Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dem Angebot sind für jedes Los jeweils mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Reinigungsleistungen an einem Standort in den letzten (höchstens) 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen beizufügen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
Los 1: Intervallreinigung, Einsatz von Reinigungs-/Tageskräften (Präsenzkräfte) von Gebäuden mit mindestens 163 300 qm Grundfläche zur Reinigung
Los 2: Glasreinigung mit mindestens 18 500 qm Glasfläche zur Reinigung
Los 3: Intervallreinigung, Einsatz von Reinigungs-/Tageskräften (Präsenzkräfte) mit mindestens 103 000 qm Grundfläche zur Reinigung
Los 4: Glasreinigung mit mindestens 4 700 qm Glasfläche zur Reinigung
Referenzen sind nur vergleichbar, wenn in den Referenzen entsprechende Kontrollverfahren und marktübliche Methoden des Qualitätsmanagements – u. a. regelmäßige Leistungsausführungs-Kontrollen durch die Vorarbeiter, regelmäßige Arbeitsvorbereitungs- und Leistungsausführungskontrollen durch den Facility Services Leiter (Objektleiter), detaillierte Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung/wie in den losspezifischen Vergabeunterlagen beschrieben – umgesetzt wurden.
Konkret bedeutet dies:
– mindestens monatliche Leistungsausführungskontrollen durch Objektleiter,
– mindestens monatliche Qualitätsprüfungen durch Objektleiter/Vorarbeiter (Los 1, 3),
– mindestens quartalsweise vom Auftragnehmer initiierte Qualitätsabfragen beim Auftraggeber (z. B. Qualitäts- oder Feedbackkarten im Sinne eines kontinuielichen Verbesserungsprozess) (Los 1, 3),
– mindestens jährliche Mitarbeiterschulungen (Los 1, 2, 3, 4),
– Arbeit mit und mindestens jährliche Aktualisierung von Revierplänen (Mitarbeiterarbeitspläne) Los (1, 2, 3, 4).
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
– Name und Anschrift des Auftraggebers,
– nach Möglichkeit: Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer. Sollte ein Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden, muss der Bieter den WDR in anderer Art und Weise in die Lage versetzen, die Referenz überprüfen zu können, z. B. durch Darstellung, an welche Abteilung des Referenzgebers sich der WDR zur Referenzprüfung wenden muss, einschließlich deren Rufnummer,
– Benennung des/der Vertragsobjekte(s),
– Vertragsbeginn und bei bereits beendetem oder gekündigten Vertragsverhältnis, das Datum des bereits erfolgten bzw. vereinbarten Vertragsendes,
– Benennung der in den Vertragsobjekten erbrachten Leistungsfelder, die mit denen in der Ausschreibung genannten Feldern übereinstimmen (Intervallreinigung, Tageskräfte (Präsenzkräfte), Glasreinigung,
– Jahresauftragswert/-umsatz in TEuro Gesamt und in Teilen für die losspezifischen Leistungsschwerpunkte (Intervallreinigung, Tageskräfte (Präsenzkräfte), Glasreinigung),
– Auftragsvolumen in qm der Gebäudegrundfläche, für die Reinigungsleistungen (Intervallreinigung, Glasreinigung) durchgeführt werden/wurden,
– Kurzbeschreibung der Kontroll- und Qualitätssicherungsmaßnahmen,
– Kurzbeschreibung der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung,
– Benennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz für die erbrachten Leistungefelder (Intervalreinigung, Tageskräfte (Präsenzkräfte), Glasreinigung).
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in von den Bietern selbst zu erstellenden Anlagen zu machen, die den Angeboten beizufügen sind.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung Basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern Unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle Geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.