenden Optik in Verbindung mit dem Schutz der Oberfläche des Fußbodens.
Reinigung der Heizungs-, Technik-, Abstell- und Geräteräume mit dem Aus- und Einräumen beweglicher Geräte etc.,
Reinigung diverser Decken- und Wandbereiche sowie diverser Ausrüstungsgegenstände
Auch unter Einsatz von Steighilfen,
Intensivreinigung von Heizkörpern, Verkleidungen und Rohrleitungen,
Reinigung der Beleuchtungskörper auch unter Einsatz von Steighilfen,
Sonstige Tätigkeiten
Die Anforderung geschieht mit ca. 4 Wochen Vorlauf durch schriftlichen Auftrag und ermöglicht Ihre Einsatzplanung. Zusätzliche Tätigkeiten nach Absprache / gesonderter Anforderung:
Die Organisation der aufgeführten und/oder sich ergebender sonstiger Tätigkeiten übernimmt der Objektleiter in Absprache mit der Hauswirtschaftsleitung.
Kalkulieren Sie im Summenblatt einen entsprechenden Stundenverrechnungssatz für die Grundreinigung. Dieser SVS in Verbindung mit der Anzahl der benötigten Stunden zur Grundreinigung bildet für den Auftraggeber die Planungs- und später je nach Stundenaufwand Ihre Abrechnungsgrundlage. Eine Splittung der angegebenen Stundenanzahl oder eine eventuelle Forderung zusätzlicher Leistungsstunden durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich.
Die vorgegebene Stundenanzahl ist optional, ein Rechtsanspruch auf die Durchführung dieser Leistung oder Teilen dieser Leistung besteht nicht.
Zusätzliche Reinigungsarbeiten an sonstigen Tagen / Sonderreinigungen:
Zusätzliche Reinigungsarbeiten und eventuell auch kurzfristige Sonderreinigungen werden auf Regiebasis oder je nach Auftragsdefinition nach tatsächlich erbrachten Leistungsstunden abgerechnet und dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie von der Hauswirtschaftsleitung bzw. einer benannten Person schriftlich bestellt wurden. Mit der Abgabe Ihres Angebotes erklären Sie sich ausdrücklich bereit, diese zusätzlichen Arbeiten mit Ihren Mitarbeitern zu übernehmen. Die Abrechnungsgrundlage dieser Leistungen ist der Stundenverrechnungssatz laut Preisblatt zzgl. entsprechender Zuschläge gemäß dem Rahmentarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerkes der Bundesrepublik Deutschland oder anderer gleichwertiger Rechtsgrundlagen in der jeweils aktuellen Fassung.
Sicherheitsanforderungen: Beachten Sie, dass besondere Sicherheitsanforderungen hinsichtlich des Umgangs mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und sonstigen Utensilien im gesamten Bereich der Einrichtung an Ihre Mitarbeiter gestellt werden. Es ist der Einsatz verantwortungsbewusster und zuverlässiger Reinigungskräfte abzusichern. Des Weiteren dürfen keine Störungen interner Abläufe durch Reinigungsarbeiten außerhalb von vorgegebenen Zeitfenstern auftreten.
Es ist sicherzustellen, dass sich keine Einschränkungen der Begehsicherheit ergeben oder etwaige Raumluftbelastungen entstehen. Sind Garantievorschriften für neue Bodenbeläge durch die Hersteller vorgeschrieben, sind die geforderten Reinigungsmittel und Reinigungsmethoden anzuwenden. Die gesamte Arbeitskleidung der Reinigungsmitarbeiter ist durch den Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen auszutauschen und deren Reinigung zentral zu veranlassen (nachweislich).
Es ist untersagt, dass Reinigungspersonal Arbeitskleidung oder sonstige Reinigungsutensilien in privates Umfeld verbringt und dort selbständig reinigt. Bei Verschmutzungen während der Reinigungsarbeiten ist die verschmutzte Kleidung zu tauschen.
Verbrauchsmaterialien: Der Auftraggeber beschafft alle nötigen Verbrauchsmaterialien wie Seife, Papierhandtücher, Toilettenpapier und Desinfektionsmittel selbst. Die Bestückung erfolgt durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers. Alle erforderlichen Müllbeutel stellt der Auftraggeber. Gleiches gilt für die Reinigungsmittel, die bei der Reinigung in der Bettenzentrale eingesetzt werden.
