Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer nicht exklusiven Vereinbarung z. Zwecke der Förderung v. Präventionsleistungen i. S. des §5 SGB XI im Rahmen eines sogen. Open-House-Modells
Grundlage des Qualifizierungsmoduls „Gewaltprävention – Schutz- und Interventionstechniken “ sind: — Hilfen zur Situationseinschätzung/Abwägungsprozess der Notwendigkeit einer Maßnahme, — Stufenprogramm von schonenden Interventionstechniken, — Strukturiertes Vorgehen in Krisensituationen, — Schutztechniken. (1) Ziele: — Lernt eine adäquate Begleitung des Betroffenen während der Maßnahme und gezielte Unterstützung bei der Wiedererlangung der Selbstkontrolle und Nachsorge für alle Beteiligten kennen, — erkennt Krisensituationen und erlernt verschiedene Reaktionsmöglichkeiten, — erlernt Schutztechniken. (2) Methoden: — Präsentation (theoretische Grundlagen), — Reflexion, — Praktische Übungen, Fallarbeit und Rollenspiel. https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index_21399.html#schutz
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-29.
Auftragsbekanntmachung (2019-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Kurze Beschreibung:
Grundlage des Qualifizierungsmoduls „Gewaltprävention – Schutz- und Interventionstechniken “ sind:
— Hilfen zur Situationseinschätzung/Abwägungsprozess der Notwendigkeit einer Maßnahme,
— Stufenprogramm von schonenden Interventionstechniken,
— Strukturiertes Vorgehen in Krisensituationen,
— Schutztechniken.
(1) Ziele:
— Lernt eine adäquate Begleitung des Betroffenen während der Maßnahme und gezielte Unterstützung bei der Wiedererlangung der Selbstkontrolle und Nachsorge für alle Beteiligten kennen,
— erkennt Krisensituationen und erlernt verschiedene Reaktionsmöglichkeiten,
— erlernt Schutztechniken.
(2) Methoden:
— Präsentation (theoretische Grundlagen),
— Reflexion,
— Praktische Übungen, Fallarbeit und Rollenspiel.
https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index_21399.html#schutz<br />
Grundlage des Qualifizierungsmoduls „Gewaltprävention – Schutz- und Interventionstechniken “ sind:
— Hilfen zur Situationseinschätzung/Abwägungsprozess der Notwendigkeit einer Maßnahme,
— Stufenprogramm von schonenden Interventionstechniken,
— Strukturiertes Vorgehen in Krisensituationen,
— Schutztechniken.
(1) Ziele:
— Lernt eine adäquate Begleitung des Betroffenen während der Maßnahme und gezielte Unterstützung bei der Wiedererlangung der Selbstkontrolle und Nachsorge für alle Beteiligten kennen,
— erkennt Krisensituationen und erlernt verschiedene Reaktionsmöglichkeiten,
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-02 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 001-000458
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts.
Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (vgl. Ziffer IV.1.1), sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden;
2) Die unter II.2.5) angegebene Zuschlagskriterien sind als fiktive Angaben zu verstehen. Sie dienen fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen. Zuschlagskriterien gibt es in diesem Verfahren nicht. Ebenso ist das Datum unter Ziffer IV.2.7) nur als ein fiktives Datum zu verstehen. Das dient fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen und hat ansonsten keinerlei Bedeutung. Schließlich ist das Datum unter Ziffer II.2. 7) zwar für die Laufzeit einer Vereinbarung zutreffend, für den Beitritt selbst gelten allerdings die in Ziffer 3. (vgl. unten) genannten Angaben; eine andere Darstellung ist unter Ziffer I.2.7) auf Grund der vorgegebenen Kriterien dieser Bekanntmachung nicht möglich;
3) Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag inkl. der Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3 genannten Nachweise/ Unterzeichnung geforderter Erklärungen und der Vereinbarung selbst dokumentiert, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Der frühestmögliche Vertragsbeginn bzw. der Beitritt ist der 1.1.2020. Der Vertrag endet am 31.12.2021. Die Unternehmen können diesem Vertrag bis zum 1.7.2021 zu den gleichen Bedingungen beitreten, sofern Sie die Vertragsunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen spätestens am 30.4.2021 bei den unter I.1. genannten Kontaktadresse angefordert haben und diese vollständig spätestens am 30.5.2021 bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle unterzeichnet eingereicht haben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts.
Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (vgl. Ziffer IV.1.1), sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden;
2) Die unter II.2.5) angegebene Zuschlagskriterien sind als fiktive Angaben zu verstehen. Sie dienen fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen. Zuschlagskriterien gibt es in diesem Verfahren nicht. Ebenso ist das Datum unter Ziffer IV.2.7) nur als ein fiktives Datum zu verstehen. Das dient fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen und hat ansonsten keinerlei Bedeutung. Schließlich ist das Datum unter Ziffer II.2. 7) zwar für die Laufzeit einer Vereinbarung zutreffend, für den Beitritt selbst gelten allerdings die in Ziffer 3. (vgl. unten) genannten Angaben; eine andere Darstellung ist unter Ziffer I.2.7) auf Grund der vorgegebenen Kriterien dieser Bekanntmachung nicht möglich;
3) Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag inkl. der Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3 genannten Nachweise/ Unterzeichnung geforderter Erklärungen und der Vereinbarung selbst dokumentiert, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Der frühestmögliche Vertragsbeginn bzw. der Beitritt ist der 1.1.2020. Der Vertrag endet am 31.12.2021. Die Unternehmen können diesem Vertrag bis zum 1.7.2021 zu den gleichen Bedingungen beitreten, sofern Sie die Vertragsunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen spätestens am 30.4.2021 bei den unter I.1. genannten Kontaktadresse angefordert haben und diese vollständig spätestens am 30.5.2021 bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle unterzeichnet eingereicht haben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundlage des Qualifizierungsmoduls „Gewaltprävention – Schutz- und Interventionstechniken “ sind:
— Hilfen zur Situationseinschätzung/Abwägungsprozess der Notwendigkeit einer Maßnahme,
— Stufenprogramm von schonenden Interventionstechniken,
— Strukturiertes Vorgehen in Krisensituationen,
— Schutztechniken.
(1) Ziele:
— Lernt eine adäquate Begleitung des Betroffenen während der Maßnahme und gezielte Unterstützung bei der Wiedererlangung der Selbstkontrolle und Nachsorge für alle Beteiligten kennen,
— erkennt Krisensituationen und erlernt verschiedene Reaktionsmöglichkeiten,
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag angeboten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit;
2) Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben ein Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes und eine beglaubigte deutsche Übersetzung einzureichen;
2) Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben ein Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes und eine beglaubigte deutsche Übersetzung einzureichen;
3) Interessensbekundung zum Abschluss eines Vertrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Versicherungspolice einer Betriebshaftpflicht-/ Haftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden in branchenüblicher Höhe in Kopie.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Abschlusszeugnis als Nachweis der Qualifizierung des einzusetzenden Dozenten/- der einzusetzenden Dozentin in Kopie Die eingesetzte Dozentin / der eingesetzte Dozent müssen zur Erbringung des zugrundeliegenden Auftrages Modul „Schutz- und Interventionstechniken“ über folgende Qualifikation verfügen:
Abschlusszeugnis als Nachweis der Qualifizierung des einzusetzenden Dozenten/- der einzusetzenden Dozentin in Kopie Die eingesetzte Dozentin / der eingesetzte Dozent müssen zur Erbringung des zugrundeliegenden Auftrages Modul „Schutz- und Interventionstechniken“ über folgende Qualifikation verfügen:
1) Grundqualifikation bei „Gewaltprävention – Schutz- und Interventionstechniken“: Pädagogische Fachkraft, Pflegefachkraft, Heilerziehungspfleger/in oder vergleichbare Qualifikationen;
2) Zusatzqualifikation bei „Gewaltprävention – Schutz- und Interventionstechniken“: Konflikt- und Deeskalationstrainer/in, Gewalttrainer/in, Schutztechniktrainer/in oder vergleichbare Zusatzqualifikation.
Hinweis:
2-jährige praktische Lehrtätigkeit und Tätigkeit mit älteren und hochaltrigen Menschen. Der Anbieter verpflichtet sich auf Verlangen der Pflegekassen innerhalb von 2 Wochen einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Die Leistungserbringung hat durch deutschsprachige Mitarbeiter/innen zu erfolgen (Deutsch, sicher in Wort und Schrift). Der Anbieter setzt zur Erfüllung seiner Leistungspflichten nur Mitarbeiter/innen ein, die für die Erbringung der geschuldeten Leistungen qualifiziert sind und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.
