Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten MA und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschloss. Geschäftsjahren (2016-2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 1 techn. festang. MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die„Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im TN-Antrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des PL und des stv. PL. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die Person des PL erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn sie berichtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Eintragung Ingenieurkammer-Bau) (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stv. PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studieng. Bauingenieurwesen (oder eines vergleichbaren Studiengangs) (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. Nachweis durch Vorlage der Eintragung/einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) aus der Studiengang und Abschlussjahr ersichtlich sind;
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild TWP ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 10 J. Berufserfahrung für den PL und 3 J. für den stv. PL im Leistungsbild TWP;
d) Angabe von mind. 2 Referenzen (1 Büroreferenz, 1 Projektmitarbeiterreferenz) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.7.09 – 1.7.19 liegen, die LPH 3 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Das Referenzprojekt ist ein Hochbauprojekt (Sollten die Mindstanforderung nicht erfüllt sein, wird die jeweilige Referenz mit 0 Punkten gewertet, zum Ausschluss führt dies nicht)
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbez./-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300 + 400),
— Beauftragte und selbst erbrachte LPH,
— HZ,
— AG, Ansprechpartner, Anschrift und Tel.
Zusatzpunkte für:
— Stahlbetonkonstruktion,
— Betonsanierung an Sichtbetonteilen,
— Sanierung im lauf. Betrieb,
— Zertif. sachkund. Planer im bereich Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen im Büro.
Sonstiges:
— Projektdarstellung (Vollständigkeit und Qualität) der Ref. proj. auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite,graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.