Der Auftragnehmer hat alle seine Mitarbeiter mit Einmalhandschuhen auszustatten und abzusichern, dass diese in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, benutzt und nach der Nutzung fachgerecht entsorgt werden.
Flächenermittlung: Die Flächen der Räume wurden gemäß den Richtlinien des Gebäudereinigerhandwerkes ermittelt.
Die Flächen der Treppen (Treppenhäuser) wurden nicht abgewickelt gemessen. Eine mögliche Differenz von +/- 3 % der Gesamtfläche des jeweiligen Objektes wird als gegeben akzeptiert und berechtigt nicht zu Nachforderungen. Sollten Nachforderungen (auch Änderungen) erfolgen, so wird an die Stelle des alten Flächenmaßes das neue Flächenmaß gesetzt und die Kalkulation (sowie der sich später ergebende neue Rechnungsbetrag) mit den gleichen Richtleistungen angepasst.
Objektbesichtigung: Jeder Bieter muss sich vor Abgabe seines Angebotes über die Örtlichkeit und den Umfang der Arbeiten an Ort und Stelle unterrichten.
Anmeldung zur Ortsbesichtigung bis zum 24.06.2019:
Frau Manuela Eden
Friedrich-Paffrath-Straße 100
26389 Wilhelmshaven
Telefon: +0049 4421 / 891230
E-Mail:
Manuela.Eden@klinikum-whv.de
Achten Sie zur Objektbesichtigung in den Gebäuden auf den Zustand und die Beschaffenheit der Fußböden und die Möglichkeit des Einsatzes von Reinigungsmaschinen. Beachten Sie die Lage der Putzmittelräume, der Lager- sowie der Umkleide- und sonstigen Räume, die Ihnen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Reinigungsergebnis / Qualitätssicherung: Zur Absicherung seines Qualitätsanspruches behält sich der Auftraggeber vor, für das Objekt die von Ihnen angegebenen Leistungswerte auf Machbarkeit zu überprüfen.
Beachten Sie hierzu folgende Forderung:
Die Leistungswerte sind für jede Raumgruppe in allen Preisblättern gesondert entsprechend den spezifischen Besonderheiten zu kalkulieren. Sie kennen die Leistungsforderungen (angegeben in
Den Leistungsverzeichnissen) und müssen sich zur Ortsbesichtigung vom Zustand der Objekte
Und deren Besonderheiten informieren.
Leistungswertobergrenzen sind:
Raumgruppen A maximal 160 m/h
Raumgruppen A1 maximal 120 m/h
Raumgruppen A2 maximal 120 m/h
Raumgruppen B maximal 200 m/h
Raumgruppen C maximal 80 m/h
Raumgruppen D maximal 150 m/h
Raumgruppen E maximal 80 m/h
Raumgruppen F maximal 250 m/h
Raumgruppen H maximal 140 m/h
Raumgruppen K maximal 180 m/h
Diese angegebenen Leistungswerte sind als obere Grenzwerte zu verstehen - die Überschreitung eines oder mehrerer dieser Grenzwerte führt zwingend zum Ausschluss des gesamten Angebotes. Für eine bessere Übersichtlichkeit sind in den Preisblättern die Felder zum Eintragen von SVS an Sonn- und Feiertagen farbig gekennzeichnet. Nicht aufgeführte Raumgruppen können Sie unter Beachtung des nachfolgenden Hinweises frei kalkulieren.
Zur weiteren Absicherung einer Mindestleistungszeit erklären Sie sich mit Abgabe Ihres Angebotes ausdrücklich bereit, bei auffallend hohen Leistungswerten in nicht begrenzten Raumgruppen im Rahmen einer kostenlosen Probereinigung deren Machbarkeit nachzuweisen. Erreichen Ihre Mitarbeiter dann nicht die von Ihnen angegebenen Leistungswerte, wird Ihr Angebot von der weiteren Auswertung ausgeschlossen und die Aufwendungen des Auftraggebers für diese Probereinigung gehen zu Ihren Lasten.
Hinweise zur Kalkulation: Das Ergebnis der Leistungserbringung soll ein Reinigungszustand sein, der mit den Erfordernissen des Auftraggebers sowie den allgemeinen Regeln der Technik in Übereinstimmung steht. Die Erbringung aller Leistungen hat konform mit den Vorschriften der VOL/B § 4 Abs.1(1) und (2) zu erfolgen und es dürfen keine Verstöße gegen gesetzliche, behördliche und berufsgenossenschaftliche Verpflichtungen sowie geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland eintreten.
Der Auftraggeber setzt voraus, dass alle Ihre Mitarbeiter einen (Tarif-) Lohn entsprechend der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhalten und übernimmt durch die vertragliche Einbeziehung einer Lohngleitklausel das Risiko von (Tarif-) Lohnänderungen.
Die Zusammensetzung der Stundenverrechnungssätze (SVS) ist im beiliegenden Formblatt zu erläutern. Für jeden unterschiedlichen SVS ist eine separate Erläuterung abzugeben. Können oder wollen Sie die beigefügten SVS-Erläuterungsblätter nicht nutzen, reichen Sie diesbezüglich für jeden von Ihnen in den Unterlagen angegebenen SVS Ihre interne Kalkulation dieses SVS ein.
Achtung: Um der gesetzlichen Forderung nach Vergabe von Leistungen nur zu auskömmlichen Stundenverrechnungssätzen nachzukommen (siehe AEntG), folgende Festlegung:
Ist der von Ihnen angegebene SVS kleiner als 170 % des Tariflohnes der jeweiligen Lohngruppe, wird dieser unter Bezugnahme auf verschiedene Publikationen als kritisch eingestuft und Ihre Angaben im Bedarfsfall einer intensiven Prüfung (unter Nachforderung zusätzlicher Erläuterungen) unterzogen.
Kalkulationsgrundlage sind die, für die am Tag des Leistungsbeginns aktuell gültigen Tariflöhne der jeweiligen Lohngruppe.
Ermittlung der Jahresreinigungstage:
Reinigung werktags:
365 Tage abzgl. 104 Samstage und Sonntage
Abzgl. 7 Wochenfeiertag
Daraus folgt: 365 -104 -7
= 254 Reinigungstage Montag bis Freitag
Kalkulationsgrundlage sind folgende Reinigungen pro Jahr:
1J = 1 Reinigung
2J = 2 Reinigungen
4J = 4 Reinigungen
1M = 12 Reinigungen
2M = 24 Reinigungen
1W = 52 Reinigungen
2W = 104 Reinigungen
3W = 156 Reinigungen
4W = 208 Reinigungen
5W = 254 Reinigungen
6W = 306 Reinigungen
Reinigung an Sonn- und Feiertagen:
365 Tage / Jahr abzgl. 306 Reinigungen an einem Werktag (Montag-Samstag)
Daraus folgt: 52 Sonntage zzgl. 7 Feiertage, die auf einen Werktag fallen können
= 59 Reinigungen an einem Sonn- und Feiertag / 118 Reinigungen wenn
Am Sonn- und Feiertag 2 x gereinigt werden soll.
Die Reinigungszeiten zur Unterhaltsreinigung sind von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr
In einigen Bereichen erfolgt die Reinigung 2x, 3x oder 5x täglich. Beachten Sie hierzu die Raumgruppenzuordnungen.
Besonderheit: Im Klinikum sind einigen Raumgruppen mit dem Zyklus 6W zu kalkulieren. Die Reinigung erfolgt von Montag bis Freitag mit den Tätigkeiten gemäß Leistungsverzeichnis. Am Wochenende erfolgt eine reduzierte Reinigung ("halbe" Reinigung) mit einem reduzierten Leistungsumfang. Kalkulieren Sie den jeweils 6.Tag wie einen regulären Arbeitstag ein.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird die Anzahl die Stunden pro Tag dann in Absprache mit der Hauswirtschaftsleitung je Erfordernis auf den Samstag und den Sonntag aufgeteilt. Die Stunden am Sonntag werden dann mit dem SVS für Sonn- und Feiertagsarbeit und der Anzahl der erbrachten Stunden abgerechnet.
Rechnungslegung: Die Rechnungslegung soll tagesgenau erfolgen. Der Tagessatz berechnet sich aus dem Angebotspreis zur Unterhaltsreinigung netto dividiert durch die Anzahl der maximalen Reinigungstage. Das Ergebnis multipliziert mit den Ist-Tagen eines Monats bildet die Grundlage Ihrer Rechnungslegung. Hierzu wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Durch diese Verfahrensweise wird keine Partei bei einer sich ändernder Reinigungsanzahl pro Zeiteinheit benachteiligt. Die genauen Modalitäten hierzu werden im Rahmen der Vertragsunterzeichnung festgeschrieben.