2-jährige praktische Lehrtätigkeit und Tätigkeit mit älteren und hochaltrigen Menschen. Der Anbieter verpflichtet sich auf Verlangen der Pflegekassen innerhalb von 2 Wochen einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Die Leistungserbringung hat durch deutschsprachige Mitarbeiter/innen zu erfolgen (Deutsch, sicher in Wort und Schrift). Der Anbieter setzt zur Erfüllung seiner Leistungspflichten nur Mitarbeiter/innen ein, die für die Erbringung der geschuldeten Leistungen qualifiziert sind und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts.
Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (vgl. Ziffer IV.1.1), sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden;
Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (vgl. Ziffer IV.1.1), sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden;
2) Die unter II.2.5) angegebene Zuschlagskriterien sind als fiktive Angaben zu verstehen. Sie dienen fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen. Zuschlagskriterien gibt es in diesem Verfahren nicht. Ebenso ist das Datum unter Ziffer IV.2.7) nur als ein fiktives Datum zu verstehen. Das dient fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen und hat ansonsten keinerlei Bedeutung. Schließlich ist das Datum unter Ziffer II.2. 7) zwar für die Laufzeit einer Vereinbarung zutreffend, für den Beitritt selbst gelten allerdings die in Ziffer 3. (vgl. unten) genannten Angaben; eine andere Darstellung ist unter Ziffer I.2.7) auf Grund der vorgegebenen Kriterien dieser Bekanntmachung nicht möglich;
2) Die unter II.2.5) angegebene Zuschlagskriterien sind als fiktive Angaben zu verstehen. Sie dienen fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen. Zuschlagskriterien gibt es in diesem Verfahren nicht. Ebenso ist das Datum unter Ziffer IV.2.7) nur als ein fiktives Datum zu verstehen. Das dient fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen und hat ansonsten keinerlei Bedeutung. Schließlich ist das Datum unter Ziffer II.2. 7) zwar für die Laufzeit einer Vereinbarung zutreffend, für den Beitritt selbst gelten allerdings die in Ziffer 3. (vgl. unten) genannten Angaben; eine andere Darstellung ist unter Ziffer I.2.7) auf Grund der vorgegebenen Kriterien dieser Bekanntmachung nicht möglich;
3) Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag inkl. der Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3 genannten Nachweise/ Unterzeichnung geforderter Erklärungen und der Vereinbarung selbst dokumentiert, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
3) Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag inkl. der Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3 genannten Nachweise/ Unterzeichnung geforderter Erklärungen und der Vereinbarung selbst dokumentiert, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Der frühestmögliche Vertragsbeginn bzw. der Beitritt ist der 1.1.2020. Der Vertrag endet am 31.12.2021. Die Unternehmen können diesem Vertrag bis zum 1.7.2021 zu den gleichen Bedingungen beitreten, sofern Sie die Vertragsunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen spätestens am 30.4.2021 bei den unter I.1. genannten Kontaktadresse angefordert haben und diese vollständig spätestens am 30.5.2021 bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle unterzeichnet eingereicht haben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der frühestmögliche Vertragsbeginn bzw. der Beitritt ist der 1.1.2020. Der Vertrag endet am 31.12.2021. Die Unternehmen können diesem Vertrag bis zum 1.7.2021 zu den gleichen Bedingungen beitreten, sofern Sie die Vertragsunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen spätestens am 30.4.2021 bei den unter I.1. genannten Kontaktadresse angefordert haben und diese vollständig spätestens am 30.5.2021 bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle unterzeichnet eingereicht haben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: vergabekammer des bundes beim bundeskartellamt
Postanschrift: Villemonbeler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs.C-410/14 sowie EuGH vom 1.3.2018, Rs.C-9/17 stellt der Abschluss der zugrundeliegenden Verträge keine Vergabe öffentliche Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Teil 4, nicht anwendbar sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs.C-410/14 sowie EuGH vom 1.3.2018, Rs.C-9/17 stellt der Abschluss der zugrundeliegenden Verträge keine Vergabe öffentliche Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Teil 4, nicht anwendbar sind.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich daher nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts.
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten nach Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten nach Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."