Geländepflege, Betreuung und Pflege der Sensorik sowie Betreuung und Pflege der Radioaktivitätsmesssysteme an der automatisierten Wetterstation Konstanz des DWD
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden. Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes wird die Wetterstation Konstanz zum 1.12.2019 automatisiert. Es ist für das II. Quartal 2020 ein Umzug innerhalb von Konstanz geplant. Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstationen mit Radioaktivitätsmessungen bis zum Umzug ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Für die neue Liegenschaft in Konstanz erfolgt eine separate Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.
Auftragsbekanntmachung (2019-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Unterstützung
Referenznummer: OV-39341/19-COL
Kurze Beschreibung:
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes wird die Wetterstation Konstanz zum 1.12.2019 automatisiert. Es ist für das II. Quartal 2020 ein Umzug innerhalb von Konstanz geplant.
Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstationen mit Radioaktivitätsmessungen bis zum Umzug ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Für die neue Liegenschaft in Konstanz erfolgt eine separate Ausschreibung.
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes wird die Wetterstation Konstanz zum 1.12.2019 automatisiert. Es ist für das II. Quartal 2020 ein Umzug innerhalb von Konstanz geplant.
Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstationen mit Radioaktivitätsmessungen bis zum Umzug ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Für die neue Liegenschaft in Konstanz erfolgt eine separate Ausschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Unterstützung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Unterstützung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Konstanz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-05 📅
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 149-367536
ABl. S-Ausgabe: 149
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes wird die Wetterstation Konstanz zum 1.12.2019 automatisiert. Es ist für das II. Quartal 2020 ein Umzug innerhalb von Konstanz geplant.
Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstationen mit Radioaktivitätsmessungen bis zum Umzug ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Für die neue Liegenschaft in Konstanz erfolgt eine separate Ausschreibung.
Bezeichnung des Loses: Gelände-/Sensorikpflege Wetterstation Konstanz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Geländepflege sowie Betreuung und Pflege der Sensorik an der Wetterstation Konstanz
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.12.2020 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.12.2020 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Bezeichnung des Loses: Radioaktivitätsmessung Wetterstation Konstanz
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Radioaktivitätsmessungen an der Wetterstation Konstanz
Beschreibung der Optionen:
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes wird die Wetterstation Konstanz zum 1.12.2019 automatisiert. Es ist für das II. Quartal 2020 ein Umzug innerhalb von Konstanz geplant.
Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstationen mit Radioaktivitätsmessungen bis zum Umzug ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Für die neue Liegenschaft in Konstanz erfolgt eine separate Ausschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wetterstation Konstanz
Silvanerweg 6
78464 Konstanz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eignungsnachweise werden gefordert (gilt ggf. auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer):
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung:
(1) Ziffer 1: Angabe über Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
(2) Ziffer 2: Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank;
(3) Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gem. § 123 GWB;
(5) Ziffer 6: Erklärung einer Betriebshaftpflichtversicherung von mind. 100 000,00 EUR für Personen- und mind. 100 000,00 EUR für sonstige Schäden. (Versicherungsnachweis wird ggf. von der Vergabestelle separat gefordert);
(6) Ziffer 9: Es soll eine vergleichbare Referenz mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert angegeben werden;
(7) Ziffer 12: Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zur Erfüllung der geforderten Anforderungen;
(8) Ziffer 13: Angaben über eine Eintragung in das Berufsregister selbst zu erstellende Unterlagen dem Angebot ist eine selbsterstellte Firmenvorstellung beizulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: s. III.1.2)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: