Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch unter der Webadresse
https://www.evergabe.de/ einzureichen. Die postalische Übersendung oder die Übersendung per E-Mail wahrt die Teilnahmefrist nicht. Auch Nachfragen richten Sie bitte ausschließlich in elektronischer Form unter der Webadresse
https://www.evergabe.de/ an die Vergabestelle. Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise bei.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Die (Konzessions-)Vergabeverordnung findet jedoch keine direkte Anwendung, weil der relevante Schwellenwert nicht erreicht ist. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
— Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Jahren (0-1 Breitbandprojekt: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; 2-3 Breitbandprojekte: 10 Punkte; 4-5 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 6-7 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 8-9 Breitbandprojekte: 40 Punkte; ab 10 Breitbandprojekten: 50 Punkte),
— Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten in Stadtrandlagen, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),
— Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte),
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 3 geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über 3 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.