Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die entsprechenden Einzelnachweise gemäß a – i zu erbringen:
A – Nachweis der Eintragung im Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen Gebäudereiniger gem. der Handwerksordnung oder zur Erbringung der Leistung berechtigt ist (z. B. Kopie der Handwerkskarte); 2 – Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse. Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen;
C – Schriftliche Eigenerklärung des Bieters, dass er mit der fälligen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nicht im Rückstand ist;
D – Schriftliche Eigenerklärung des Bieters über den Ausschluss nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (es werden keine illegal Beschäftigten eingesetzt);
E – Schriftliche Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens und insbesondere des Umsatzes in der Glas- und Fassadenreinigung in den vergangenen Geschäftsjahren;
F – Liste mit Referenzen für vergleichbare Leistungen möglichst bei öffentlichen Auftraggebern mit Angabe von Auftragsdauer und –umfang (der letzten 3 Jahre inklusive Ansprechpartner-/in und Telefonnummer), sofern der Anbieter noch in keiner Geschäftsbeziehung mit der Auftraggeberin steht;
G – Angaben über vom Bieter getroffene qualitätssichernde Maßnahmen (z. B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff, DIN EN ISO 14001);
H – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe;
I – Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen