Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer nicht exklusiven Vereinbarung z. Zwecke der Förderung v. Präventionsleistungen i. S. des §5 SGB XI im Rahmen eines sogen. Open-House-Modells

AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen

Grundlage des Qualifizierungsmoduls „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ sind:
— Erleben von Alltagseinschränkungen, wie sie im Alter vorkommen/können,
— Motorische Defizite, Einschränkung der visuellen Wahrnehmung und Hörbeeinträchtigung kennenlernen.
(1) Ziele des Qualifizierungsmoduls „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ sind:
— Spüren, wie tägliche Situation für alte bis hochaltrige Menschen zu schwer überwindbaren Hürden werden,
— Ideen entwickeln, wie bestimmte Situationen für die Zielgruppe vereinfacht und gelöst werden können.
(2) Methoden des Qualifizierungsmoduls „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ sind:
— Präsentation (theoretische Grundlagen),
— Alterssimulationsanzug,
— Praktischen Übungen/Parcour mit dem Alterssimulationsanzug,
— Hinweise zum Alltagstransfer (z. B. Gruppendynamik, Motivation, Umgang mit Handicaps).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-12-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Kurze Beschreibung:
Grundlage des Qualifizierungsmoduls „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ sind: — Erleben von Alltagseinschränkungen, wie sie im Alter vorkommen/können, — Motorische Defizite, Einschränkung der visuellen Wahrnehmung und Hörbeeinträchtigung kennenlernen. (1) Ziele des Qualifizierungsmoduls „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ sind: — Spüren, wie tägliche Situation für alte bis hochaltrige Menschen zu schwer überwindbaren Hürden werden, — Ideen entwickeln, wie bestimmte Situationen für die Zielgruppe vereinfacht und gelöst werden können. (2) Methoden des Qualifizierungsmoduls „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ sind: — Präsentation (theoretische Grundlagen), — Alterssimulationsanzug, — Praktischen Übungen/Parcour mit dem Alterssimulationsanzug, — Hinweise zum Alltagstransfer (z. B. Gruppendynamik, Motivation, Umgang mit Handicaps).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Kölner Str. 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index.html 🌏
E-Mail: praevention_pflege@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-31 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-02 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 001-000566
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (vgl. Ziffer IV.1.1), sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden; 2) Die unter II.2.5) angegebene Zuschlagskriterien sind als fiktive Angaben zu verstehen. Sie dienen fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen. Zuschlagskriterien gibt es in diesem Verfahren nicht. Ebenso ist das Datum unter Ziffer IV.2.7) nur als ein fiktives Datum zu verstehen. Das dient fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen und hat ansonsten keinerlei Bedeutung. Schließlich ist das Datum unter Ziffer II.2.7) zwar für die Laufzeit einer Vereinbarung zutreffend, für den Beitritt selbst gelten allerdings die in Ziffer 3. (vgl. unten) genannten Angaben; eine andere Darstellung ist unter Ziffer I.2.7) auf Grund der vorgegebenen Kriterien dieser Bekanntmachung nicht möglich; 3) Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag inkl. der Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3 genannten Nachweise/Unterzeichnung geforderter Erklärungen und der Vereinbarung selbst dokumentiert, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der frühestmögliche Vertragsbeginn bzw. der Beitritt ist der 1.1.2020. Der Vertrag endet am 31.12.2021. Die Unternehmen können diesem Vertrag bis zum 1.7.2021 zu den gleichen Bedingungen beitreten, sofern Sie die Vertragsunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen spätestens am 30.4.2021 bei den unter I.1. genannten Kontaktadresse angefordert haben und diese vollständig spätestens am 30.5.2021 bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle unterzeichnet eingereicht haben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundlage des Qualifizierungsmoduls „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ sind:
— Erleben von Alltagseinschränkungen, wie sie im Alter vorkommen/können,
— Motorische Defizite, Einschränkung der visuellen Wahrnehmung und Hörbeeinträchtigung kennenlernen.
(1) Ziele des Qualifizierungsmoduls „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ sind:
— Spüren, wie tägliche Situation für alte bis hochaltrige Menschen zu schwer überwindbaren Hürden werden,
— Ideen entwickeln, wie bestimmte Situationen für die Zielgruppe vereinfacht und gelöst werden können.
(2) Methoden des Qualifizierungsmoduls „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ sind:
— Präsentation (theoretische Grundlagen),
— Alterssimulationsanzug,
— Praktischen Übungen/Parcour mit dem Alterssimulationsanzug,
— Hinweise zum Alltagstransfer (z. B. Gruppendynamik, Motivation, Umgang mit Handicaps).
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag angeboten.
Die Pflegekassen der AOK in Hessen u. der BAHN-BKK beabsichtigen im Rahmen eines sog. Open-House–Verfahrens mit geeigneten Unternehmen zum Zwecke der Förderung von Präventionsmaßnahmen im Sinne der Vorschrift des § 5 SGB XI nicht – exklusive Vereinbarungen zu schließen. Die Unternehmen führen:
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— Qualifizierungsmaßnahmen zu dem Thema „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ in den teil- u. vollstationären Pflegeeinrichtungen durch,
— Teilen ein sog. Handout u. eine Teilnehmerbescheinigung an die Teilnehmer aus,
— führen nach d. Durchführung die Qualitätssicherung anhand eines Feedbackbogens durch,
— die Gesamtauswertung der Feedbackbögen wird der Pflegekasse der AOK in Hessen übermittelt.
Es ist zu beachten, dass sich die Ausgaben der Pflegekassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Zwecke der Förderung von Präventionsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 SGB XI insgesamt im Jahr 2016 für jeden ihrer Versicherten auf einen Betrag von 0,30 EUR belaufen. Die Ausgaben sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches anzupassen. Die Bezugsgröße wird vom Schätzerkreis festgelegt und vom Bundesministerium für Gesundheit einmal jährlich im Monat September/Oktober bekanntgegeben. Mithin ist die Höhe der Ausgaben (finanzielle Mittel, die in diesem Zusammenhang zum Zwecke einer Förderung von Präventionsmaßnahmen verwendet werden dürfen) gemäß Regelung des § 5 Absatz 2 SGB XI gesetzlich beschränkt. Die Pflegekasse der AOK in Hessen ist im Namen der Pflegekassen gehalten, die für die Leistungen zur Prävention nach § 5 Abs. 2 SGB XI gesetzlich festgelegte Höhe der finanziellen Ausgaben zu überwachen und ausschließlich für die Förderung der gesetzlich in § 5 SGB XI festgelegten Aufgaben zu verwenden. Hierfür hat die Pflegekasse der AOK in Hessen ein Controlling-Mechanismus in Ihrem Hause eingerichtet.
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Die finanzielle Förderung endet auf schriftliche Mitteilung durch die Pflegekasse der AOK in Hessen mit sofortiger Wirkung, wenn im Rahmen des durchzuführenden Controllings festgestellt wird, dass die zur Verfügung stehenden und gesetzlich beschränkten finanziellen Mittel überschritten werden könnten oder verbraucht wurden. Um sicherzustellen, dass es zu keiner Überschreitung kommt, sehen vertraglichen Regelungen im Rahmen der Leistungserbringung folgenden Ablauf vor: Die Pflegeeinrichtungen, die an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen möchten, teilen zunächst ihr Interesse den Pflegekassen mit. Erst nach Erhalt einer positiven Rückmeldung gegenüber einer Pflegeeinrichtung durch die Pflegekassen ist eine Teilnahme einer Pflegeeinrichtung an der vertragsgegenständlichen Qualifizierungsmaßnahme möglich. Das jeweilige Unternehmen wird durch die Pflegekasse sodann mittels einer schriftlichen Mitteilung entsprechend benachrichtigt, dass er die Qualifizierungsmaßnahme nunmehr durchführen darf. Die Pflegeeinrichtungen wählen ein Unternehmen aus einem sogenannten Anbieterverzeichnis aus, der die zugrundeliegende Qualifizierungsmaßnahme für die Pflegeeinrichtung durchführt. Die Pflegekasse hat hierauf keinerlei Einfluss. Das Anbieterverzeichnis wird den Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekasse der AOK in Hessen zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen sind damit einverstanden, dass ihre Daten in das vorgenannte Verzeichnis aufgenommen und den Pflegeinrichtungen in Hessen nach Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter selbst hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme. Folglich kann es dazu kommen, dass der Anbieter zwar über den zugrundeliegenden Vertrag verfügt, im Laufe der Vertragslaufzeit jedoch nicht ein einiges Mal zum Zuge kommt; mithin in diesem Fall auch keinen Vergütungsanspruch hat.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit;
2. Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben ein Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes und eine beglaubigte deutsche Übersetzung einzureichen;
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3. Interessensbekundung zum Abschluss eines Vertrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Versicherungspolice einer Betriebshaftpflicht-/Haftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden in branchenüblicher Höhe in Kopie.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die einzusetzenden Dozenten müssen zur Erbringung der Leistungen des zugrundeliegenden Qualifizierungsmoduls „Alterssimulation & Kurzaktivierung“ über folgende Grund- und Zusatzqualifikation und auch über die praktische Erfahrungszeit verfügen:
1. Grundqualifikation bei „Alterssimulation & Kurzaktivierung“:
Staatl. geprüfter Sport- und Gymnastiklehrer/in, Motopäde, Sportwissenschaftler/in, Sporttherapeut/in, Physiotherapeut/in, Pädagoge/in;
2. Zusatzqualifikation bei „Alterssimulation & Kurzaktivierung“:
Zertifizierter Gedächtnistrainer/in z. B. nach BVGT, Ausbildungsreferent/in Bundesverband Gedächtnistraining e. V., zertifizierte Trainer/in IHK Train the Trainer, Übungsleiter/in Sport in der Prävention, Übungsleiter/in Progressive Muskelentspannung oder vergleichbare Zusatzqualifikationen.
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Hinweis:
2-jährige praktische Lehrtätigkeit und Tätigkeit mit älteren und hochaltrigen Menschen. Der Anbieter verpflichtet sich auf Verlangen den Pflegekassen inner-halb von 2 Wochen einen entsprechenden Nachweis hinsichtlich der hier aufgeführten Erfahrungen zu übersenden.
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Die Leistungserbringung hat durch deutschsprachige Mitarbeiter/innen zu erfolgen (Deutsch, sicher in Wort und Schrift). Der Anbieter setzt zur Erfüllung seiner Leistungspflichten nur Mitarbeiter/innen ein, die für die Erbringung der geschuldeten Leistungen qualifiziert sind und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts.
Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (vgl. Ziffer IV.1.1), sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden;
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2) Die unter II.2.5) angegebene Zuschlagskriterien sind als fiktive Angaben zu verstehen. Sie dienen fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen. Zuschlagskriterien gibt es in diesem Verfahren nicht. Ebenso ist das Datum unter Ziffer IV.2.7) nur als ein fiktives Datum zu verstehen. Das dient fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen und hat ansonsten keinerlei Bedeutung. Schließlich ist das Datum unter Ziffer II.2.7) zwar für die Laufzeit einer Vereinbarung zutreffend, für den Beitritt selbst gelten allerdings die in Ziffer 3. (vgl. unten) genannten Angaben; eine andere Darstellung ist unter Ziffer I.2.7) auf Grund der vorgegebenen Kriterien dieser Bekanntmachung nicht möglich;
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3) Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag inkl. der Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3 genannten Nachweise/Unterzeichnung geforderter Erklärungen und der Vereinbarung selbst dokumentiert, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
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Der frühestmögliche Vertragsbeginn bzw. der Beitritt ist der 1.1.2020. Der Vertrag endet am 31.12.2021. Die Unternehmen können diesem Vertrag bis zum 1.7.2021 zu den gleichen Bedingungen beitreten, sofern Sie die Vertragsunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen spätestens am 30.4.2021 bei den unter I.1. genannten Kontaktadresse angefordert haben und diese vollständig spätestens am 30.5.2021 bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle unterzeichnet eingereicht haben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemonbeler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs.C-410/14 sowie EuGH vom 1.3.2018, Rs.C-9/17 stellt der Abschluss der zugrundeliegenden Verträge keine Vergabe öffentliche Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Teil 4, nicht anwendbar sind. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich daher nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten nach Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: OJS 2020/S 001-000566 (2019-12-31)