Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Görlitz nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Cluster 10)
Ziel dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) liegt in der Vergabe von weiteren Zuwendungen zur Erschließung von bislang noch unterversorgten Gebieten des Landkreises Görlitz mit schnellen,zukunftsfähigen Gigabit-Breitbandinternetanschlüssen (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen)in den als Cluster 10 zusammengefassten Gebieten. Die Vergabe dieser Zuwendungen erfolgt unabhängig von den zuvor bereits durchgeführten Ausschreibungen der Cluster 1 bis 9 und dient als weiter Schritt zur Erreichung der kreisweiten Flächendeckung. Das Projektgebiet von Cluster 10 teilt sich auf 4 Lose auf. Nähere Einzelheiten hierzu lassen sich den Vergabeunterlagen entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-26.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Göritz
Postanschrift: Bahnhofstr. 24
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dezernat III, Herr Dominik ReinTelefon
Telefon: +49 35816633007📞
E-Mail: dominik.rein@kreis-gr.de📧
Fax: +49 358166363007 📠
Region: Görlitz🏙️
URL: www.kreis-goerlitz.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2120859/zustellweg-auswaehlen🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Görlitz nach dem...”
Titel
Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Görlitz nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Cluster 10)
DZ3-300-DR-110
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Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) liegt in der Vergabe von weiteren Zuwendungen zur Erschließung von bislang noch unterversorgten...”
Kurze Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) liegt in der Vergabe von weiteren Zuwendungen zur Erschließung von bislang noch unterversorgten Gebieten des Landkreises Görlitz mit schnellen,zukunftsfähigen Gigabit-Breitbandinternetanschlüssen (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen)in den als Cluster 10 zusammengefassten Gebieten. Die Vergabe dieser Zuwendungen erfolgt unabhängig von den zuvor bereits durchgeführten Ausschreibungen der Cluster 1 bis 9 und dient als weiter Schritt zur Erreichung der kreisweiten Flächendeckung. Das Projektgebiet von Cluster 10 teilt sich auf 4 Lose auf. Nähere Einzelheiten hierzu lassen sich den Vergabeunterlagen entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los "Nord"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Görlitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Görlitz
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.9.2018 gefördert werden. Die hierfür erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im Projektgebiet in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m.§ 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten vorgaben undRechtsgrundlagen zur Anwendung.
Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u. a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 20
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass...”
Zusätzliche Informationen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los "Nord GWG" (Gewerbegebiete zusätzlich zu Los 1 „Nord“)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.9.2018 gefördert werden. Die hierfür erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im Projektgebiet in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die den Vergabeunterlagen zu nehmen sind. Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m.§ 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten vorgaben undRechtsgrundlagen zur Anwendung.
Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u. a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los "Süd"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.9.2018 gefördert werden. Die hierfür erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im Projektgebiet in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m.§ 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung. Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u. a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Süd GWG (Gewerbegebiete zusätzlich zu Los 3 „Süd“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.9.2018 gefördert werden. Die hierfür erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im Projektgebiet in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können. Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m.§ 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten vorgaben undRechtsgrundlagen zur Anwendung.
Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u. a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
— Schriftliche Bestätigung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
— Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. II.2.14),
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate),
— Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind,
— Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Beiträge für Beschäftigte ordnungsgemäß an die jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt werden,
— Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
— Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahrenvergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen,
— Nachweis über den Abschluss bzw. das aktuelle Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR,
— Absichtserklärung – auch unter Gremien vorbehalt – eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigenmittel finanziert wird,
— Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 1 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden,
— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
“— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 1 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
— Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen). Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite.
— Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite,
— Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite,
— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens einbezuschlagtes Referenzprojekt (Breitbandförderprojekt), das Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen) mit einem Volumen von mindestens 500 Anschlusspunkten,
— Bei Bewerbergemeinschaften kann die vorgenannten Nachweise insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens einbezuschlagtes Referenzprojekt (Breitbandförderprojekt),...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens einbezuschlagtes Referenzprojekt (Breitbandförderprojekt), das Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen) mit einem Volumen von mindestens 500 Anschlusspunkten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vgl. Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres...”
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
Der Teilnahmeantrag ist formlos schriftlich im Original und unterschrieben bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise bei.
Verwenden Sie bitte beim Versand Ihres Teilnahmeantrags den als Teil der Ausschreibungsunterlagenbereitgestellten Vordruck zur Kennzeichnung des Teilnahmeantrags.
Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu Ziff. III.1) (Teilnahmebedingungen)nichts anderes ergibt, auch als Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-) Vergabeverordnung. Die (Konzessions-) Vergabeverordnung findet jedoch keine direkte Anwendung, weil der relevante Schwellenwert nicht erreicht ist. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibendenBewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
— Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Jahren (kein Breitbandprojekt: 0 Punkte; 1 Breitbandprojekt: 10 Punkte; 2 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 3 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 4 Breitbandprojekte: 40 Punkte; 5 oder mehr Breitbandprojekte: 50 Punkte),
— Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),
— Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte;Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte),
— Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamtkönnen max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterienvorzunehmen.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung desVerhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 3 geeignete Bewerber zur Abgabe von Angebotenaufgefordert. Bei Punktegleichstand und über 3 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr.2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Zuwendungen; kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand sowie Eröffnung der Ausnahmeregelungen gemäß §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB) für die Durchführung von Nachprüfungsverfahren für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Danach ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn und so-weit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: SachsenBraustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2019/S 145-357626 (2019-07-26)