Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, soweit vorhanden.
2) Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
3) Weitere Eigenerklärungen: Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder die Tätigkeit eingestellt wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt zum Beispiel: wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB); wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO); wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO); rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen – Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen oder Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland (§§ 129, 129 a, 129 b StGB);
— Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder dazu verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89 c StGB),
— Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (261 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB); Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (108e StGB),
— Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB),
— Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung),
— Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§ 232, 233, 233a StGB);Steuerhinterziehung (§ 370 AO),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB).